BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0227/2017  
Aktenzeichen:65.BV
Art:Beschlussvorlage  
Datum:21.06.2017  
Betreff:Hofrevitalisierung Rathaus und Rathausschule Sulzbach
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Regionalversammlung beschließt, die Sanierung der im beiliegenden Plan dargestellten Freiflächen gemäß Planungskonzept und Kostenermittlung der Stadt Sulzbach durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Sulzbach beabsichtigt, die hinteren Freiflächen des Rathauses und des BBZ Sulzbach in einer Gesamtmaßnahme (siehe beigefügte Entwurfsplanung) zu sanieren.

 

Der Bauausschuss hat am Donnerstag, den 04.05.2017, um 15.00 Uhr die von der Stadt Sulzbach zur Sanierung angedachten Freiflächen hinter dem Rathaus und dem BBZ Sulzbach (Rathausschule) besichtigt.

 

Der Regionalverband Saarbrücken wird für die Arbeiten am eigenen Grundstück (Schulgelände) mit einem Kostenanteil in Höhe von rd. 370.000,- € beteiligt werden.

 

Geplant ist nach bereits erfolgtem Abbruch der maroden Turnhalle und des ehemaligen Feuerwehrhauses eine Generalsanierung und Neugestaltung der kompletten innerstädtischen Fläche. Neben der Neuanlage von PKW-Stellplätzen wird durch die geplante Rückversetzung der bestehenden Mauer eine vergrößerte und ansprechendere Schulhoffläche für die Schülerinnen und Schüler des BBZ Sulzbach geschaffen. Die derzeit vorhandene Sandsteinmauer, die als Relikt der Vorläuferschule entstammt, weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, der im Haushalt des Bauamtes zwecks Gefahrenabwehr bereits berücksichtigt war.

 Nähere Ausführungen hierzu können auch dem Schreiben der Stadt Sulzbach vom 16.05.2017 entnommen werden.

 Es ist sinnvoller, die Mauer im Zuge der geplanten Neugestaltung dieses Bereiches durch eine statisch einwandfreie Stützwand zu ersetzen anstatt  Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

 Im Falle einer Sanierung wäre eine Vergrößerung der Schulhoffläche nicht möglich, die jedoch von der Schulleitung ausdrücklich begrüßt wird.

 

 


Finanzierung:

 

Der Kostenansatz von 370.000,- € (Anteil des RVS) gilt als Festbetrag. Die Stadt Sulzbach erhält für die Gesamtmaßnahme Bedarfszuweisungen durch das Innenministerium in Höhe von 50 Prozent. Gleiches gilt auch für den Regionalverband Saarbrücken. Die Antragsstellung und – abwicklung bis hin zum Verwendungsnachweis sowie die komplette Bauabwicklung wird durch die Stadt Sulzbach für den Regionalverband durchgeführt. Hierzu ist noch ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Sulzbach und dem Regionalverband abzuschließen.

 

Im Haushalt 2016 des FD 65 waren für diesen Schulstandort bereits 40.000 € für eine Schulhofsanierung eingestellt. Diese Mittel wurden noch nicht verausgabt, da die weitere Planung der Stadt Sulzbach abgewartet wurde. Ferner sind im Haushalt 2017 des FD 65 für den Standort 25.000 € für die Sanierung der vorhandenen und oben näher beschriebenen Sandsteinmauer eingestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Eigenanteil des Regionalverbandes in Höhe von 370.000 € wie folgt bereitzustellen:

 

Eigenanteil RVS gemäß Schätzung Stadt Sulzbach vom 21.04.2017

370.000 €

Abzüglich 50 % Bedarfszuweisung des Innenministeriums analog Stadt Sulzbach (Abschluss Kooperationsvereinbarung erforderlich – Beantragung und Abwicklung über die Stadt Sulzbach)

- 185.000 €

Abzüglich vorhandener Haushaltsansatz 2016

- 40.000 €

Abzüglich vorhandener Haushaltsansatz 2017

- 25.000 €

Differenzbetrag

120.000 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, den o.g. Differenzbetrag in Höhe von 120.000 € wie folgt bereitzustellen:

 

Für den Neugestaltung und Sanierung des Schulhofes zwischen der Friedrich-List-Schule und den Günter-Wöhe-Schulen Saarbrücken wurden im Haushalt 2016 zusammen 150.000,- € eingestellt. Grundlage für diesen Kostenansatz war eine Nutzung des Unterbaus der vorhandenen Fläche. Die vorhandene Fläche besteht aus einem maroden Asphaltbelag (Unfallgefahr). Bodenuntersuchungen belegten einen sehr inhomogenen Unterbau des Platzes zwischen den beiden Schulen. Parallel zum Gebäude der Friedrich-List-Schule war ursprünglich eine Stadtstraße (Dragonerstraße) angelegt. Der vollständige Unterbau dieser Straße ist noch gänzlich im Platz vorhanden.

Die anderen Flächen im Ausbaubereich sind wesentlich dünnschichtiger aufgebaut. Da es sich beim Unterbaumaterial um HO-Schotter handelt, muss dieser für einen Neuaufbau des Platzes vollständig abgetragen werden.

 

Daher wird der veranschlagte Haushaltsansatz nicht ausreichen. Parallel ist durch die Landeshauptstadt Saarbrücken die Auslobung eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Tallage Alt-Saarbrückens im Herbst diesen Jahres vorgesehen. Die Ergebnisse, die wahrscheinlich bis spätestens Mitte 2018 vorliegen werden, könnten auch Auswirkungen auf die Gestaltung dieses Bereiches haben.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des Schulhofes zwischen der Friedrich-List-Schule und den Günter-Wöhe-Schulen Saarbrücken“ vorerst zurückzustellen, die Wettbewerbsergebnisse abzuwarten und entsprechende Mittel im Haushalt 2019 neu zu veranschlagen. Der notwendige Differenzbetrag für die Hofrevitalisierung in Sulzbach soll daher aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln der nicht ausgeführten Schulhofsanierung gedeckt werden.

 

Bis zur geplanten Neugestaltung des Schulhofes zwischen der Friedrich-List-Schule und den Günter-Wöhe-Schulen werden in den Sommerferien 2017 die Unfallgefahren auf dem Schulhof durch Asphaltreparaturen beseitigt.