Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0372/2016 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 02.11.2016 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Unterrichtung, Änderungsbeschluss sowie Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 478 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Kooperationsrat beschließt,
„Osthafen“ – Landeshauptstadt Saarbrücken,
Stadtteil St. Johann
"Sonderbaufläche - Möbelmarkt“,
„Grünfläche“ und „Gemischte Baufläche“ statt „Gewerbliche Baufläche“ sowie
„Grünfläche“ statt „Sonderbaufläche - Denkmal“
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 hat die Landeshauptstadt Saarbrücken – nach Stadtratsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - die Änderung des Flächennutzungsplans im o. g. Bereich beantragt.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt im Bereich des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 135.06.00 „BBP Gewerbegebiet Ostspange“, auf ausgewiesenen Gewerbeflächen, ein Projekt zur Realisierung eines Möbelhauses und die Ausweisung für multifunktionale Nutzungen zu unterstützen. Gleichzeitig mit der Einleitung des Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wurde vom Stadtrat zugestimmt, im Vorfeld ein Raumordnungsverfahren in Zusammenhang mit einem Zielabweichungsverfahren durchzuführen.
Dementsprechend bittet die Landeshauptstadt darum, für den Geltungsbereich des BBP „Osthafen“ das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan von „Gewerb-licher Baufläche“ in „Sonderbaufläche“ für das Areal des Großmarktes bzw. von „Gewerblicher Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ für die Flächen südlich der Straße „An der Römerbrücke“ einzuleiten.