Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0032/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.02.2018 | ||
Betreff: | Förderung der Beratungs- und Interventionsstelle für Stricher (Projekt BISS) in alleiniger Trägerschaft der AIDS-Hilfe Saar e.V., Saarbrücken in 2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 245 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 15.500,00 € für die AIDS-Hilfe Saar e.V., unter Haushaltsvorbehalt, zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Beratungs- und Interventionsstelle für
Stricher (BISS) wurde 1995 mit europäischer Förderung als Modellprojekt in Trägerschaft
der AIDS-Hilfe Saar e.V. gegründet.
Ziele von BISS sind:
·
Intensive
und szenenorientierte HIV- und AIDS-Prävention vor Ort,
·
Beseitigung
und Verhinderung von Obdachlosigkeit,
·
Vermittlung
schulischer und beruflicher Qualifikation und Unterstützung bei der Integration
in die Arbeitswelt,
·
Aktivierung
und Stärkung brachliegender Ressourcen,
·
Anregung
und Anstöße für die persönliche Weiterentwicklung geben und Perspektiven zur
Verbesserung der Lebensqualität aufzeigen,
·
Aufzeigen
von greifbaren Alternativen zu momentanen Lebensformen,
·
Motivationsarbeit
im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Prostitution.
Männliche Prostituierte und die damit
zusammenhängenden Lebensgewohnheiten haben beträchtliche negative Auswirkungen
auf die Gesundheit. Obdachlosigkeit, schlechte Ernährung, Drogenkonsum, häufig
wechselnder und oft ungeschützter Geschlechtsverkehr und die Vernachlässigung
grundhygienischer Maßnahmen gefährden die Gesundheit in hohem Maße. Die
Altersstruktur von Strichern liegt zwischen 14 und 30 Jahren, wobei die meisten
Stricher zwischen 18 und 22 Jahren alt sind. Das Einstiegsalter wird jedoch
immer niedriger. Stricher sind von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Tabuisierung
der Homosexualität und Prostitution betroffen. Die meisten Stricher kommen aus
sozial schwachen und problembelasteten Familien. Da es sich hier überwiegend um
Jugendliche und junge Erwachsene handelt,
die der Prostitution nachgehen, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich.
In diesem Projekt wurde bisher gute
Präventionsarbeit geleistet und es sind zahlreiche Kontakte in diesem sensiblen
Bereich hergestellt worden, so dass aus Gründen der Kontinuität in der Arbeit
mit dieser Zielgruppe die Förderung des Projektes BISS sinnvoll ist. Die
Wahrnehmung dieser Aufgabe durch andere Stellen wäre in jedem Fall
kontraproduktiv.
Ab 2000 hat sich der
Stadtverband/Regionalverband an dieser Projektförderung beteiligt. Die
bisherige Unterstützung dieses Projektes ermöglichte die Weiterführung der
Beratungs- und Interventionsstelle für Stricher und eines
zielgruppenspezifischen Angebots für männliche Prostituierte.
Laut Bericht für das Jahr 2016 wurden im
Rahmen des Projektes 93 Personen betreut, davon waren 38 Erstkontakte.
Insgesamt fanden mehrere hundert Einzelkontakte statt.
Derzeit wird das
BISS-Projekt gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem
Regionalverband Saarbrücken in Form einer Anteilsfinanzierung unterstützt,
deren Höhe sich an dem aktuellen Projektrahmen orientiert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten des
Projektes für das Jahr 2018 belaufen sich entsprechend dem vorgelegten
Wirtschaftsplan auf 61.500,00 €; davon entfallen 60.000,00 € auf die
Personalkosten und 1.500,00 € auf die Sachkosten. Von dem Projektträger wird
ein Eigenanteil in Höhe von 6.300,00 € erbracht. Beim Land sind 26.700,00 €,
bei der Stadt Saarbrücken 8.000,00 € und bei der Deutschen Rentenversicherung
Saarland 5.000,00 € beantragt.
In diesem Jahr beantragt die AIDS-Hilfe Saar
beim Regionalverband Saarbrücken die Bezuschussung der Personal- und Sachkosten
ihres BISS-Projekts in Höhe von 15.500,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der AIDS-Hilfe Saar e.V. für ihre Beratungs- und Interventionsstelle für Stricher eingeplant. Die Verwaltung beantragt unter Haushaltsvorbehalt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.