Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0054/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.02.2018 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 231 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes im Haushaltsjahr 2018 eine Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 20.452,00 €.
Sachverhalt:
Die Saarbrücker Beratungsstelle richtet ihre Angebote an Erwachsene und
junge Erwachsene, die infolge des Konsums einer oder mehrerer psychotroper
Substanzen suchtgefährdet oder abhängig sind. Weitere Zielgruppen sind
Angehörige, die unter den Auswirkungen des problematischen Konsums eines
Familienmitgliedes leiden und Menschen, die pathologisch spielen oder solche
mit Essstörungen. Die Klientinnen und Klienten kommen vorwiegend aus dem
Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken ohne die Kommunen Völklingen,
Püttlingen und Großrosseln, da dort eine eigene Beratungs- und
Behandlungsstelle betrieben wird.
Laut Jahresbericht
2016 hat die PSB insgesamt 179 Klienten betreut. Insgesamt erfolgten jedoch
1645 Kontakte. In der Orientierungsgruppe für Alkohol- bzw. Medikamentenabhängige
fanden 228 Kontakte statt.
Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern
wie folgt vereinbart:
Das Land und der Regionalverband Saarbrücken beteiligen
sich an den ungedeckten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) jeweils in
Höhe von 40%, maximal mit einem jährlichen Höchstbetrag von 20.452,00 €.
Finanzierung
Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 12.04.2017 ergeben
sich für das Jahr 2018 vorläufig und vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen,
folgende Kosten:
anrechenbare Personalkosten 115.988,52
€
+ Sachkosten 50.690,00 €
= Gesamtkosten 166.678,52
€
Einnahmen
Eigenmittel des Trägers 78.191,50 €
Zuschuss Landeshauptstadt Saarbrücken (beantragt) 5.000,00 €
Zuschuss Land 20.452,00 €
Zuschuss Regionalverband 20.452,00 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des vereinbarten Höchstbetragszuschusses in Höhe von 20.452,00 €.