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Name:0168/2017  
Art:Informationsvorlage  
Datum:22.05.2017  
Betreff:Interkommunale Zusammenarbeit „AG Klimaschutz“ – Inhaltliche Schwerpunkte
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Als Ergebnis der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für das Gebiet des

Regionalverbandes hat sich die Regionalversammlung 2014 ein Leitbild gegeben, das folgende Ziele vorsieht.

 

  • Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen (Leitindikator: CO2) um 40 % bis 2020 und um 55 % bis 2030 gegenüber 1990
  •  63 % erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch (Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme, Stromverbrauch) bis 2030
  •  10 % Reduktion des Endenergieverbrauchs im Verkehr bis 2020 (gegenüber 2005)

 

Diese sollen durch die rd. 50 im Klimaschutzkonzept definierten Maßnahmen erreicht werden.

 

Die Regionalverbandsverwaltung ist bereits seit Jahren dabei, rentierliche Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und –einsparung im eigenen Wirkungskreis umzusetzen, was in den letzten 15 Jahren z.B. bereits zu einem 30%-igen Rückgang des Endenergieverbrauchs für Wärme und Strom an den Schulen des Regionalverbandes in den Städten und Gemeinden geführt hat.

 

Auch bei den eigenen Liegenschaften am Saarbrücker Schloss können bereits Stromeinsparungen in der Größenordnung von mehr als 150.000 kWh pro Jahr verzeichnet werden. Die Amortisationszeit dieser Maßnahmen lag zwischen 6 und 60 Monaten, so dass neben der damit verbundenen Reduzierung von Treibhausgasen auch bereits nach kurzer Zeit eine deutliche Entlastung bei den Energiekosten erfolgt ist.

 

Da jedoch nur ca. 20% der im Klimaschutzkonzept empfohlenen Maßnahmen der Regionalverband in eigener Verantwortung angehen kann, kommt der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) und dem Mitwirken der zehn regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden eine wesentliche Bedeutung zu.

 

Nur wenn alle Akteure auf den kommunalen Ebenen gemeinsam an der Zielerreichung arbeiten, kann dieses gelingen. Der Regionalverband versteht sich dabei in erster Linie als Prozesskoordinator und Dienstleister für seine zehn Städte und Gemeinden.

 

Dies wird nicht nur von der Regionalverbandsverwaltung so gesehen, denn auf Anregung der Bürgermeisterbesprechung und nach Einladung des Regionalverbandsdirektors konstituierte sich im 2. Halbjahr 2016 die sog. „Arbeitsgemeinschaft (AG) Klimaschutz“, die bisher zweimal tagte.

 

Im Rahmen der AG hat der Regionalverband den Kommunen einen kurzen Fragenkatalog zugesandt, mit dem die Interessen, der Sachstand und die eigenen Schwerpunkte der Kommunen abgefragt wurden, um die weitere Arbeit darauf ausrichten zu können. Bis auf eine Stadt haben alle Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

Dabei hat sich – wie auch zu vermuten war – kein homogenes Gesamtbild zum Arbeitsstand der Kommunen und zum weiteren Vorgehen in Sachen Klimaschutz ergeben.

 

Auf Basis der Rückläufe und der Wünsche/Anregungen und Diskussionen im Rahmen der AG Klimaschutz sollen die zukünftigen Angebote des Regionalverbandes für und mit den Städten und Gemeinden in einem ersten Schritt folgende inhaltliche Schwerpunkte aufweisen, die sich gleichzeitig auch mit mehreren Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Regionalverband decken:

 

Kommunales Energiecontrolling und –management:

 

Die Befragung der Städte und Gemeinden hat gezeigt, dass insb. in diesem Themenfeld das größte Interesse besteht und es hier den größten Bedarf an einem koordinierten Austausch und einer entsprechenden Unterstützung gibt. Die Erfahrungen der Verwaltungen, die hier bereits aktiv sind, sollen einbezogen werden. Gerade in diesem Feld besteht erfahrungsgemäß ein entsprechend monetäres Einsparpotenzial für die öffentliche Hand.

 

(Nutzer-)Sensibilisierung:

 

Die Nutzersensibilisierung, insb. in den eigenen Liegenschaften und den Schulen/Kindergärten stellt ein wichtiges Aufgabenfeld der Kommunen im Klimaschutz dar. Neben dem Regionalverband wurden insb. die Kommunen Saarbrücken, Völklingen und Quierschied hier auch bereits in der Vergangenheit aktiv. Diese Erfahrungen und die vorhandenen Angebote der "Energieberatung Saar" sollen genutzt werden, um zielgerechte Maßnahmen für die unterschiedlichen Nutzergruppen zu entwickeln und umzusetzen. Dies könnten gemeinsame Hausmeisterschulungen oder Angebote für Verwaltungsmitarbeiter/-innen oder Schulen sein.

 

Erfahrungsaustausch:

 

Außer den "Kommunal-Börsen" des Wirtschaftsministeriums existieren derzeit keine Angebote zum Erfahrungsaustausch im Saarland bzw. im Regionalverband. Über die AG Klimaschutz sollen die bestehenden Aktivitäten in den Kommunen und insb. die guten und erfolgreichen Beispiele vernetzt werden. Dabei liegt der Fokus der Arbeit des Regionalverbandes für seine Städte und Gemeinden darin, diesen regelmäßigen (max. 4 x pro Jahr) Erfahrungsaustausch zu organisieren und die bereits vorhandenen Angebote des Landes bzw. anderer Träger einzubinden.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

 

Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz ist lt. Integriertem Klimaschutzkonzept eine der zentralen Einflusssphären für den Regionalverband (neben z.B. den eigenen Liegenschaften, der öffentlichen Beschaffung oder Flächennutzungsplanung /Regionalentwicklung). Bisher existiert eine solche weder beim Regionalverband selbst noch bei den Städten und Gemeinden. Da es z.B. durch die "Energieberatung Saar" und die Verbraucherzentrale Saar bereits einige Angebote gibt, soll nicht in Konkurrenz zu diesen getreten, sondern die bestehenden Angebote zielgruppengerecht über die eigenen Kommunikationskanäle weitergetragen und multipliziert werden. Hierbei wird der Regionalverband seine Städte und Gemeinden unterstützen und die eigenen Möglichkeiten (z.B. im Rahmen der VHS) nutzen, um seinen Beitrag zur breiten Beförderung der Klimaschutzziele zu leisten.

 

 

Finanzierung/Förderung der inhaltlichen Schwerpunkte:

 

Die Umsetzung der o.g. Schwerpunkte erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Zudem wird beabsichtigt, entsprechende Fördermöglichkeiten als Hebel für die kommunalen Eigenmittel zu nutzen (z.B. BAFA-Förderung oder im Rahmen der NKI-Richtlinie).

 

Einige Förderprogramme sehen bei einer interkommunalen Kooperation einen Mindestanteil der Städte und Gemeinden selbst vor. Es wird davon ausgegangen, dass dieser pro Stadt/Gemeinde lediglich ein- bis zweitausend Euro pro Jahr betragen wird.