BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0293/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.09.2017  
Betreff:Vereinbarungen zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Bischöflichen Generalvikariat Trier sowie dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH über die Finanzierung der Inanspruchnahme der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstellen für die Jahre2018 bis 2020
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Endfassung Vereinbarung DW 2015 bis 2017m Dateigrösse: 61 KB Endfassung Vereinbarung DW 2015 bis 2017m 61 KB
Dokument anzeigen: Endfassung Vereinbarung Erziehungsberatung Bistum Dateigrösse: 104 KB Endfassung Vereinbarung Erziehungsberatung Bistum 104 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss beschließt,

den Abschluss der Vereinbarungen mit dem Bistum Trier und dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH über die Finanzierung der Inanspruchnahme der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstellen mit der Laufzeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020.

 


Sachverhalt:

 

Die beiden Beratungsstellen bieten Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung an. Sie sichern somit den Bürgern einen anonymisierten Zugang zu Beratung und Unterstützung in Erziehungs- und Partnerschaftsfragen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen.

 

Adressaten sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Zudem beraten sie als „insoweit erfahrene Fachkraft“ und tragen somit zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung bei.

 

Vor dem Hintergrund der sozialräumlichen Entwicklung der Jugendhilfe im Regionalverband Saarbrücken wird derzeit auf zugehende Beratung umgesteuert, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Erziehungsberatung insbesondere in den sozial belasteten Stadtteilen aufzubauen. Konkret sollen die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen in vier Kindertagesstätten und in den Kinderhäusern bzw. der Gemeinwesenarbeit Erziehungsberatung vor Ort anbieten und sich an Elternabenden und -kursen beteiligen.

 

Seit vielen Jahren bestehen zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und den beiden Beratungsstellen bilaterale Vereinbarungen über die Erbringung der Leistungen nach SGB VIII. In § 3 der Vereinbarungen sind diese im Einzelnen aufgeführt. Die Vereinbarungen sind jeweils auf drei Jahre befristet. Die aktuellen Vereinbarungen laufen Ende 2017 aus, sodass Neuabschlüsse für die Jahre 2018 bis 2020 erforderlich werden.

 

Den Trägern der Beratungsstellen werden für Ihre Tätigkeit im Regionalverband Saarbrücken die in § 7 der jeweiligen Vereinbarung ausgewiesenen Finanzmittel gewährt:

·         Bischöfliches Generalvikariat Trier                    206.000.- Euro

·         Diakonisches Werk an der Saar gGmbH           154.000.- Euro

 

Für beide Beratungsstellen sind im Haushalt 2018 im Produktkonto 36710.531800 insgesamt 360.000 € eingestellt. Gegenüber dem letzten Vereinbarungszeitraum erhöhte sich die Festbetragsfinanzierung um insgesamt 15.500 € (4,5%).

 

Die Vertragstexte sind mit dem FD 03 und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.