Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0033/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.02.2018 | ||
Betreff: | Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 241 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 26.755,65 € für die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V., unter Haushaltsvorbehalt, zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Verein unterstützt seit seiner Gründung im März 1990
die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten und betreibt
hierzu in Saarbrücken die Beratungsstellen für
·
Prostituierte und
·
Migrantinnen.
Die Beratungsstelle für Prostituierte wird seit 1993
gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband
Saarbrücken gefördert.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als
Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von mind. 5%. An den
verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 50%, die Stadt Saarbrücken
und der Regionalverband jeweils mit 25%.
Finanzierung:
Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 30.05.2017 ergeben
sich für das Jahr 2018 folgende, vorläufige Kosten:
Personalkosten 104.776,39
€
+ Sachkosten (max.
15% der PK) 7.800,00 €
= Gesamtkosten 112.655,39
€
./. Trägeranteil (min. 5% der Ges.-Ausg.) 5.632,77 €
=
Finanzierungsbedarf 107.022,62
€
Zuschuss Land (50%) 53.511,31 €
Zuschuss Stadt Saarbrücken (25%) 26.755,65 €
Zuschuss Regionalverband (25%) 26.755,65 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die
erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der
Aldona e.V. eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
errechneten Zuschussbetrages.
Im Jahr 2016 betreute die Beratungsstelle 28 Personen.
Insgesamt erfolgten 435 Kontakte im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit und 180
Beratungen. Etwa 43 % der Klientinnen stammen aus Rumänien.
Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem
Prostituiertenschutzgesetz ist die Aldona e.V. ein wichtiger Partner. Bei den
Beratungen wird stets auf die kompetente Hilfe des Vereins verwiesen.
Die Verwaltung beantragt
unter Haushaltsvorbehalt die Auszahlungsfreigabe des errechneten
Zuschussbetrages.