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Name:0009/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.01.2018  
Betreff:Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2017
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Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

die Aufhebung des Beschlusses 0060/2016 vom 16.03.2017 über die Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe von 21.060,22 €.

 

2.       Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

im Haushaltsjahr 2017 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 36.060,22 €.

 


Sachverhalt:

Der Regionalverbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 auf Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit (Sitzung vom 13.03.2017) eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe von 21.060,22 € beschlossen.

Nach Beschlussfassung fanden Gespräche mit dem Träger statt. Im Rahmen der Gespräche wurde die allgemeine Fördersituation besprochen. Dabei wurde auch angesprochen, dass die ursprüngliche Fördersumme der Mittelstadt Völklingen in Höhe von 15.000,00 €, die seit mehreren Jahren nicht mehr erfolgt, von hier nicht kompensiert wird. Aus diesem Grund wurde diese Summe fiktiv angerechnet. Im Laufe des Gespräches fiel jedoch auf, dass der Träger bereits einen höheren Eigenanteil angegeben hat, um diese 15.000,00 € auszugleichen. Vor hier wurde der Betrag jedoch erneut angerechnet. Somit fand eine doppelte Berücksichtigung der fiktiven Förderung statt.

Aufgrund dieser Tatsache fand eine erneute Berechnung statt, die zum Ergebnis hat, dass für 2017 eine Fördersumme in Höhe von 36.060,22 € zu zahlen ist.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung:

 

anrechenbare Personalkosten                                                                       85.221,11 €

+  anrechenbare Sachkosten                                                                           8.522,11 €

=  Gesamtkosten                                                                                               93.743,22 €

./. Trägeranteil (1/3 der Kosten)                                                                     31.247,74 €

=  Restkosten                                                                                                     62.495,48 €

./. Zuschuss Land (Festbetrag)                                                                       10.226,00 €

./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen                                            15.000,00 €

./. Differenzbetrag (angegebenen Eigenmitteln 47.457,00 €

    verringert um fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil)                             1.209,26 €

=  Zuschuss Regionalverband (Rest)                                                            36.060,22 €

 

 

Deswegen schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben und eine Förderung für 2017 gem. der neuen Berechnung zu beschließen. Ein Förderbescheid für 2017 gem. dem ursprünglichen Beschluss ist noch nicht ergangen.

 

 


Finanzierung:

Die für 2017 veranschlagten Mittel wurden noch nicht ausgezahlt und stehen in Höhe der neu berechneten Höhe zur verfügen.