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Name:0102/2014  
Art:Informationsvorlage  
Datum:18.03.2014  
Betreff:Erhöhung des Pflegegeldes ab 01.04.2014
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Gemäß § 14 Absatz 1 AGKJHG ist das Landesjugendamt zuständig für die Festsetzung der Pauschalbeträge gemäß § 39 Abs. 4 SGB VIII zum Unterhalt von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege.

 

 

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 die Erhöhung des Pflegegeldes ab 01.04.2014 beschlossen.

 

 

Die Pauschalsätze in der Vollzeitpflege (Unterhalt für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien einschließlich der Kosten für Erziehung) betragen monatlich:

 

Altersgruppe

Materielle Aufwendungen

Kosten der Erziehung

von   0 bis   5 Jahre

504,00 €  (496,00 €)

plus 235,00 € (231,00 €)

von   6 bis 11 Jahre

581,00 €  (574,00 €)

plus 235,00 € (231,00 €)

von 12 bis 18 Jahre

671,00 €  (660,00 €)

plus 235,00 € (231,00 €)

 

 

 

 

Die bisherigen Beträge stehen in Klammern.

 

 

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.04.2013.

 

 

Die Erstattungsbeträge für Unfallversicherung erhöhen sich auf 137,94 € pro Jahr und für Alterssicherung auf 42,53 € monatlich..