BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0187/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:29.05.2017  
Betreff:Schulentwicklungsplan 2017
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Schul-/Bauausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zu Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan 2017 in der vorgestellten Form.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulentwicklungsplan 2017 gem. § 3 Abs. 1 der Schulentwicklungsplanungsverordnung unverzüglich an das Ministerium für Bildung und Kultur weiterzuleiten.

 


Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz, SchoG), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1771 vom 20.06.2012, überträgt nach § 37 SchoG den kommunalen Schulträgern die Erstellung von Schulentwicklungsplänen, wobei sie im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung auf der Ebene der Gemeindeverbände die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines ausgewogenen Bildungsangebotes abstimmen sollen.

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional gleichwertigen und ausgewogenen Bildungsangebotes im Land und den Planungsrahmen für das wirtschaftliche Vorhalten der erforderlichen Schulgebäude und sonstigen sächlichen Ausstattung bilden.

 

§ 2 der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im Saarland (Schulentwicklungsplanungsverordnung) vom 21.12.2012 beschreibt die darzulegenden Grundlagen der Schulentwicklungsplanung.

Hiernach sind folgende Aspekte darzustellen:

 

1.    das gegenwärtige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten (auch hinsichtlich der Organisation der gymnasialen Oberstufen im allgemeinbildenden Bereich ggf. unter Berücksichtigung vorhandener gymnasialer Oberstufen an Berufsbildungszentren) einschließlich der bestehenden Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft

 

2.    die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens (ausgenommen im Bereich der Grundschulen) der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten

 

3.    die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes

 

4.    die verschiedenen an diesen Schulen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote

 

5.    der mittelfristige Bedarf an allgemeinbildenden Schulen der verschiedenen Schulformen und Schularten

 

Der nun vorliegende Schulentwicklungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken enthält alle in § 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung geforderten Aspekte.

 

Da der Schulentwicklungsplan als Arbeitspapier und Grundlage für Entscheidungen und Verhandlungen verstanden wird, ist beabsichtigt, eine möglichst breit gefächerte Betrachtung der Schulstandorte zu ermöglichen. Daher enthält der vorliegende Schulentwicklungsplan ein weiteres Spektrum Daten, die nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung nicht gefordert, Entscheidungen jedoch beeinflussen können.

 

Nach der Vorschrift des § 57 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unterbreitet die Schulregionkonferenz den zuständigen Stellen Empfehlungen und Anträge u.a. auch zur Schulentwicklungsplanung in der Schulregion.

Die Sitzung der Schulregionkonferenz ist für den 27.06.2017 terminiert. Erläuterungen über das Ergebnis erfolgen in der Sitzung.

 

Die Gemeindeverbände sind nach § 3 Abs. 1 der Schulentwicklungsplanungs-verordnung verpflichtet, ihren Schulentwicklungsplan jeweils zum 31.05. dem Ministerium für Bildung und Kultur vorzulegen.

 

Auf Antrag wurde die Frist mit Schreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur bis zum 30.06.2017 verlängert.