BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0076/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:03.03.2017  
Betreff:Teilnahme am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 112 KB Vorlage 112 KB
Dokument anzeigen: KitaEinstieg Kostenkalkulation Dateigrösse: 8 KB KitaEinstieg Kostenkalkulation 8 KB

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die Teilnahme am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ und die Einrichtung der zugehörigen Koordinierungsstelle.


Sachverhalt:

 

Bundesprogramm

Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ sollen Angebote entwickelt und erprobt werden, die den Einstieg von Kindern in das deutsche System frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und ermöglichen. Familien mit Fluchterfahrung sowie mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum System der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung

werden an dieses herangeführt, die gesellschaftliche Integration und Partizipation der Familien gefördert. Schließlich soll durch das Programm auch die Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit Vielfalt gestärkt werden.

 

Die Interessenbekundung durch das Jugendamt ist erfolgt. Der Fachdienst erwartet nun die Aufforderung zum Antragsverfahren. Alle Planungen und Kalkulationen erfolgen vorbehaltlich eines positiven Bescheides und der Aufforderung zum Maßnahmebeginn.

 

Förderfähig sind neben der Konzepterstellung sowie begleitender Netzwerkarbeit:

a) Angebote, die dem Ziel dienen, die Zugänge zu Kindertageseinrichtungen und

Kindertagespflege zu erleichtern und/oder

 

b) niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, die sich an Kinder und ihre Familien richten und das Ziel verfolgen, den Einstieg in das Regelsystem vorzubereiten.

 

Für alle Angebote können

c) Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte sowie weitere Personen, die dem Erreichen der Ziele des Bundesprogramms dienlich sind, durchgeführt werden (z. B. Personen mit Migrationshintergrund).

 

Einzelprojekte

Der Fachdienst sieht Bedarf und Realisierungsmöglichkeiten in  Brebach,  Burbach,

Völklingen, Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Arnual, Dudweiler und St. Johann. Für Burbach und Brebach sind bereits Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern geführt worden. Angebotskonzepte und Kalkulationen liegen vor. Erste Planungen und Trägerkontakte gibt es zu Angeboten in Alt-Saarbrücken und Völklingen. Für weitere Kleinprojekte sind entsprechend Mittel vorgesehen.

 

Personalisierung und Finanzierung

Gemäß Förderrichtlinien ist 1. eine Koordinierungs- und Netzwerkstelle beim Jugendamt einzurichten.

„Beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird eine Stelle eingerichtet mit dem Ziel, die Koordinierung und Vernetzung der Angebote sicherzustellen und möglichst in die Jugendhilfeplanung zu integrieren. Der/die Stelleninhaber/in erhebt die lokalen Bedarfe, plant, entwickelt und koordiniert Angebote und baut lokale Vernetzungsstrukturen auf.“

 

Des Weiteren sind 2. Fachkräfte für den Kita-Einstieg zu beschäftigen. Mit zusätzlichem, qualifiziertem Personal werden die Angebote, orientiert am örtlichen Bedarf und an vorhandenen Strukturen und Ressourcen, umgesetzt.

 

Darüber hinaus beinhaltet die Förderung 3. Projektmittel bzw. Sachmittel.

 

Vorgesehen ist, beim Regionalverband eine auf die Projektlaufzeit (31.12.2020) befristete 0,75-Vollzeitstelle (0,5 Koordinierungsstelle und 0,25 Fachkraftstelle) einzurichten. Die Feinplanung und der Beginn bzw. die Durchführung der Angebote des Bundesprogramms kann erst mit der Besetzung der Koordinierungs- und Netzwerkstelle erfolgen.

 

Die weiteren Fachkraftstellen werden beim jeweiligen Träger angesiedelt sein.

 

Der Regionalverband muss 16.666 Euro Eigenmittel einbringen, um den maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro erhalten zu können. Als Eigenmittel werden entsprechende Personalkosten-Anteile der beim Regionalverband einzurichtenden Stelle geltend gemacht. Diese 0,75-Stelle ist somit - mit Ausnahme des zu erbringenden Eigenanteils - über das Bundesprogramm refinanzierbar. Die bei den Trägern angesiedelten Fachkraftstellen sowie die Projektmittel/Sachmittel sind ebenfalls über das Bundesprogramm refinanzierbar.