Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0076/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 03.03.2017 | ||
Betreff: | Teilnahme am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 112 KB | ||
KitaEinstieg Kostenkalkulation 8 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die Teilnahme am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ und die Einrichtung der zugehörigen Koordinierungsstelle.
Sachverhalt:
Bundesprogramm
Mit dem
Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ sollen Angebote
entwickelt und erprobt werden, die den Einstieg von Kindern in das deutsche
System frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und
ermöglichen. Familien mit Fluchterfahrung sowie mit besonderen
Zugangsschwierigkeiten zum System der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung
werden an dieses
herangeführt, die gesellschaftliche Integration und Partizipation der Familien
gefördert. Schließlich soll durch das Programm auch die Kompetenz der
pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit Vielfalt gestärkt werden.
Die
Interessenbekundung durch das Jugendamt ist erfolgt. Der Fachdienst erwartet
nun die Aufforderung zum Antragsverfahren. Alle Planungen und Kalkulationen
erfolgen vorbehaltlich eines positiven Bescheides und der Aufforderung zum
Maßnahmebeginn.
Förderfähig sind
neben der Konzepterstellung sowie begleitender Netzwerkarbeit:
a) Angebote, die
dem Ziel dienen, die Zugänge zu Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege
zu erleichtern und/oder
b)
niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, die sich an Kinder und ihre
Familien richten und das Ziel verfolgen, den Einstieg in das Regelsystem
vorzubereiten.
Für alle Angebote
können
c)
Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte sowie weitere Personen,
die dem Erreichen der Ziele des Bundesprogramms dienlich sind, durchgeführt
werden (z. B. Personen mit Migrationshintergrund).
Einzelprojekte
Der Fachdienst
sieht Bedarf und Realisierungsmöglichkeiten in
Brebach, Burbach,
Völklingen,
Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Arnual, Dudweiler und St. Johann. Für Burbach
und Brebach sind bereits Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern geführt
worden. Angebotskonzepte und Kalkulationen liegen vor. Erste Planungen und
Trägerkontakte gibt es zu Angeboten in Alt-Saarbrücken und Völklingen. Für
weitere Kleinprojekte sind entsprechend Mittel vorgesehen.
Personalisierung
und Finanzierung
Gemäß
Förderrichtlinien ist 1. eine Koordinierungs-
und Netzwerkstelle beim Jugendamt einzurichten.
„Beim örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird eine Stelle eingerichtet mit dem Ziel,
die Koordinierung und Vernetzung der Angebote
sicherzustellen und möglichst in die Jugendhilfeplanung zu integrieren. Der/die
Stelleninhaber/in erhebt die lokalen Bedarfe, plant, entwickelt und koordiniert
Angebote und baut lokale Vernetzungsstrukturen auf.“
Des Weiteren sind
2. Fachkräfte für den Kita-Einstieg zu beschäftigen. Mit zusätzlichem, qualifiziertem Personal
werden die Angebote, orientiert am örtlichen Bedarf und an vorhandenen
Strukturen und Ressourcen, umgesetzt.
Darüber hinaus
beinhaltet die Förderung 3. Projektmittel bzw. Sachmittel.
Vorgesehen ist, beim Regionalverband eine auf die Projektlaufzeit
(31.12.2020) befristete 0,75-Vollzeitstelle (0,5 Koordinierungsstelle und 0,25
Fachkraftstelle) einzurichten. Die Feinplanung und der Beginn bzw. die
Durchführung der Angebote des Bundesprogramms kann erst mit der Besetzung der
Koordinierungs- und Netzwerkstelle erfolgen.
Die weiteren
Fachkraftstellen werden beim jeweiligen Träger angesiedelt sein.
Der Regionalverband muss 16.666 Euro Eigenmittel einbringen, um den maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro erhalten zu können. Als Eigenmittel werden entsprechende Personalkosten-Anteile der beim Regionalverband einzurichtenden Stelle geltend gemacht. Diese 0,75-Stelle ist somit - mit Ausnahme des zu erbringenden Eigenanteils - über das Bundesprogramm refinanzierbar. Die bei den Trägern angesiedelten Fachkraftstellen sowie die Projektmittel/Sachmittel sind ebenfalls über das Bundesprogramm refinanzierbar.