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Name:0183/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:22.05.2017  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in Völklingen, Bereich „Südlich des Bürgerparks“ - Planbeschluss
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme gem. der beigefügten Anlage und den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Wohnbaufläche“ statt „Grünfläche“

 

Beschreibung: 02_Verfahrensbild_4_1_sw


 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11.10.2016 hat die Mittelstadt Völklingen die Änderung des Flächennutzungsplans in o. g. Bereich von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ beantragt. Anlass der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes II/21 „Wohnen am Bürgerpark“ durch Stadtratsbeschluss vom 06.10.2016.

Ziel des Bebauungsplans ist es, südlich des Bürgerparks (zwischen Kühlweinstraße und Püttlinger Straße) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung und damit einhergehend für die Errichtung von Wohngebäuden in zentralörtlicher Lage zu schaffen.

 

FNP-Darstellung vor der Änderung                FNP-Darstellung nach der Änderung
im Bereich „Südlich des Bürgerparks“           im Bereich „Südlich des Bürgerparks“

Beschreibung: 20161019_VK_Buergerpark_farbig_vorher  Beschreibung: 20161019_VK_Buergerpark_farbig_nachher

Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 23.11.2016 und dem 23.12.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 10.04.2017 und dem 15.05.2017 statt.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sie bei Bauplanungen mit Höhen über 20 m Angaben zur Art der Planung, zu den geografischen Koordinaten des Baugebiets, zum Maß der baulichen Nutzung sowie eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten benötigt, um eine Stellungnahme zu erarbeiten.

Das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken weist vorsorglich darauf hin, dass der „alte“ Völklinger Friedhof unmittelbar an das betreffende Grundstück grenzt.

Die Telefónica Germany GmbH weist darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe des Plangebietes zwei Richtfunkverbindungen verlaufen. Einige Richtfunktrassen kreuzen das Plangebiet, andere grenzen in unmittelbarer Nähe an. Innerhalb der Schutzbereiche der Trassen sind entsprechende Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen, damit die raumbedeutsamen Richtfunkstrecken nicht beeinträchtigt werden.

Das Oberbergamt des Saarlandes teilt mit, dass sich das Plangebiet im Bereich eines ehemaligen Eisenerzfeldes befindet. Es ist dem Oberbergamt jedoch nicht bekannt, ob diesbezüglich unter dem genannten Gebiet Bergbau umgegangen ist. Daher wird darum gebeten, bei Ausschachtungsarbeiten auf Anzeichen von altem Bergbau zu achten und dies ggfs. mitzuteilen. Südlich des Plangebietes befindet sich die im Zuständigkeitsbereich des Bergamts Saarbrücken befindliche Naturgasaustrittsstelle „Püttlinger Straße 51“. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gemessenen geringen CH4-Konzentrationen sind aus Sicht des Bergamts bauliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerungen möglicher Auswirkungen der Naturgasaustrittsstelle ausgehen könnten, in dem genannten Gebiet entbehrlich.

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH weist darauf hin, dass sich Telekommunikationsanlagen in dem Plangebiet befinden. Eine Stellungnahme wird vonseiten des Unternehmens erst bei objektkonkreten Bauvorhaben erstellt.

 

Ergebnis der Offenlegung

Der Regionalverband Saarbrücken hat in der Zeit zwischen dem 14.11.2016 und dem 23.12.2016 eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Spitteler Weg“ in Großrosseln durchgeführt.

Die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 13.04.2017 und dem 15.05.2017 statt. In diesem Zeitraum sind acht gleichlautende Stellungnahmen von Anwohnern eingegangen. Der Wortlaut der Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Hinweise der Bundesnetzagentur, des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken, der Telenónica Germany GmbH, der Vodafone Kabel Deutschland GmbH sowie des Oberbergamts des Saarlandes stehen den Planungen nicht entgegen und betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungs- sondern viel mehr die Ebene der Bebauungsplanung.

Es wird empfohlen, die Anregungen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu berücksichtigen und den Planbeschluss zu fassen.

 

Anlage

Abwägungsvorschlag der eingegangenen Stellungnahmen zum Download abrufbar über https://cloud.rvsbr.de/go/abwaegung