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Name:0292/2017  
Art:Informationsvorlage  
Datum:12.09.2017  
Betreff:Sachstand Windenergie
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Sachverhalt:

 

1. laufende Anlagengenehmigungsverfahren im Regionalverband Saarbrücken

 

Im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes werden seit 2015 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zum Zweck einer räumlichen Steuerung und Konzentration der Windenergieanlagenstandorte dargestellt. Die Konzentrationszonen im FNP als Suchraum für die Errichtung von Windenergieanlagen schließen folglich den übrigen Planungsraum für eine Windenergienutzung aus.

Die tatsächliche Baugenehmigung für konkrete Anlagen wird demgegenüber in Anlagen-genehmigungsverfahren nach BImSchG erteilt, in denen wiederum die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagentypen an konkreten Standorten beschieden wird.

Laut Informationen der zuständigen Landesbehörden befinden sich derzeit 6 Anlagen des Typs Enercon E-115 innerhalb der Grenzen des Regionalverbandes in entsprechenden Genehmigungsverfahren. Diese sollen auf Gemarkung der Gemeinde Riegelsberg (zwei Anlagen) und der Landeshauptstadt Saarbrücken (vier Anlagen) im Bereich der FNP-Konzentrationszonen "östlich Forsthaus Pfaffenkopf" sowie "Am Strebchen / Salzleckerhang" errichtet werden, welche sich einem direkten räumlichen Zusammenhang befinden.

Abbildung 1: Beantragter "Windpark Pfaffenkopf"

 

 

Alle übrigen Vorhaben, die sich in einem Genehmigungsverfahren befanden, werden nach aktuellem Kenntnisstand nicht weiterverfolgt. Dies betrifft Vorhaben im Bereich der Konzentrationszonen:

 

  • "Fröhner Wald / Kasberg" (3 Anlagen)
  • "Birkendell / Stiftswald" 3 Anlagen
  • "Kallenberg" (1 Anlage, in Verbindung mit einer Weiteren auf Gebiet der Gemeinde Merchweiler)

 

2. Standortplanung (Flächennutzungsplanung) im Umland des Regionalverbandes

 

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Gemeinde Schwalbach wurde der Regionalverband Saarbrücken als Planungsträger beteiligt.

 

Das Standortkonzept der Gemeinde Schwalbach sieht pauschale Vorsorgeabstände von 800m zu bebauten Ortslagen bzw. 650m zu Wohngebäuden im Außenbereich vor. Der Vorsorgeabstand zur bebauten Ortslage entspricht somit dem Kriterium, dass der Kooperationsrat im Rahmen der FNP-Teiländerung für den Regionalverband Saarbrücken selbst beschlossen hat. Für Wohngebäude im Außenbereich sieht das Standortkonzept der Gemeinde Schwalbach sogar größere pauschale Vorsorgeabstände vor, so dass keine Bedenken geäußert wurden.

 

Abbildung 2: geplante Konzentrationszonen der Gemeinde Schwalbach mit skizzierten Vorsorgeabständen von 800m zur bebauten Ortslage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz hat mittlerweile bereits vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 in diesen geplanten Konzentrationszonen genehmigt (siehe Aufstellung der in 2016 in den Umlandgemeinden des Regionalverbandes genehmigten Anlagen).

Abbildung 3: Genehmigte Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen der Gemeinde Schwalbach

 

 

3. Genehmigungen von Windenergieanlagen in den Nachbargemeinden des Regionalverbandes in 2016

 

Windpark Bous (Gemeinde Bous)

Mit Datum vom 30.12.2016 wurde der DunoAir Windpark Planungs GmbH die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 (Nabenhöhe 149 m, Gesamthöhe 207 m, je 3 MW Leistung) in Bous genehmigt.

 

Windpark Erkershöhe (Gemeinde Merchweiler)

Mit Datum vom 30.12.2016 wurde der montanWIND Planungs GmbH & Co. KG die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N 131 (Nabenhöhe 134 m, Gesamthöhe 199,5 m, 3 MW Leistung) in Merchweiler genehmigt.

 

 


Windpark Schwalbach (Gemeinde Schwalbach)

Mit Datum vom 27.12.2016 wurde der Dunoair Windpark Planung GmbH die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 115 (Nabenhöhe 149 m, Gesamthöhe 206,5 m, je 3 MW Leistung) in Schwalbach genehmigt.

 

 

 

Windpark Gohlocher Wald (Stadt Lebach)

Mit Datum vom 08.12.2016 wurde der montanWIND Planungs GmbH & Co. KG die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 131 (Nabenhöhe 134 m, Gesamthöhe 199 m, je 3 MW Leistung) in Lebach genehmigt.

 

 

4. Änderung des Landeswaldgesetzes

 

Aktuell verfolgt die Landesregierung das Ziel, das Landeswaldgesetz dahingehend zu ändern, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf sogenannten Altholzbeständen (die bereits seit über 150 Jahren durchgehend bestehen) welche sich gleichzeitig im Besitz des Staates befinden zukünftig nicht mehr zulässig sein wird. Mit der Änderung sollen die besonders wertvollen Böden an historisch alten Waldstandorten im Staatswald geschützt werden. Ausnahmen von diesem Verbot sollen lediglich dort möglich sein, wo die Errichtung von Windenergieanlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können, weil sie sich an einem besonders windhöffigen Standort befinden und dieser zugleich erschlossen oder bereits vorbelastet ist. Besonders windhöffig in diesem Sinne der geplanten Gesetzesänderung sind Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte von mindestens 321 Watt pro Quadratmeter in einer Nabenhöhe von 150 Metern (Windklasse III der Windpotenzialstudie des Saarlandes 2009) (vgl. S. 3 der Landtagsdrucksache 16/32 vom 4.06.2017).

 

Aus Vertrauensschutzgründen für Investoren von Windenergieanlagen soll eine Über-gangsregelung eingeführt werden, so dass Bestandsanlagen bzw. Anlagen für die vor dem 21.06.2017 ein vollständiger Antrag auf eine Waldumwandlungsgenehmigung und ein vollständiger Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt worden ist, von der Gesetzesänderung unberührt bleiben würden.

 

Die Änderung des Landeswaldgesetzes würde in erheblichen Umfang auch die Konzentrationszonen im Regionalverband Saarbrücken betreffen, so dass überschlägig von den aktuell 162 Hektar, die als Konzentrationszonen im FNP dargestellt sind noch etwa 75 Hektar für eine potenzielle Windenergienutzung weiterhin zur Verfügung stünden. Sind derzeit nach überschlägigen Berechnungen etwa 17 bis 23 Anlagen im Bereich der 3MW-Klasse errichtbar (abhängig von der Anordnung der Anlagenstandorte innerhalb der einzelnen Konzentrationszonen) so wären zukünftig nur noch etwa 10 bis 14 Anlagen im Planungsraum realisierbar.

 

Name Konzentrationszone

Bisheriges Planungsrecht (FNP)

Auswirkung LWaldG

verbleibende
Fläche in %

 

Fläche in ha

Anlagen

Fläche in ha

Anlagen

Fr1 - Kallenberg

13,08

1 - 2

11,7

1 - 2

89,41%

Hw1 - Nördlich Kirschhofer Wald

7,4

1 - 1

7,4

1 - 1

100,00%

HwPü1 - Lohberg / Schmittenberg

3,36

2 - 2

3,36

2 - 2

100,00%

RbHw1 - Fröhner Wald / Kasberg

44,83

3 - 4

20,22

1 - 2

45,11%

RbSb1 - Am Strebchen / Salzleckerhang

20,25

3 - 3

14,78

2 - 2

72,97%

Sb1 - Östlich Forsthaus Pfaffenkopf

47,23

4 - 5

0

entfällt

0,00%

Sb4 - Birkendell / Stiftswald

12,14

2 - 3

12,14

2 - 3

100,00%

SbVk1 - Hühnerscher Berg / L163

13,87

1 - 3

5,58

1 - 2

40,22%

 

 

162,16

17 - 23

75,17

10 - 14

46,36%