Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0255/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.08.2017 | ||
Betreff: | Förderung des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar in Saarbrücken im Jahr 2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 225 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsauschuss beschließt
die Förderung des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im
Diakonischen Werk an der Saar in Saarbrücken im Jahr 2017 in Höhe von 35.065,00
€.
Sachverhalt:
Der vorgenannte Betreuungsverein wird seit 1992 gemeinsam
vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die Zuwendungen sollen
den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage versetzen, sich mit
Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher
Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie zu beaufsichtigen,
fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger Erfahrungsaustausch
unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Nach den “Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für
Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von
Betreuungsvereinen vom 25.11.2014“ können die Betreuungsvereine eine
Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer
hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich
vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im
vorliegenden Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendungen
mindestens in Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro
100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa
350.000 Einwohnern im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5
hauptamtliche Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel
ist seit 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Im vorliegenden Fall wurden für die Querschnittsarbeit 1,25
Planstellen genehmigt.
Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende,
vorläufige Kosten:
Personalkosten 79.660,00 €
+ Sachkosten 19.000,00 €
= Gesamtkosten 98.660,00 €
Hiervon werden gemäß dem
bereits erteilten Zuwendungsbescheid des Landes Gesamtausgaben in Höhe von
92.560,00 € als zuwendungsfähig angesehen.
Unter Berücksichtigung des
prozentualen Anteils der Personalkosten und des Höchstbetrages an Sachkosten
können folgende Aufwendungen als Zuwendung berücksichtigt werden.
Personalkosten 31.870,00 €
+ Sachkosten 3.195,00 €
= Gesamtkosten 35.065,00 €
Dieser Betrag stellt den zu fördernden Höchstbetrag dar.
Die entsprechende Endabrechnung erfolgt nach Prüfung des
Verwendungsnachweises im kommenden Jahr.
Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
Zuschussbetrages in Höhe von 35.065,00 €.