Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0126/2024 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 25.03.2024 | ||
Betreff: | Neufassung der Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2025 und 2026 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 338 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die
Regionalversammlung beschließt
die
Richtlinien zur
Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2025 und 2026
Sachverhalt:
Zurzeit liegt der
Altersschwerpunkt der Kinder in den Brückenangeboten bei den 5-6-jährigen.
Durch den noch andauernden Mangel an Regelbetreuungsplätzen in
Kindertageseinrichtungen können nicht alle Kinder auf ihre Einschulung
vorbereitet werden. Dies bedeutet eine große Belastung für die Kinder selbst,
für ihre Eltern und für die Grundschulen. Seit 2019 nutzt das Jugendamt des
Regionalverbandes das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“, um wechselnde Kindern in
fünf 10er Gruppen auf ihren Grundschulbesuch vorzubereiten. Da der Bedarf weit
größer ist, fördert der Regionalverband Saarbrücken seit 2019 sogenannte
Brückenangebote über eine Förderrichtlinie. Die laufenden Maßnahmen zur
Ausweitung der Kindergartenplätze lassen erst für das Jahr 2026 eine
Bedarfsdeckung im Ü3-Bereich erwarten. Bis dahin sollen die Brückenangebote
noch eine Entlastung für Kinder und Eltern schaffen.
Im Laufe des Jahres
2026 wird ein deutlicher Bedarfsrückgang in den Brückenangeboten erwartet, so
dass eine Befristung der Richtlinie auf zunächst 31.12.2026 sinnvoll erscheint.
Die aktuelle
Förderrichtlinie läuft am 31.12.2024 aus und soll durch die hier vorliegende
Richtlinie für 2025 und 2026 weitergeführt werden.
Neben den fünf über
das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ finanzierten Betreuungsangeboten, sind auf
Grundlage der Förderrichtlinie „Brückenangebote“ bisher
27 weitere 10-er-Betreuungsgruppen entstanden. Insgesamt stehen also
zurzeit 320 Plätze in Brückenangeboten bereit. In 2023 konnten 550 verschiedene
Kinder über dieses niedrigschwellige Angebot betreut werden. 55% davon hatten
einen erhöhten Förderbedarf, 10% einen erhöhten Inklusionsbedarf. Der Anteil
von Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund ist mit 90% enorm hoch,
darunter auch viele ukrainische Flüchtlingskinder. Dies zeigt, dass sich insbesondere Familien
mit Flucht- oder Migrationshintergrund schwertun, einen Regelkitaplatz zu
finden.
155 Kinder konnten
in 2023 aus den Brückenangeboten heraus in Kitas vermittelt werden, zum anderen
konnten die teilnehmenden Kinder im Gruppensetting auf ihre Einschulung
vorbereitet und die sprachlichen, sozialen und kognitiven Kompetenzen erweitert
werden. 103 Kinder sind zum Schuljahr 2023/24 aus den Brückenangeboten direkt
in die Grundschule gewechselt. Für Eltern, die derzeit keinen Betreuungsplatz
in einer Kindertageseinrichtung finden können, ist dies eine echte Entlastung,
wenn auch kein vollwertiger Ersatz für einen Platz in einer Regeleinrichtung.
Durch das Personal
der Brückenangebote konnten 2023 auch 175 Eltern bei der Anwendung des
KitaPlaners unterstützt werden.
Brückenangebote
sollen ersatzweise und temporär Kindern ohne Kindergartenplatz Betreuung und
Bildung zuteilwerden lassen. Unversorgte Kinder werden auf frühkindliche
Regelangebote und auf den Grundschulbesuch vorbereitet. Die Eltern
teilnehmender Kinder haben die Möglichkeit, das System der frühkindlichen
Betreuung kennenzulernen. Damit kann einerseits eine zeitliche Brücke über die
aktuelle Lücke bei Kinderbetreuungsplätzen geschlagen werden und andererseits
können - analog dem Bundesprogramm Kita-Einstieg / Brücken bauen in frühe
Bildung - „Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der
institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht“ wurden für die frühkindliche
Bildung interessiert werden. „Dies können Familien sein, die in ökonomischen
Risikolagen, familiärer Bildungsbenachteiligung oder stark belasteten Sozial-
und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang
nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung.“ (https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/programm/ueber-das-programm/).
Die
Förderrichtlinien stellen die Finanzierung und eine einheitliche konzeptionelle
Rahmung sicher. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als
Festbetragsfinanzierung in Form einer Pauschale von 116,00 € je Betreuungseinheit für das Förderjahr 2025 und 119,00 € für das Förderjahr 2026. Eine Betreuungseinheit ist ein 1-stündiges Angebot für
10 Kinder. Die Pauschalen für 2025 und 2026
wurden mit jeweils geschätzten 3% Lohnsteigerung
aus der Pauschale für 2024 hochgerechnet.
Die
Pauschale umfasst:
-
2
Betreuungspersonen, davon mindestens eine mit pädagogischer Ausbildung oder
Qualifikation (z.B. Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Tagespflegeperson)
-
eine
pädagogische Fachkraft zur Koordination und fachlichen Begleitung mit max. 25 %
der Wochen-Betreuungsstunden
-
Sachkosten
(Pädagogisches Material, Verbrauchsmaterial, besondere Förderangebote, z.B.
bzgl. Spracherwerb)
-
Kosten
der Erstausstattung
Aufgrund der
Rahmenbedingungen (nicht mehr als 15 Betreuungsstunden pro Woche) ist für
Brückenangebote keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein
Mindest-Qualitätsstandart wird durch die Vorgabe, dass mindestens eine der
beiden Betreuungspersonen über eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation
verfügen muss und durch die Vorgabe, kindgerechte Räume bereitzustellen,
sichergestellt. Eine fachliche Anbindung der Betreuungspersonen an pädagogische
Fachkräfte des durchführenden Trägers ist sichergestellt.
Die neue Richtlinie
soll ab 1.1.2025 für zwei Jahre gelten.
Finanzierung:
Die notwendigen Mittel
werden im Haushaltsentwurf 2025 im Produktkonto 36510.531835 eingestellt.