Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0214/2017 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 08.06.2017 | ||
Betreff: | Erweiterung des Versicherungsschutzes von Kfz-Schäden auf Dienstfahrten |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 102 KB |
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken hat zum 12. Juni 2017 den
Versicherungsschutz von Kfz-Schäden der Bediensteten auf Dienstfahrten, die mit
dem privaten PKW entstanden sind, erweitert.
Bisherige Regelung:
Die GVV übernahm als Versicherer bei Teilkaskoschäden bis zu 333 Euro,
die restlichen Kosten wurden durch den Regionalverband Saarbrücken übernommen.
Bei Vollkaskoschäden übernahm die GVV den Selbstbehalt, der entstandene
Rückstufungsschaden wurde durch den Regionalverband Saarbrücken ausgeglichen.
Verfügt der Mitarbeiter in seiner privaten Vollkaskoversicherung über einen
„Freischuss“, so muss dieser nach aktuellen Versicherungsbedingungen in
Anspruch genommen werden (mit der Folge, dass der Mitarbeiter bei einem
etwaigen privaten Vollkaskoschaden keinen „Freischuss“ mehr hatte!).
Neben den jährlich schwankenden Zusatzkosten, die so für den Regionalverband
Saarbrücken entstanden, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Ärger bei
Mitarbeitern, welche wenigstens teilweise laut Arbeitsvertrag verpflichtet
sind, ihren privaten PKW zu nutzen, jedoch im Schadenfall stellenweise selbst
dafür aufkommen müssen.
Neue Regelung:
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes kostet den Regionalverband
Saarbrücken eine jährliche Versicherungsprämie i.H.v. 20.009,85 Euro, wodurch
jedoch alle Kfz-Schäden der Bediensteten vollumfänglich abgedeckt sind. Im
Vergleich hierzu wurden in den letzten drei Jahren rund 42.000 Euro (also ca.
14.000 Euro per anno) zur Schadenregulierung durch den Regionalverband
Saarbrücken ausgegeben. Die Mehrkosten (ca. 6.000 Euro per anno) sind
angesichts der Mitarbeiterzahl (ca. 1.200), der deutlich „verschlankten“
Schadensabwicklung auch von Seiten des
Regionalverbandes Saarbrücken (alles wird durch die GVV bearbeitet) und nicht
zuletzt im Hinblick auf die bestehenden arbeitsvertraglichen Verpflichtungen
für die Mitarbeiter mehr als vertretbar.