Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0342/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 09.11.2017 | ||
Betreff: | Zuwendungsverträge über die Weiterführung der Arbeit der drei Kinder- und Jugendschutzprojekte mit dem Schwerpunkt Prävention und Intervention bei Erfahrungen mit sexueller Gewalt: • Nele (Träger: Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V.)• Phoenix (Träger Arbeiterwohlfahrt, Landesverband e.V.) • SOS-Kinderschutz und Beratung Saar (Träger: SOS Kinderdorf e.V.) |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt
die Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Arbeit der Kinder- und
Jugendschutz-projekte für den Zeitraum 01.01.2018. – 31.12.2020. zwischen den
Kooperations-partnern:
Sachverhalt:
Die genannten Projekte sind ein wesentlicher
Bestandteil der Projektförderung des Jugendamtes des Regionalverbandes im
Bereich des Kinder– und Jugendschutzes mit Schwerpunkt auf den sensiblen
Bereich der sexuellen Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche. Die Projekte bieten eine
niedrigschwellige Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern, und Bezugspersonen
bei drohender, vermuteter oder realer Kindeswohlgefährdung wie auch in Fragen
der Erziehung. In der Regel können die Ratsuchenden einen längerfristigen
Beratungsprozess wahrnehmen. MitarbeiterInnen von öffentlichen und freien
Trägern der Jugendhilfe, der Schulen und des Gesundheitswesens werden bei der
Einschätzung von Kindeswohlgefährdung unterstützt.
Die Zuwendungsverträge für die neue Förderperiode 2018 bis 2020 wurden federführend vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ausgehandelt. Die Kreise und der Regionalverband waren beteiligt.
Neu geregelt wurde die Erhöhung der anerkennungsfähigen Sachkosten um jeweils 1.500 Euro pro Projekt und die Dynamisierung der Personalkosten, für die künftig die jeweils geltende Ländermonatstabelle zugrunde gelegt wird. Die Personalschlüssel bleiben unverändert; für Dipl.-Psychologinnen/-Psychologen wird künftig die Entgeltgruppe TVL-E 13 anerkannt.
Finanzierung:
Der Regionalverband beteiligt sich in Form einer Anteilsfinanzierung an den Gesamtkosten der drei Projekte. Die Finanzierungsanteile der Kreise und des Regionalverbandes untereinander sind nach Einwohnerzahl gewichtet.
Für 2018 ergibt sich für den Regionalverband in der Summe eine
Kostensteigerung von 14.795 € p. A. auf dann insgesamt 172.183 €. Das
entspricht einer Steigerung von 9,4 %.
Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt haben keine Einwände gegen den Abschluss der Verträge erhoben.