Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0117/2010 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.05.2010 | ||
Betreff: | Zuschuss für landschaftspflegerische Maßnahmen in der Gemeinde Heusweiler |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Regionalverbandsausschuss beschließt,
der Gemeinde Heusweiler einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € für die beiden Maßnahmen (Kallenborn und Schutzhütte) zu gewähren.
Mittel stehen auf dem Konto 51040-531200 - Aufwendungen für Zuweisungen an Gemeinde/GV - zur Verfügung.
Sachverhalt:
Auf dem Konto 51040-531200 – Aufwendungen für
Zuweisungen an Gemeinde/GV – stehen 6.000,00 € im Haushaltsjahr 2010 für
landschaftspflegerische Maßnahmen in Städte und Gemeinden des Regionalverbandes
zur Verfügung.
Die Gemeinde Heusweiler hat einen Antrag (siehe Anlage) auf Bezuschussung von 2 Maßnahmen gestellt. Die Maßnahme Kallenborn wird unter Punkt 1 vorgestellt. Zur Maßnahme „Bau einer Schutzhütte“ werden weitere Erläuterungen in der Sitzung gegeben.
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann die Förderung bis 50 % der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten betragen.
Die Verwaltung schlägt somit eine Bezuschussung in Höhe von 6.000,00 € vor.