Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0293/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.09.2017 | ||
Betreff: | Vereinbarungen zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Bischöflichen Generalvikariat Trier sowie dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH über die Finanzierung der Inanspruchnahme der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstellen für die Jahre2018 bis 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 243 KB | ||
Endfassung Vereinbarung DW 2015 bis 2017m 61 KB | ||
Endfassung Vereinbarung Erziehungsberatung Bistum 104 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
der Regionalverbandsausschuss beschließt,
den Abschluss der
Vereinbarungen mit dem Bistum Trier und dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH
über die Finanzierung der Inanspruchnahme der Erziehungs-, Ehe- und
Lebensberatungsstellen mit der
Laufzeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020.
Sachverhalt:
Die beiden Beratungsstellen bieten
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung an. Sie sichern somit den Bürgern
einen anonymisierten Zugang zu Beratung und Unterstützung in Erziehungs- und
Partnerschaftsfragen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen.
Adressaten sind Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige sowie deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Zudem
beraten sie als „insoweit erfahrene Fachkraft“ und tragen somit zur
Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung bei.
Vor dem Hintergrund der sozialräumlichen
Entwicklung der Jugendhilfe im Regionalverband Saarbrücken wird derzeit auf
zugehende Beratung umgesteuert, um einen niedrigschwelligen Zugang zur
Erziehungsberatung insbesondere in den sozial belasteten Stadtteilen
aufzubauen. Konkret sollen die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen in vier
Kindertagesstätten und in den Kinderhäusern bzw. der Gemeinwesenarbeit
Erziehungsberatung vor Ort anbieten und sich an Elternabenden und -kursen
beteiligen.
Seit vielen Jahren bestehen zwischen dem
Regionalverband Saarbrücken und den beiden Beratungsstellen bilaterale
Vereinbarungen über die Erbringung der Leistungen nach SGB VIII. In § 3 der
Vereinbarungen sind diese im Einzelnen aufgeführt. Die Vereinbarungen sind
jeweils auf drei Jahre befristet. Die aktuellen Vereinbarungen laufen Ende 2017
aus, sodass Neuabschlüsse für die Jahre 2018 bis 2020 erforderlich werden.
Den Trägern der Beratungsstellen werden für
Ihre Tätigkeit im Regionalverband Saarbrücken die in § 7 der jeweiligen
Vereinbarung ausgewiesenen Finanzmittel gewährt:
·
Bischöfliches Generalvikariat Trier 206.000.-
Euro
·
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH 154.000.-
Euro
Für beide Beratungsstellen sind im Haushalt
2018 im Produktkonto 36710.531800 insgesamt 360.000 € eingestellt. Gegenüber
dem letzten Vereinbarungszeitraum erhöhte sich die Festbetragsfinanzierung um
insgesamt 15.500 € (4,5%).
Die Vertragstexte sind mit dem FD 03 und dem
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.