BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0342/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:09.11.2017  
Betreff:Zuwendungsverträge über die Weiterführung der Arbeit der drei Kinder- und Jugendschutzprojekte mit dem Schwerpunkt Prävention und Intervention bei Erfahrungen mit sexueller Gewalt:
• Nele (Träger: Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V.)• Phoenix (Träger Arbeiterwohlfahrt, Landesverband e.V.)
• SOS-Kinderschutz und Beratung Saar (Träger: SOS Kinderdorf e.V.)
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 248 KB Vorlage 248 KB
Dokument anzeigen: 17 10 11 AWO Phönix Zuwendungsvertrag 2018 ff Dateigrösse: 127 KB 17 10 11 AWO Phönix Zuwendungsvertrag 2018 ff 127 KB
Dokument anzeigen: 17 10 11 NELE Zuwendungsvertrag 2018 ff Dateigrösse: 127 KB 17 10 11 NELE Zuwendungsvertrag 2018 ff 127 KB
Dokument anzeigen: 17 10 11 SOS Zuwendungsvertrag 2015 bis 2017 SOS Dateigrösse: 127 KB 17 10 11 SOS Zuwendungsvertrag 2015 bis 2017 SOS 127 KB
Dokument anzeigen: Anlage 2 Allgemeine Nebenbestimmungen Zuwendungen zur Projektfoerderung Dateigrösse: 368 KB Anlage 2 Allgemeine Nebenbestimmungen Zuwendungen zur Projektfoerderung 368 KB
Dokument anzeigen: Anlage 3 Ansprechpersonen der Jugendaemter Dateigrösse: 122 KB Anlage 3 Ansprechpersonen der Jugendaemter 122 KB
Dokument anzeigen: Anlage 4 Praeventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung Dateigrösse: 58 KB Anlage 4 Praeventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung 58 KB
Dokument anzeigen: Anlage 5 Interventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung Dateigrösse: 57 KB Anlage 5 Interventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung 57 KB
Dokument anzeigen: Anlage 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Dateigrösse: 55 KB Anlage 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch 55 KB
Dokument anzeigen: Anlage 7 Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards Dateigrösse: 435 KB Anlage 7 Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards 435 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt

die Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Arbeit der Kinder- und Jugendschutz-projekte für den Zeitraum 01.01.2018. – 31.12.2020. zwischen den Kooperations-partnern:

 

  • Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V., den saarländischen Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Saarland- vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frau und Familie, Bistum Trier und dem Regionalverband Saarbrücken. (Projekt Nele)

 

  • Arbeiterwohlfahrt, Landesverband e.V., den saarländischen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken. (Projekt Phoenix)

 

  • SOS Kinderdorf e.V., den saarländischen Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Saarland- vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frau und Familie, Bistum Trier und dem Regionalverband Saarbrücken. (Projekt SOS-Kinderschutz und Beratung Saar)

 


 

 

 

Sachverhalt:

 

Die genannten Projekte sind ein wesentlicher Bestandteil der Projektförderung des Jugendamtes des Regionalverbandes im Bereich des Kinder– und Jugendschutzes mit Schwerpunkt auf den sensiblen Bereich der sexuellen Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche. Die Projekte bieten eine niedrigschwellige Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern, und Bezugspersonen bei drohender, vermuteter oder realer Kindeswohlgefährdung wie auch in Fragen der Erziehung. In der Regel können die Ratsuchenden einen längerfristigen Beratungsprozess wahrnehmen. MitarbeiterInnen von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, der Schulen und des Gesundheitswesens werden bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung unterstützt.

 

Die Zuwendungsverträge für die neue Förderperiode 2018 bis 2020 wurden federführend vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ausgehandelt. Die Kreise und der Regionalverband waren beteiligt.

 

Neu geregelt wurde die Erhöhung der anerkennungsfähigen Sachkosten um jeweils 1.500 Euro pro Projekt und die Dynamisierung der Personalkosten, für die künftig die jeweils geltende Ländermonatstabelle zugrunde gelegt wird. Die Personalschlüssel bleiben unverändert; für Dipl.-Psychologinnen/-Psychologen wird künftig die Entgeltgruppe TVL-E 13 anerkannt.


Finanzierung:

 

Der Regionalverband beteiligt sich in Form einer Anteilsfinanzierung an den Gesamtkosten der drei Projekte. Die Finanzierungsanteile der Kreise und des Regionalverbandes untereinander sind nach Einwohnerzahl gewichtet.

 

Für 2018 ergibt sich für den Regionalverband in der Summe eine Kostensteigerung von 14.795 € p. A. auf dann insgesamt 172.183 €. Das entspricht einer Steigerung von 9,4 %.

 

Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt haben keine Einwände gegen den Abschluss der Verträge erhoben.