Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0212/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 08.06.2017 | ||
Betreff: | Vertrag über die Weiterführung des Projektes Gemeinwesenarbeit (GWA) Sulzbach |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 142 KB | ||
Vertrag_ GWA_Sulzbach_2017_2018 332 KB | ||
akt_ ZV_ Vertrag_GWA_Sulzbach 165 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Die
Regionalversammlung beschließt
den Abschluss des Vertrages über die Weiterführung der Arbeit der GWA Sulzbach zwischen dem Caritasverband Saarbrücken und Umgebung e.V. und dem Regionalverband Saarbrücken für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2018
Sachverhalt:
Das Ziel des GWA-Projektes ist weiterhin die
Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in der Stadt Sulzbach auf einem
hohen fachlichen und praktischen Niveau.
Dieses Ziel soll durch das inhaltliche,
finanzielle und ideelle Engagement der Kooperationspartner Regionalverband
Saarbrücken und Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. in
Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach und den anderen relevanten Akteuren
erreicht werden.
Der am 01.01.2009 in Kraft getretene Kooperationsvertrag zur Gemeinwesenarbeit Sulzbach soll durch einen neuen am 01.07.2017 beginnenden und am 21.12.2018 endeten Kooperationsvertrag ersetzt werden. Diese Entwicklung ist dem Umstand geschuldet, dass im Rahmen von neu verhandelten, aktualisierten Zielvereinbarungen, auch die Laufzeitregelung geändert werden soll.
Finanzierung:
Die Eckpunkte des neuen Kooperationsvertrages im Vergleich zum alten Vertrag:
Die Textänderungen zum „alten Vertrag“ sind
im neuen Entwurf-Vertragstext (Anlage) durch rote Schriftfarbe deutlich
gemacht.
·
Formulierung einer Präambel
·
Präzisierung der Trägerschaft
·
Zielsetzung und Aufgabenstellung wurden
dahingehend ergänzt, dass klientelspezifisch der Fokus mehr auf ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen „Geh“- und „Kommstruktur“ gelegt wird und die
Netzwerkarbeit im Sinne einer Verbesserung der sozialen und kulturellen
Infrastruktur zu intensivieren ist
·
die in den ersten beiden Punkten genannten
Sachverhalte finden sich differenzierter auch in den geänderten
Zielvereinbarungen wieder, die Bestandteil des Vertrages sind.
·
Ein Bezug auf den „Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung“ wurde hinzugefügt
·
Die Vertragsparteien verpflichten sich zu
finanziellen Neuverhandlungen, sollte die Gesamtfinanzierung nicht mehr
gewährleistet sein.
·
Die Vertragszeit beginnt am 01.07.2017 und
endet am 31.12.2018
·
Neue Laufzeitregelung: Der Vertrag verlängert
sich nicht mehr unbegrenzt um jeweils weitere 5 Jahre, sondern nur einmal bis
längstens zum 31.12.2023.
Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt haben den Vertrag geprüft und keine
Einwände erhoben.
Anlagen
·
Vertragsentwurf
·
Zielvereinbarungen