BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0212/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:08.06.2017  
Betreff:Vertrag über die Weiterführung des Projektes Gemeinwesenarbeit (GWA) Sulzbach
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Vertrag_ GWA_Sulzbach_2017_2018 Dateigrösse: 332 KB Vertrag_ GWA_Sulzbach_2017_2018 332 KB
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss des Vertrages über die Weiterführung der Arbeit der GWA Sulzbach zwischen dem Caritasverband Saarbrücken und Umgebung e.V. und dem Regionalverband Saarbrücken für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2018

 


Sachverhalt:

 

Das Ziel des GWA-Projektes ist weiterhin die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in der Stadt Sulzbach auf einem hohen fachlichen und praktischen Niveau.

Dieses Ziel soll durch das inhaltliche, finanzielle und ideelle Engagement der Kooperationspartner Regionalverband Saarbrücken und Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach und den anderen relevanten Akteuren erreicht werden.

 

Der am 01.01.2009 in Kraft getretene Kooperationsvertrag zur Gemeinwesenarbeit Sulzbach soll durch einen neuen am 01.07.2017 beginnenden und am 21.12.2018 endeten Kooperationsvertrag ersetzt werden. Diese Entwicklung ist dem Umstand geschuldet, dass im Rahmen von neu verhandelten, aktualisierten Zielvereinbarungen, auch die Laufzeitregelung geändert werden soll.

 

Finanzierung:

  • Die Finanzierung nach § 4 ist fast identisch den Zahlen im alten Vertrag, lediglich aufgerundet um ganze Hunderterstellen.

 

Die Eckpunkte des neuen Kooperationsvertrages im Vergleich zum alten Vertrag:

Die Textänderungen zum „alten Vertrag“ sind im neuen Entwurf-Vertragstext (Anlage) durch rote Schriftfarbe deutlich gemacht.

 

·      Formulierung einer Präambel

·       Präzisierung der Trägerschaft

·       Zielsetzung und Aufgabenstellung wurden dahingehend ergänzt, dass klientelspezifisch der Fokus mehr auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen „Geh“- und „Kommstruktur“ gelegt wird und die Netzwerkarbeit im Sinne einer Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur zu intensivieren ist

·       die in den ersten beiden Punkten genannten Sachverhalte finden sich differenzierter auch in den geänderten Zielvereinbarungen wieder, die Bestandteil des Vertrages sind.

·       Ein Bezug auf den „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wurde hinzugefügt

·       Die Vertragsparteien verpflichten sich zu finanziellen Neuverhandlungen, sollte die Gesamtfinanzierung nicht mehr gewährleistet sein.

·       Die Vertragszeit beginnt am 01.07.2017 und endet am 31.12.2018

·      Neue Laufzeitregelung: Der Vertrag verlängert sich nicht mehr unbegrenzt um jeweils weitere 5 Jahre, sondern nur einmal bis längstens zum 31.12.2023.

  • Weiterhin verpflichten sich die Vertragsparteien vor Beendigung der einmaligen Verlängerung zu neuen Verhandlungen über eine evtl. Weiterführung des Projektes über den 31.12.2023 hinaus

               

 

Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt haben den Vertrag geprüft und keine Einwände erhoben.

 

 

 

Anlagen

·    Vertragsentwurf

·    Zielvereinbarungen