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Name: | 0228/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.06.2017 | ||
Betreff: | Soziale Teilhabe, Co Finanzierung aus dem Haushalt des Regionalverbandes |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 221 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt:/
Die Regionalversammlung beschließt:
Zur Co-Finanzierung des Projektes Soziale Teilhabe des Jobcenters im
Regionalverband Saarbrücken wird aus dem Haushalt des Regionalverbandes für den
Haushalt 2017 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 85.000 Euro zur Verfügung
gestellt und für den Haushalt 2018 ein Betrag in Höhe von 380.000 Euro
eingeplant. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sollen auf dem Aufwandskonto
31801.531901 eingeplant werden.
Der neue Haushaltsansatz bei 31801.531901 für 2017 beträgt demnach 245.000 Euro, für 2018: 540.000 Euro.
Sachverhalt:
Das
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken nimmt seit Januar 2017 an dem
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ teil. Insgesamt stehen 300 Plätze, mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden, zur Verfügung.
Das
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt soll dazu dienen,
Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen.
Menschen,
die länger als 4 Jahre im SGB II Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nur
kurz beschäftigt waren und zudem über gesundheitliche Einschränkungen verfügen
oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben und denen die unmittelbare
Integration in Arbeit trotz aller Aktivierungsanstrengungen nicht gelungen ist,
sollen eine Chance auf Arbeit über einen geförderten Arbeitsplatz erhalten.
Gefördert
werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (ohne Versicherungspflicht
in der Arbeitslosenversicherung) für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im
öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten im Sinne des § 16 d SGB II.
Im
Rahmen des Förderprogrammes erhalten die Arbeitgeber vom Jobcenter aus
Bundesmitteln monatlich maximal 1.320 Euro (bei 30 Wochenstunden) je
Förderfall.
Um das Projekt für die interessierten Arbeitgeber attraktiver zu
gestalten und somit einen besseren arbeitsmarktpolitischen Effekt zu erzielen,
wäre eine Co-Finanzierung in Höhe von 150 Euro pro Teilnehmer und Monat eine
zielgerichtete Maßnahme.
Durch Vermittlung an Arbeitgeber über das Projekt Soziale Teilhabe wird
erreicht, dass ein Leistungsbezug nach dem SGB II vermindert bzw. eingestellt
werden kann. Somit profitiert auch der Regionalverband als kommunaler Träger
durch Verminderung oder Wegfall der zu zahlenden Kosten der Unterkunft. Der
Haushalt des Regionalverbandes wird im Bereich des Aufwandes für die Kosten der
Unterkunft in der Regel in Höhe des co-finanzierten Zuschusses entlastet. Die
durchschnittlichen Kosten der Unterkunft betragen zurzeit pro Bedarfsgemeinschaft
397,86 Euro/Monat.
Finanzierung:
Die prognostizierten Kosten zur Umsetzung der bereits bewilligten und
noch zur Bewilligung anstehenden Förderfälle in 2017 betragen insgesamt 245.000
Euro. Als Haushaltsansatz beim Aufwandskonto 31801.531901 sind bereits 160.000
Euro eingeplant. Als zusätzliche Haushaltsmittel für 2017 werden demnach 85.000
Euro benötigt. Für die beabsichtigten Förderfälle in 2018 wären insgesamt
540.000 Euro notwendig. Auch hier sind bereits 160.000 Euro in der
Finanzplanung berücksichtigt, sodass für 2018 zusätzliche Haushaltsmittel in
Höhe von 380.000 erforderlich wären.