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Name:0031/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:05.02.2018  
Betreff:Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2018
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes im Haushaltsjahr 2018 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 36.815,42 €.

 


Sachverhalt:

Die vorbezeichnete Beratungsstelle ist in der Nebenstelle des Caritasverbandes in der Poststraße 5–9, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Mittelstadt Völklingen, die Stadt Püttlingen und die Gemeinde Großrosseln.

 

Die Einrichtung wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen mit süchtigem Verhalten, wobei der zahlenmäßig größte Teil der Klienten Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt häufig noch eine Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln.

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren Angehörigen bzw. Bezugs- und Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der Betroffene selbst Hilfe sucht, können sich ihre Angehörigen, Partner und Freunde an die Beratungsstelle wenden, ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.

 

Laut Jahresbericht 2016 suchten 106 Personen die PSB auf. Insgesamt erfolgten jedoch 749 Kontakte. 24% der hilfesuchenden mit Alkoholproblematik waren Frauen. 19% der Klienten waren Rentner/-innen.

 

Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:

 

Von den anerkannten Personalkosten zuzüglich max. 10% der PK als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von min. . An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit einem Festbetrag i.H.v. 10.226,00 € und der Regionalverband mit einer Restfinanzierung. Die Stadt Völklingen hat ab 2014, ohne Absprache mit den Kooperationspartnern, die Förderung ersatzlos eingestellt. Der bisherige Anteil der Stadt Völklingen wird vom RVS im Rahmen der Restfinanzierung nicht übernommen.

 

Finanzierung

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 24.04.2017 ergeben sich für das Jahr 2018 vorläufig und vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen, folgende Kosten:

 

anrechenbare Personalkosten                                                                       84.946,29 €

+  anrechenbare Sachkosten                                                                           8.494,63 €

=  Gesamtkosten                                                                                               93.440,92 €

./. Trägeranteil (1/3 der Kosten)                                                                     31.146,97 €

=  Restkosten                                                                                                     62.293,95 €

./. Zuschuss Land (Festbetrag)                                                                       10.226,00 €

./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen                                            15.000,00 €

./. Differenzbetrag (angegebenen Eigenmitteln 46.399,50 €

    verringert um fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil)                               252,53 €

=  Zuschuss Regionalverband (Rest)                                                            36.815,42 €

 

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des beantragten Zuschussbetrages