Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0202/2017 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 26.06.2017 | ||
Betreff: | Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 234 KB |
Sachverhalt:
Zum 01.07.2017 soll die geplante Änderung des UVG in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen:
·
Die
Befristung auf 72 Monate entfällt
·
Alle
Berechtigten haben bis zur Vollendung des 12.ten Lebensjahres Anspruch auf
Leistungen.
·
Ab dem
12.ten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres hat Anspruch
auf Leistungen, wer nicht im
SGB-II Bezug steht oder durch UVG Leistungen aus diesem herausfallen würde; wessen Elternteil
ein Bruttoeinkommen von mehr als 600,- €
erzielt.
Durch die neue Gesetzgebung ist eine Verdoppelung der Fallzahlen zu erwarten. Das bedeutet für den Regionalverband eine erhebliche zusätzliche Steigerung im Leistungsbereich von zur Zeit 750.000 € auf mindestens 1.500.000 €. Desweiteren ist von einem zusätzlichem Personalbedarf von acht bis zehn Stellen auszugehen.
Weitere Erläuterungen werden mündlich in der Sitzung vom 26.06.2017 gegeben.