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Name: | 0345/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2017 | ||
Betreff: | Neufassung der Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Saarbrücken |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die
Regionalversammlung beschließt
den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Regionalverband Saarbrücken, der Agentur für Arbeit Saarland und dem Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken.
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wurde vom
Regionalverbandsausschuss im November 2013 die Einrichtung einer
Jugendberufsagentur in Saarbücken ab dem 01.01.2014 zunächst als Modellprojekt
über einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen. Im November 2016 wurde die
Fortführung der Jugendberufsagentur vom Jugendhilfeausschuss empfohlen und vom
Regionalverbandsausschuss beschlossen.
Als gemeinsame Einrichtung des Regionalverbandes Saarbrücken, des
Jobcenters im Regionalverband und der Agentur für Arbeit Saarland vereint die
Jugendberufsagentur in Saarbrücken alle Angebote der drei Rechtskreise SGB II,
III und VIII am Übergang Schule-Beruf unter einem Dach. Außenstellen der
Jugendberatung bestehen sowohl in Saarbrücken-Malstatt als auch in Völklingen. Ziel
ist es, das Übergangsfeld Schule-Beruf bedarfsgerechter und effizienter zu
gestalten, um möglichst allen Jugendlichen im Regionalverband Saarbrücken den
erfolgreichen Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Über
verbindlich festgelegte Kooperationsstrukturen wollen die
Kooperationspartner/innen zudem langfristig eine gemeinsam abgestimmte
Maßnahmeplanung für alle Jugendliche am Übergang in den Beruf entwickeln.
In einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung haben sich die
Partner/innen auf verbindliche Formen der Zusammenarbeit verständigt und
Schnittstellenkonzepte verabredet. Die Kooperationsvereinbarung wurde im Rahmen
einer Eröffnungsveranstaltung am 05.02.2014 öffentlich unterzeichnet.
Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen beabsichtigen die Partner/innen
eine Neufassung der Kooperationsvereinbarung zur Optimierung der strukturellen
Zusammenarbeit. Die Kooperationsvereinbarung ist jährlich kündbar.
Wesentliche Neuerung ist die Einrichtung der Funktion eines Koordinators
/ einer Koordinatorin als Bindeglied zwischen strategischer und operationeller
Ebene. Das entsprechende Aufgabenprofil ist in einer neuen Anlage 3 zur
Kooperationsvereinbarung beschrieben. Die Koordinatorenstelle wird
absprachegemäß zunächst mit einem Mitarbeiter des Jobcenters besetzt.
Die übrigen Anlagen wurden lediglich aktualisiert (Anlagen 1,2 und 5)
bzw. unverändert übernommen (Anlagen 4 und 6).