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Name:0375/2016  
Art:Informationsvorlage  
Datum:02.11.2016  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Unterrichtung
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Sachverhalt:

 

Südlich des Bürgerparks“ – Mittelstadt Völklingen

 "Wohnbaufläche“ statt „Grünfläche“

 

Am 06.10.2016 hat der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes II/21 „Wohnen am Bürgerpark“ gem. § 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, südlich des Bürgerparks (zwischen Kühlweinstraße und Püttlinger Straße) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung und damit einhergehend für die Errichtung von Wohngebäuden in zentralörtlicher Lage zu schaffen. Weite Teile dieses Areals wurden ehemals durch eine Gärtnerei genutzt, liegen jedoch schon mehr als zwei Jahrzehnte brach.

Mit dem Beschluss des Stadtrates zur Neuaufstellung des o. g. Bebauungsplanes geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates zur Änderung des Flächen-nutzungsplanes von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereiches als „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ einher.