Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0219/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.06.2017 | ||
Betreff: | Änderung der Richtlinien für die Benutzung der Säle und der Richtlinien für die Außenflächen des Saarbrücker Schlosses |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 104 KB | ||
Richtlinien Außen neu 2017 147 KB | ||
Richtlinien Säle neu 2017 341 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/
Die Regionalversammlung beschließt
die Änderungen der Richtlinien für die Benutzung der Säle wie folgt:
In Abschnitt I „Allgemeines“ wird eingefügt:
Gemäß der von der
Regionalversammlung am 5.2.2015 beschlossenen Resolution zum
Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses ist das Saarbrücker Schloss
eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die
an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Der
Schlossplatz erinnert als unsichtbares Mahnmal mit 2146 an der Unterseite
beschrifteten Pflastersteinen an die bis 1933 in Deutschland existierenden
jüdischen Friedhöfe.
Aus diesem Grund werden
Parteien/Vereinigungen, die unter Missachtung der Menschenwürde erkennbar
verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder gegen den Kern des
Demokratieprinzips verstoßen oder Elemente der Wesensverwandtschaft mit
dem historischen Nationalsozialismus aufweisen, von der Nutzung der Gebäude am
Schlossplatz ausgeschlossen.
sowie die Änderung der Richtlinien für die Benutzung der Außenflächen wie folgt:
Gemäß der von der
Regionalversammlung am 5.2.2015 beschlossenen Resolution zum
Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses ist das Saarbrücker Schloss
eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die
an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Der
Schlossplatz erinnert als unsichtbares Mahnmal mit 2146 an der Unterseite
beschrifteten Pflastersteinen an die bis 1933 in Deutschland existierenden
jüdischen Friedhöfe.
Aus diesem Grund werden
Parteien/Vereinigungen, die unter Missachtung der Menschenwürde erkennbar
verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder gegen den Kern des
Demokratieprinzips verstoßen oder Elemente der Wesensverwandtschaft mit
dem historischen Nationalsozialismus aufweisen, von der Nutzung der
Außenflächen am Schlossplatz ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß der von der
Regionalversammlung am 5.2.2015 beschlossenen Resolution zum
Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses ist das Saarbrücker Schloss
eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die
an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Der Schlossplatz
erinnert als unsichtbares Mahnmal mit 2146 an der Unterseite beschrifteten
Pflastersteinen an die bis 1933 in Deutschland existierenden jüdischen
Friedhöfe.
Aus diesem Grund
schlägt die Verwaltung vor, dass Parteien/Vereinigungen, die unter Missachtung
der Menschenwürde erkennbar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder gegen
den Kern des Demokratieprinzips verstoßen oder Elemente der
Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen, von
der Nutzung der Gebäude und Außenflächen am Schlossplatz ausgeschlossen werden.
Die vorgesehenen Änderungen sind in den beiden Richtlinien in roter Schrift hervorgehoben.