Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0009/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 16.01.2018 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 231 KB |
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss
beschließt
die Aufhebung des Beschlusses 0060/2016 vom 16.03.2017 über die
Förderung des psychosozialen Beratungs-
und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in
Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung
e.V. in Höhe von 21.060,22 €.
2.
Der
Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
im Haushaltsjahr 2017 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke,
Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des
Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 36.060,22 €.
Sachverhalt:
Der Regionalverbandsausschuss hat in seiner
Sitzung am 16.03.2017 auf Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit (Sitzung
vom 13.03.2017) eine Förderung des psychosozialen
Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre
Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken
und Umgebung e.V. in Höhe von
21.060,22 € beschlossen.
Nach Beschlussfassung fanden Gespräche mit
dem Träger statt. Im Rahmen der Gespräche wurde die allgemeine Fördersituation
besprochen. Dabei wurde auch angesprochen, dass die ursprüngliche Fördersumme
der Mittelstadt Völklingen in Höhe von 15.000,00 €, die seit mehreren Jahren
nicht mehr erfolgt, von hier nicht kompensiert wird. Aus diesem Grund wurde
diese Summe fiktiv angerechnet. Im Laufe des Gespräches fiel jedoch auf, dass
der Träger bereits einen höheren Eigenanteil angegeben hat, um diese 15.000,00
€ auszugleichen. Vor hier wurde der Betrag jedoch erneut angerechnet. Somit
fand eine doppelte Berücksichtigung der fiktiven Förderung statt.
Aufgrund dieser Tatsache fand eine erneute
Berechnung statt, die zum Ergebnis hat, dass für 2017 eine Fördersumme in Höhe
von 36.060,22 € zu zahlen ist.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
anrechenbare Personalkosten 85.221,11
€
+ anrechenbare
Sachkosten 8.522,11 €
= Gesamtkosten 93.743,22
€
./. Trägeranteil (1/3 der Kosten) 31.247,74
€
= Restkosten 62.495,48
€
./. Zuschuss Land (Festbetrag) 10.226,00
€
./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen 15.000,00
€
./. Differenzbetrag (angegebenen Eigenmitteln 47.457,00 €
verringert um
fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil) 1.209,26 €
= Zuschuss
Regionalverband (Rest) 36.060,22 €
Deswegen schlägt die Verwaltung vor, den
ursprünglichen Beschluss aufzuheben und eine Förderung für 2017 gem. der neuen
Berechnung zu beschließen. Ein Förderbescheid für 2017 gem. dem ursprünglichen
Beschluss ist noch nicht ergangen.
Finanzierung:
Die für 2017 veranschlagten Mittel wurden noch nicht ausgezahlt und stehen in Höhe der neu berechneten Höhe zur verfügen.