Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0225/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 20.06.2017 | ||
Betreff: | Festlegung der Aufnahmekapazität der öffentlichen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ab dem Schuljahr 2017/2018 - Änderung des Beschlusses des Regionalverbandsausschusses vom 02.02.2017 hier: Herstellung des Benehmens gem. § 3 Abs. 1 AufnahmenVO |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 102 KB | ||
Zügk 17-18_Schreiben MfBK_190617 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung beschließt,
die maximalen Aufnahmekapazitäten der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien
des Regionalverbandes Saarbrücken, wie im Schreiben des Ministeriums für
Bildung und Kultur vom 19.06.2017 dargestellt und stellt das Benehmen gem. § 3
Abs. 1 der Verordnung zum Übergang von der Grundschule in weiterführende
allgemein bildende Schulen (Aufnahmeverordnung) her.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 1 AufnahmeVO wird die Aufnahmefähigkeit der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen von der Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem
Schulträger festgelegt.
Auf den diesbezüglichen Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom
02.02.2017 wird verwiesen. Der Beschluss beinhaltete den Auftrag an die Verwaltung
Abweichungen von der grundsätzlichen Zügigkeit, evtl. aufgrund hoher
Anmeldezahlen, in unmittelbarem Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen und
dem Ministerium für Bildung und Kultur vorzunehmen.
Das Ministerium für Bildung und Kultur hat in seinem Schreiben vom
19.06.2017 die verabredeten, auf das nächste Schuljahr beschränkten
Abweichungen eingearbeitet und die grundsätzliche Zügigkeit festgelegt (s.
Anlage).
Die erhöhten Zügigkeiten wurden mit den Schulleitungen besprochen und können im folgenden Schuljahr umgesetzt werden.