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Name:0202/2017  
Art:Informationsvorlage  
Datum:26.06.2017  
Betreff:Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Zum 01.07.2017 soll die geplante Änderung des UVG in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen:

 

·         Die Befristung auf 72 Monate entfällt

 

 

·         Alle Berechtigten haben bis zur Vollendung des 12.ten Lebensjahres Anspruch auf Leistungen.

 

 

·         Ab dem 12.ten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres hat  Anspruch  auf Leistungen, wer nicht  im SGB-II Bezug steht oder durch UVG Leistungen aus diesem  herausfallen würde; wessen Elternteil ein  Bruttoeinkommen von mehr als 600,- € erzielt.

 

Durch die neue Gesetzgebung ist eine Verdoppelung der Fallzahlen zu erwarten. Das bedeutet für den Regionalverband eine erhebliche zusätzliche Steigerung im Leistungsbereich von zur Zeit 750.000 € auf mindestens 1.500.000 €. Desweiteren ist von einem zusätzlichem Personalbedarf  von acht bis zehn Stellen auszugehen.

 

Weitere Erläuterungen werden mündlich in der Sitzung vom 26.06.2017 gegeben.