Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0168/2024 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 19.04.2024 | ||
Betreff: | Projekt „Errichtung, Ausbau und Sanierung von Bauteilen an der Gemeinschaftsschule Quierschied" Erwerb des Grundstücks mit den Gebäuden Hallenbad und Mehrzweckhalle einschließlich Hausmeisterwohnung und Pausenhalle |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 244 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bauausschuss empfiehlt/
Die Regionalversammlung beschließt,
dem Kauf des Grundstücks mit den Gebäuden Hallenbad und Mehrzweckhalle einschließlich Hausmeisterwohnung und Pausenhalle zum Preis des Bodenrichtwertes (95 €/ m²) von ca. 400.000 € (ca. 4.200m²) und der Finanzierung über eine Mittelverschiebung von Konto 21312.035200/782300 zu Konto 21210.091002/782300 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Regionalversammlung hat am 20.05.2021 mit Vorlage Nr. 0154/2021 den
Ausbau und die Sanierung der Gemeinschaftsschule Quierschied zur 3-zügigen
Gebundenen Ganztagsschule unter Einbeziehung der sich derzeit noch im
Gemeindeeigentum befindlichen Sport- und (ehemaligen) Schwimmhalle beschlossen.
Der Regionalverband konnte sich mit der Gemeinde Quierschied darauf
einigen, dass das gesamte Grundstück mit dem Schulgebäude und auch der Halle
neu vermessen wird. Die Kosten hierfür werden je zur Hälfte von der Gemeinde
und dem Regionalverband getragen. Nach erfolgte Neuparzellierung wird das
Grundstück mit dem Schulgebäude nach § 59 SchoG an den Regionalverband
übergehen. Das Grundstück mit der Halle kann nicht nach § 59 SchoG übergehen,
hier muss ein Kaufvertrag geschlossen werden. Anzusetzen ist hier der
Bodenrichtwert (95 €/m²) als Grundlage für den Ver- bzw. Ankaufspreis.
Nach § 95 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) darf die
Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgenstände dürfen in der Regel
allerdings nur zu ihrem vollen Verkaufspreis veräußert werden. Im vorliegenden
Fall bemisst sich der Verkaufspreis aus dem Wert des Gebäudes sowie dem
Bodenrichtwert. Eine kostenlose Übertragung ist hier ausdrücklich nicht
möglich, was der Gemeinde Quierschied auch durch eine offizielle Stellungnahme
des SSGT bestätigt wurde.
Während der Gebäudewert auf Grundlage eines Wertgutachtens des
Gutachterausschusses beim Regionalverband aufgrund des umfangreichen
Sanierungsstaus der Halle mit 0 € taxiert wurde, ist für das Grundstück der
Bodenrichtwert – in diesem Fall 95 €/m² - anzusetzen.
Für den Abriss der Halle sind ca. 1,4 Mio. € veranschlagt. Die aus dem
Verkauf der Halle erzielten Einnahmen wird die Gemeinde Quierschied als
Eigenmittel für den Teilabriss der Halle in die Baumaßnahme miteinbringen. Mit
den zu erwartenden Fördergeldern in Höhe von 600.000 €, die auch die Gemeinde
beim Land beantragt, muss der Regionalverband noch mit Kosten in Höhe von ca.
400.000 € für den Abriss rechnen.
Die Verwaltung spricht sich für den Kauf des Grundstückes „Halle“ zum Bodenrichtwert aus.
Finanzierung:
Unter Konto 21312.035200/782300 sind im HH 2024 mit Investitionsnummer
20244021312000000001 Mittel i.H.v. 3.000.000,00 € für den Ankauf eines
Grundstücks (Angela-Braun-Straße; Autohaus) für die Erweiterung der
Europäischen Schule Saarland geplant. Da man das Grundstück zur Erweiterung der
Europäischen Schule Saarland nicht erworben hat, kann ein Teil dieser Mittel
für eine neue Maßnahme genutzt werden.
Hierzu soll eine Mittelverschiebung in Höhe von 450.000 € erfolgen
(Kaufpreis + Nebenkosten)
von Investitionsnummer
20244021312000000001 (Konto 21312.035200/782300 Europäische Schule Saarland -
Auszahlungen für den Erwerb von bebauten Grundstücken) zur
Investitionsnummer
20244021209000000001 (Konto 21210.091002/782300 GemS Quierschied - Geleistete
Anzahlungen für den Erwerb von bebauten Grundstücken).