Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0121/2024 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.03.2024 | ||
Betreff: | Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander Trägerwechsel zum 01.04.2024 |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die Änderung des Beschlusses vom 17.09.2020
und Übertragung der Kofinanzierung zur Förderung des Mehrgenerationenhauses in
Saarbrücken „Bürgerzentrum Mühlenviertel“ im Rahmen des „Bundesprogrammes
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ auf den neuen Träger
„Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH“ ab 2025 – 2028.
Sachverhalt:
Der Regionalverbandsauschuss hat mit
Beschluss vom 17.09.2020 die Förderung des Mehrgenerationenhauses in
Saarbrücken „Bürgerzentrum Mühlenviertel“ in Trägerschaft der
Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V. € für die Jahre 2021 bis 2028 in
Höhe von jährlich 5.000,- € im Rahmen des „Bundesprogrammes
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ unter der Voraussetzung der
Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Finanzierung des Bundes und einer
Beteiligung der Landeshauptstadt Saarbrücken beschlossen.
Seit 2013 unterstützt der Regionalverband
das Mehrgenerationenhaus Saarbrücken in Trägerschaft der LAG Pro Ehrenamt mit
einer Kofinanzierung in Höhe von 5.000,- € jährlich. Mit Schreiben vom
29.01.2024 hat die LAG Pro Ehrenamt die Beendigung der Trägerschaft und
gleichzeitig den Trägerwechsel zum 01.04.2024 an den neuen Träger
„Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH“ mitgeteilt.
Das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben hat dem Trägerwechsel zum 01.04.2024 zugestimmt.
Aufgrund des Trägerwechsels zum 01.04.2024
wird um Änderung des Beschlusses vom 17.09.2020 und Übertragung der
Kofinanzierung für die Jahre 2025 bis 2028 auf den neuen Träger „Gemeinnützige
Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH“ gebeten.
Für das Jahr 2024 erfolgte die Auszahlung
aus der Kofinanzierung noch an die LAG Pro Ehrenamt für den Zeitraum vom
01.01.2024 bis 31.03.2024, da für Bundesmittel das Subsidiaritätsprinzip gilt;
d.h., diese sind nachrangig gegenüber den kommunalen Mitteln zu behandeln.