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Name:0211/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:08.06.2017  
Betreff:Vertrag über die Weiterführung der Arbeit des Projektes SchülerInnenzentrum „Grünes Haus“ in Völklingen
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

den Vertrag zur Weiterführung der Arbeit des Projektes Schülerzentrum „Grünes Haus“ in Völklingen zwischen den Kooperationspartnern Bistum Trier und dem Regionalverband Saarbrücken für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022.

 


Sachverhalt:

 

Das „Grüne Haus“ besteht seit 1982 als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Völklingen in Trägerschaft des Bistums Trier. Zudem ist das Grüne Haus seit 2003 Ausrichter der freiwilligen Ganztagsschule des Albert-Einstein-Gymnasiums Völklingen.

 

Mit der Verbindung von Jugendhilfe, außerschulischer Jugendbildung und schulischer Bildung verfolgt die Einrichtung das Ziel, Kinder und Jugendliche zu Partizipation, selbstbestimmtem Handeln und Dialog zu befähigen und sie im Prozess der Identitätsfindung zu begleiten. Die Unterstützung durch Prävention und das Bereithalten eines zeitstabilen Umfeldes gibt jungen Menschen Halt und Orientierung und beugt damit kostenintensiven Jugendhilfemaßnahmen vor.

 

Die Jugendhilfeplanung des RV sieht das „Grüne Haus“ in seiner Zielsetzung, wie auch praktischen Arbeit vor Ort als einen wichtigen Verbündeten der Jugendhilfe an,  gerade im sensiblen Lebensabschnitt der Schulsozialisation in der beginnenden Adoleszenzphase und Persönlichkeitsfindung. In Würdigung der bisher sehr gut geleisteten Arbeit des Projektes und durch die weiterhin bestehenden Bedarfe für eine solche Einrichtung vor Ort, empfiehlt der Fachdienst die weitere Finanzierung des Projektes für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022

 

Finanzierung:

  • Festbetragsfinanzierung durch den Regionalverband bleibt exakt bei dem Betrag von 22.000,00 € p.a.

 

Die Eckpunkte des neuen Kooperationsvertrages im Vergleich zum alten Vertrag:

Die Textänderungen zum „alten Vertrag“ sind im neuen Entwurf-Vertragstext (Anlage) durch rote Schriftfarbe deutlich gemacht.

 

  • Präzisierung der Begriffe  „Träger“ und „Projekt“ in Vertragskontext
  • Neue Vertragsdauer 5 Jahre, anstatt der der bisherigen 3 Jahre Vertragszeit. Begründung:
    • geplante Bau-Investitionsmaßnahmen von Seiten des Trägers in Höhe von ca. 230.000 € - 250.000 € („Investitionslegitimation“).
    • Bei der letzten Vertragsverlängerung war die Laufzeit auf 3 Jahre gekürzt worden, weil damals die Finanzbeteiligung der Stadt Völklingen unklar war. Dies ist nun geheilt durch einen Hinweis in §3 des Vertrages auf die Notwendigkeit der Neuverhandlung im Falle einer nicht gesicherten Gesamtfinanzierung

 

Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt haben den Vertrag geprüft und keine Einwände erhoben.

 

Anlagen

·    Vertragsentwurf

·    Aktualisiertes Konzept Grünes Haus

·    Finanzplan