BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0404/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:11.01.2018  
Betreff:Stellungnahme des Regionalverbandes Saarbrücken im Zuge der Anhörung gem. § 73 Abs. 2 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) zum

Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten vonGrubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf -320 m NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel

Stellungnahme des Regionalverbandes Saarbrücken im Zuge der Beteiligung gem. § 54 Abs. 2 Bundesberggesetz zum

Abschlussbetriebsplan unter Tage (RAG, Deutsche Steinkohle), Zentrale Wasserhaltung Reden, Duhamel inklusive Nordschacht
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt:

 

·         die Ablehnung des Grubenwasseranstiegs auf -320 m bezüglich des laufenden Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie des Abschlussbetriebsplans unter Tage, wegen der bislang mangelhaften Auseinandersetzung mit Gefahrenrisiken in den Gutachten der Antragsunterlagen.

 

·         die Zustimmung zu den Stellungnahmen der Verwaltung des Regionalverbandes Saarbrücken zum Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf -320 m NN in den Wasserprovinzen Reden u. Duhamel sowie zum Abschlussbetriebsplan unter Tage (RAG, Deutsche Steinkohle), Zentrale Wasserhaltung Reden, Duhamel, welche die Verwaltung aufgrund der jeweils einzuhaltenden Abgabefristen mit Schreiben vom jeweils 10.Januar 2018 fristgerecht an das Oberbergamt des Saarlandes sowie an das Bergamt Saarbrücken gesandt hat.

 


Sachverhalt:

 

Aktuell laufen zwei getrennte Verfahren zum sog. "Grubenwasseranstieg auf -320 m NN", in denen der Regionalverband Saarbrücken als Behörde zur Stellungnahme bis zum 15.01.2018 aufgefordert worden war:

 

1. Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar (zuständige Behörde: Oberbergamt des Saarlandes) und

 

2. Abschlussbetriebsplan unter Tage, Zentrale Wasserhaltung Reden, Duhamel inklusive Nordschacht (zuständige Behörde: Bergamt Saarbrücken)

 

Antragsteller in den Verfahren ist jeweils die RAG Aktiengesellschaft mit Sitz in Herne. Neben dem Regionalverband Saarbrücken waren auch neun der zehn regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden (alle außer Kleinblittersdorf) als Behörden zur Stellungnahme und zur öffentlichen Auslegung in den jeweiligen Städten und Gemeinden aufgefordert.

 

Der Regionalverband Saarbrücken war von einzelnen Gemeinden gebeten worden, den Informationsaustausch im Hinblick auf die Ausarbeitung der Stellungnahmen auf Regionalverbandsebene zu koordinieren. Dazu wurden die betroffenen Städte und Gemeinden zu einer Sondersitzung der Fachkonferenz Planung am 21.11.2018 eingeladen, um über das Ob, sowie die Art und Weise einer koordinierten Vorgehensweise zu sprechen.

 

Nachdem die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Stadt Völklingen jeweils den Gutachter Prof. Dr. Wagner als Referenten für Ausschuss - bzw. Stadtratssitzungen gewinnen konnten, versuchte der Regionalverband Saarbrücken eine oder zwei zentrale Informationsveranstaltungen mit dem Referenten Prof. Dr. Wagner für Anfang Januar für die übrigen Städte und Gemeinden im Regionalverband zu planen. Diese Veranstaltungen kamen jedoch nicht zu Stande, da das Oberbergamt als Auftraggeber von Prof. Dr. Wagner, trotz telefonischer und schriftlicher Bitte durch den Regionalverband, nicht fristgemäß die Freigabe des Referenten für solche Veranstaltungen erteilte. Allerdings fand dennoch eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Prof. Dr. Wagner zum Thema am 08.01.2018 in Merchweiler als gemeinsame Veranstaltung der Gemeinden Merchweiler, Illingen, Schiffweiler und Quierschied statt. Auf diese Veranstaltung wurden die betroffenen sonstigen Städte und Gemeinden im Regionalverband rechtzeitig durch die Verwaltung hingewiesen.

 

Ursprünglich war eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahmen des Regionalverbandes geplant, damit vom Kooperationsrat beschlossene Stellungnahmen fristgerecht abgegeben werden können. Eine Verlängerung der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglich­keitsprüfung über die Frist 15. 01,2018 hinaus lehnte des Oberbergamt des Saarlandes jedoch aus formalrechtlichen Gründen ab.