Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0187/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 29.05.2017 | ||
Betreff: | Schulentwicklungsplan 2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB | ||
Schulentwicklungsplan_2017_online Endfassung 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Schul-/Bauausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zu Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan 2017 in der
vorgestellten Form.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulentwicklungsplan 2017 gem. § 3 Abs. 1 der Schulentwicklungsplanungsverordnung unverzüglich an das Ministerium für Bildung und Kultur weiterzuleiten.
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz,
SchoG), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1771 vom 20.06.2012, überträgt nach §
37 SchoG den kommunalen Schulträgern die Erstellung von
Schulentwicklungsplänen, wobei sie im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung
auf der Ebene der Gemeindeverbände die planerischen Grundlagen für die
Entwicklung eines ausgewogenen Bildungsangebotes abstimmen sollen.
Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die
Entwicklung eines regional gleichwertigen und ausgewogenen Bildungsangebotes im
Land und den Planungsrahmen für das wirtschaftliche Vorhalten der
erforderlichen Schulgebäude und sonstigen sächlichen Ausstattung bilden.
§ 2 der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im
Saarland (Schulentwicklungsplanungsverordnung) vom 21.12.2012 beschreibt die
darzulegenden Grundlagen der Schulentwicklungsplanung.
Hiernach sind folgende Aspekte darzustellen:
1.
das
gegenwärtige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
(auch hinsichtlich der Organisation der gymnasialen Oberstufen im
allgemeinbildenden Bereich ggf. unter Berücksichtigung vorhandener gymnasialer
Oberstufen an Berufsbildungszentren) einschließlich der bestehenden Schulen in
staatlicher und in freier Trägerschaft
2.
die
mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens einschließlich des ermittelten
und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens (ausgenommen im Bereich der
Grundschulen) der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten
3.
die
mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes
4.
die
verschiedenen an diesen Schulen vorhandenen gebundenen und freiwilligen
Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote
5.
der
mittelfristige Bedarf an allgemeinbildenden Schulen der verschiedenen
Schulformen und Schularten
Der nun vorliegende Schulentwicklungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken
enthält alle in § 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung geforderten
Aspekte.
Da der Schulentwicklungsplan als Arbeitspapier und Grundlage für
Entscheidungen und Verhandlungen verstanden wird, ist beabsichtigt, eine
möglichst breit gefächerte Betrachtung der Schulstandorte zu ermöglichen. Daher
enthält der vorliegende Schulentwicklungsplan ein weiteres Spektrum Daten, die
nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung nicht gefordert, Entscheidungen
jedoch beeinflussen können.
Nach der Vorschrift des § 57 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG)
unterbreitet die Schulregionkonferenz den zuständigen Stellen Empfehlungen und
Anträge u.a. auch zur Schulentwicklungsplanung in der Schulregion.
Die Sitzung der Schulregionkonferenz ist für den 27.06.2017 terminiert.
Erläuterungen über das Ergebnis erfolgen in der Sitzung.
Die Gemeindeverbände sind nach § 3 Abs. 1 der
Schulentwicklungsplanungs-verordnung verpflichtet, ihren Schulentwicklungsplan
jeweils zum 31.05. dem Ministerium für Bildung und Kultur vorzulegen.
Auf Antrag wurde die Frist mit Schreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur bis zum 30.06.2017 verlängert.