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Name:0033/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:05.02.2018  
Betreff:Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2018
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 26.755,65 € für die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V., unter Haushaltsvorbehalt, zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Verein unterstützt seit seiner Gründung im März 1990 die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten und betreibt hierzu in Saarbrücken die Beratungsstellen für

·         Prostituierte und

·         Migrantinnen.

 

Die Beratungsstelle für Prostituierte wird seit 1993 gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert.

 

Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von mind. 5%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 50%, die Stadt Saarbrücken und der Regionalverband jeweils mit 25%.

 

Finanzierung:

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 30.05.2017 ergeben sich für das Jahr 2018 folgende, vorläufige Kosten:

 

Personalkosten                                                                                               104.776,39 €

+  Sachkosten (max. 15% der PK)                                                                  7.800,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                             112.655,39 €

./. Trägeranteil (min. 5% der Ges.-Ausg.)                                                       5.632,77 €

=  Finanzierungsbedarf                                                                                 107.022,62 €

 

Zuschuss Land                                         (50%)                                            53.511,31 €

Zuschuss Stadt Saarbrücken                   (25%)                                            26.755,65 €

Zuschuss Regionalverband                      (25%)                                            26.755,65 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.

 

Im Jahr 2016 betreute die Beratungsstelle 28 Personen. Insgesamt erfolgten 435 Kontakte im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit und 180 Beratungen. Etwa 43 % der Klientinnen stammen aus Rumänien.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist die Aldona e.V. ein wichtiger Partner. Bei den Beratungen wird stets auf die kompetente Hilfe des Vereins verwiesen.

Die Verwaltung beantragt unter Haushaltsvorbehalt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.