Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0227/2017 | ||
Aktenzeichen: | 65.BV | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.06.2017 | ||
Betreff: | Hofrevitalisierung Rathaus und Rathausschule Sulzbach |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 116 KB |
Beschlussvorschlag:
Die
Regionalversammlung beschließt, die Sanierung der im beiliegenden Plan
dargestellten Freiflächen gemäß Planungskonzept und Kostenermittlung der Stadt
Sulzbach durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Stadt Sulzbach beabsichtigt, die hinteren Freiflächen des Rathauses
und des BBZ Sulzbach in einer Gesamtmaßnahme (siehe beigefügte Entwurfsplanung)
zu sanieren.
Der Bauausschuss
hat am Donnerstag, den 04.05.2017, um 15.00 Uhr die von der Stadt Sulzbach zur
Sanierung angedachten Freiflächen hinter dem Rathaus und dem BBZ Sulzbach
(Rathausschule) besichtigt.
Der Regionalverband Saarbrücken wird für die Arbeiten am eigenen
Grundstück (Schulgelände) mit einem Kostenanteil in Höhe von rd. 370.000,- €
beteiligt werden.
Geplant ist nach bereits erfolgtem Abbruch der maroden Turnhalle und des
ehemaligen Feuerwehrhauses eine Generalsanierung und Neugestaltung der
kompletten innerstädtischen Fläche. Neben der Neuanlage von PKW-Stellplätzen
wird durch die geplante Rückversetzung der bestehenden Mauer eine vergrößerte
und ansprechendere Schulhoffläche für die Schülerinnen und Schüler des BBZ
Sulzbach geschaffen. Die derzeit vorhandene Sandsteinmauer, die als Relikt der
Vorläuferschule entstammt, weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, der im
Haushalt des Bauamtes zwecks Gefahrenabwehr bereits berücksichtigt war.
Nähere Ausführungen hierzu können
auch dem Schreiben der Stadt Sulzbach vom 16.05.2017 entnommen werden.
Es ist sinnvoller, die Mauer im
Zuge der geplanten Neugestaltung dieses Bereiches durch eine statisch
einwandfreie Stützwand zu ersetzen anstatt Sicherungsmaßnahmen
durchzuführen.
Im Falle einer Sanierung wäre
eine Vergrößerung der Schulhoffläche nicht möglich, die jedoch von der
Schulleitung ausdrücklich begrüßt wird.
Finanzierung:
Der Kostenansatz von 370.000,- € (Anteil des RVS) gilt als Festbetrag.
Die Stadt Sulzbach erhält für die Gesamtmaßnahme Bedarfszuweisungen durch das
Innenministerium in Höhe von 50 Prozent. Gleiches gilt auch für den
Regionalverband Saarbrücken. Die Antragsstellung und – abwicklung bis hin zum
Verwendungsnachweis sowie die komplette Bauabwicklung wird durch die Stadt
Sulzbach für den Regionalverband durchgeführt. Hierzu ist noch ein
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Sulzbach und dem Regionalverband
abzuschließen.
Im Haushalt 2016 des FD 65 waren für diesen Schulstandort bereits 40.000
€ für eine Schulhofsanierung eingestellt. Diese Mittel wurden noch nicht
verausgabt, da die weitere Planung der Stadt Sulzbach abgewartet wurde. Ferner
sind im Haushalt 2017 des FD 65 für den Standort 25.000 € für die Sanierung der
vorhandenen und oben näher beschriebenen Sandsteinmauer eingestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Eigenanteil des Regionalverbandes in
Höhe von 370.000 € wie folgt bereitzustellen:
Eigenanteil RVS gemäß Schätzung Stadt Sulzbach vom 21.04.2017 |
370.000 € |
Abzüglich 50 % Bedarfszuweisung des Innenministeriums analog Stadt
Sulzbach (Abschluss Kooperationsvereinbarung erforderlich – Beantragung und
Abwicklung über die Stadt Sulzbach) |
- 185.000 € |
Abzüglich vorhandener Haushaltsansatz 2016 |
- 40.000 € |
Abzüglich vorhandener Haushaltsansatz 2017 |
- 25.000 € |
Differenzbetrag |
120.000 € |
Die Verwaltung schlägt vor, den o.g. Differenzbetrag in Höhe von 120.000
€ wie folgt bereitzustellen:
Für den Neugestaltung und Sanierung des Schulhofes zwischen der
Friedrich-List-Schule und den Günter-Wöhe-Schulen Saarbrücken wurden im
Haushalt 2016 zusammen 150.000,- € eingestellt. Grundlage für diesen
Kostenansatz war eine Nutzung des Unterbaus der vorhandenen Fläche. Die
vorhandene Fläche besteht aus einem maroden Asphaltbelag (Unfallgefahr).
Bodenuntersuchungen belegten einen sehr inhomogenen Unterbau des Platzes
zwischen den beiden Schulen. Parallel zum Gebäude der Friedrich-List-Schule war
ursprünglich eine Stadtstraße (Dragonerstraße) angelegt. Der vollständige
Unterbau dieser Straße ist noch gänzlich im Platz vorhanden.
Die anderen Flächen im Ausbaubereich sind wesentlich dünnschichtiger
aufgebaut. Da es sich beim Unterbaumaterial um HO-Schotter handelt, muss dieser
für einen Neuaufbau des Platzes vollständig abgetragen werden.
Daher wird der veranschlagte Haushaltsansatz nicht ausreichen. Parallel
ist durch die Landeshauptstadt Saarbrücken die Auslobung eines Städtebaulichen
Ideenwettbewerbs für die Tallage Alt-Saarbrückens im Herbst diesen Jahres
vorgesehen. Die Ergebnisse, die wahrscheinlich bis spätestens Mitte 2018
vorliegen werden, könnten auch Auswirkungen auf die Gestaltung dieses Bereiches
haben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Maßnahme „Neugestaltung und
Sanierung des Schulhofes zwischen der Friedrich-List-Schule und den
Günter-Wöhe-Schulen Saarbrücken“ vorerst zurückzustellen, die
Wettbewerbsergebnisse abzuwarten und entsprechende Mittel im Haushalt 2019 neu
zu veranschlagen. Der notwendige Differenzbetrag für die Hofrevitalisierung in
Sulzbach soll daher aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln der nicht
ausgeführten Schulhofsanierung gedeckt werden.
Bis zur geplanten Neugestaltung des Schulhofes zwischen der
Friedrich-List-Schule und den Günter-Wöhe-Schulen werden in den Sommerferien
2017 die Unfallgefahren auf dem Schulhof durch Asphaltreparaturen beseitigt.