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Name: | 0031/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.02.2018 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 234 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
unter Vorbehalt der Genehmigung des
Haushaltes im Haushaltsjahr 2018 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für
Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft
des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 36.815,42 €.
Sachverhalt:
Die vorbezeichnete
Beratungsstelle ist in der Nebenstelle des Caritasverbandes in der Poststraße
5–9, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf die
Mittelstadt Völklingen, die Stadt Püttlingen und die Gemeinde Großrosseln.
Die Einrichtung
wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen mit süchtigem Verhalten, wobei der
zahlenmäßig größte Teil der Klienten Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt
häufig noch eine Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln.
Ein besonderer
Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren Angehörigen bzw. Bezugs- und
Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der Betroffene selbst Hilfe sucht, können
sich ihre Angehörigen, Partner und Freunde an die Beratungsstelle wenden,
ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.
Laut Jahresbericht
2016 suchten 106 Personen die PSB auf. Insgesamt erfolgten jedoch 749 Kontakte.
24% der hilfesuchenden mit Alkoholproblematik waren Frauen. 19% der Klienten
waren Rentner/-innen.
Die Finanzierung
wurde zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:
Von den anerkannten
Personalkosten zuzüglich max. 10% der PK als Sachkosten übernimmt der Träger
einen Eigenanteil von min. ⅓. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit
einem Festbetrag i.H.v. 10.226,00 € und der Regionalverband mit einer
Restfinanzierung. Die Stadt Völklingen hat ab 2014, ohne Absprache mit den
Kooperationspartnern, die Förderung ersatzlos eingestellt. Der bisherige Anteil
der Stadt Völklingen wird vom RVS im Rahmen der Restfinanzierung nicht
übernommen.
Finanzierung
Laut Kosten- und
Finanzierungsplan vom 24.04.2017 ergeben sich für das Jahr 2018 vorläufig und
vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen, folgende Kosten:
anrechenbare Personalkosten 84.946,29
€
+ anrechenbare
Sachkosten 8.494,63 €
= Gesamtkosten 93.440,92
€
./. Trägeranteil (1/3 der Kosten) 31.146,97
€
= Restkosten 62.293,95
€
./. Zuschuss Land (Festbetrag) 10.226,00
€
./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen 15.000,00
€
./. Differenzbetrag (angegebenen Eigenmitteln 46.399,50 €
verringert um
fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil) 252,53 €
= Zuschuss
Regionalverband (Rest) 36.815,42 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des beantragten Zuschussbetrages