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Name:0225/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:20.06.2017  
Betreff:Festlegung der Aufnahmekapazität der öffentlichen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ab dem Schuljahr 2017/2018 - Änderung des Beschlusses des Regionalverbandsausschusses vom 02.02.2017
hier: Herstellung des Benehmens gem. § 3 Abs. 1 AufnahmenVO
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Beschlussvorschlag:

Die Regionalversammlung beschließt,

die maximalen Aufnahmekapazitäten der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Regionalverbandes Saarbrücken, wie im Schreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 19.06.2017 dargestellt und stellt das Benehmen gem. § 3 Abs. 1 der Verordnung zum Übergang von der Grundschule in weiterführende allgemein bildende Schulen (Aufnahmeverordnung) her.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 1 AufnahmeVO wird die Aufnahmefähigkeit der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen von der Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem Schulträger festgelegt.

 

Auf den diesbezüglichen Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom 02.02.2017 wird verwiesen. Der Beschluss beinhaltete den Auftrag an die Verwaltung Abweichungen von der grundsätzlichen Zügigkeit, evtl. aufgrund hoher Anmeldezahlen, in unmittelbarem Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen und dem Ministerium für Bildung und Kultur vorzunehmen.

 

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat in seinem Schreiben vom 19.06.2017 die verabredeten, auf das nächste Schuljahr beschränkten Abweichungen eingearbeitet und die grundsätzliche Zügigkeit festgelegt (s. Anlage).

 

Die erhöhten Zügigkeiten wurden mit den Schulleitungen besprochen und können im folgenden Schuljahr umgesetzt werden.