Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0181/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.05.2017 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln, Ortsteil Karlsbrunn, Bereich "Spitteler Weg" - Planbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 590 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Kooperationsrat beschließt, den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Fläche für die Landwirtschaft“ statt „Wohnbaufläche“.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19. September 2016 hat die Gemeinde Großrosseln – nach Gemeinderatsbeschluss vom 7. Juli 2016 – die Änderung des Flächen-nutzungsplanes zur Aufhebung der FNP-Reserveflächen „Sommerflur“ im Gemeindebezirk Großrosseln und „Spitteler Weg“ im Gemeindebezirk Karlsbrunn beantragt.
Mit der Aufhebung der FNP-Reserveflächen verfolgt die Gemeinde Großrosseln das Ziel, die Anzahl der Baulücken in der Gemeinde Großrosseln zu senken und damit die Baulückenbilanzierung nachhaltig zu verbessern.
Derzeit führen insbesondere die vorhandenen Reserveflächen im Flächen-nutzungsplan in der Baulückenbilanz zu einem Wohnflächenangebot, das den rechnerischen Bedarf der Gemeinde übersteigt. Aufgrund dieser Vorgaben des Landesentwicklungsplans Siedlung ist es der Gemeinde Großrosseln derzeit nicht möglich, bauwilligen Menschen gemeindliche Bauplätze anzubieten. Um diesen Missstand aufzuheben, sollen die bestehenden FNP-Reserveflächen „Sommerflur“ in Großrosseln und „Spitteler Weg“ in Karlsbrunn aufgehoben werden, die in früheren Jahrzehnten einmal als potenzielle Neubaugebiete angedacht waren, aufgrund ihrer Größe, Lage und Kosten-Nutzen-Betrachtung nach heutigen Maßstäben jedoch als nicht mehr geeignet eingestuft werden.
Die Fläche „Spitteler Weg“ in Karlsbrunn soll künftig, angepasst an die angrenzende Gebietsausweisung, als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden.
FNP-Darstellung vor der Änderung FNP-Darstellung
nach der Änderung
im Bereich „Spitteler Weg“ im Bereich „Spitteler Weg“
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 20.10.2016 und dem 17.11.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 17.02.2017 und dem 17.03.2017 statt.
Alle beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben in diesem Zeitraum keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans geäußert.
Ergebnis der
Offenlegung
Der Regionalverband Saarbrücken hat in der Zeit zwischen dem 20.10.2016 und dem 17.11.2016 eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Spitteler Weg“ in Großrosseln durchgeführt. Dabei gingen keine Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ein.
Die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 22.02.2017 und dem 22.03.2017 statt. Auch in dieser Zeit gingen keine Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ein.
Es wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.