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Name: | 0321/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 16.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungsstelle “Saargemünder Straße“ sowie ihrer “Außenstelle in Völklingen“ beide in Trägerschaft der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss beschließt die vorgeschlagene Gewährung des
errechneten Zuschusses i. H. v. 206.785,37 € für die Aktionsgemeinschaft
Drogenberatung e.V.
Sachverhalt:
Die 1972 gegründete Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. Saarbrücken betreut in ihren psychosozialen Beratungsstellen drogenabhängige bzw. drogengefährdete junge Menschen.
Der Träger unterhält im Regionalverband Saarbrücken folgende Einrichtungen:
· Psychosoziale Beratungsstelle für junge Menschen, Saargemünder Straße in Saarbrücken,
· Außenstelle der Psychosozialen Beratungsstelle für junge Menschen in Völklingen,
· Suchtprävention im Schulbereich (100% Landesförderung),
· Aufsuchende Sozialarbeit in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken (100% Landesförderung),
· Gesellschafter der Drogenhilfezentrum Saarbrücken gGmbH.
Grundlage für die Förderung der beiden erstgenannten Einrichtungen ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Saarland, den Städten Saarbrücken und Völklingen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Träger.
Danach ist die Finanzierung der beiden Beratungsstellen wie folgt geregelt:
a) Beratungsstelle Saargemünder Straße, Saarbrücken:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken mit 70%.
b) Beratungs-Außenstelle in Völklingen:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten beteiligt sich die Stadt Völklingen mit einem Festbetrag i. H. v. 15.000,00 € und der Regionalverband Saarbrücken trägt den Rest.
Finanzierung 2011 zu a)
Da der Landesprüfbericht noch nicht vorliegt, werden vorläufig und vorbehaltlich einer nachträglichen Korrektur folgende Kosten des Verwendungsnachweises (Entwurf 1/11) vom 13.07.2012 angenommen:
Personalkosten 278.635,81 €
+ Sachkosten 48.342,65 €
= Gesamtkosten 326.978,46 €
./. Einnahmen 13.857,48 €
= Finanzierungsbedarf 313.120,98 €
./. Anteil Land (35%) 109.592,34 €
= Restfinanzierung 203.528,64 €
Anteil Landeshauptstadt (30%) 61.058,59 €
Anteil Regionalverband (70%) 142.470,05 €
Finanzierung 2011 zu b)
Da auch hier der Landesprüfbericht noch nicht vorliegt, werden vorläufig und vorbehaltlich einer nachträglichen Korrektur folgende Kosten des Verwendungsnachweises (Entwurf 1/11) vom 13.07.2012 angenommen:
Personalkosten 88.301,13 €
+ Sachkosten 13.525,86 €
= Gesamtkosten 101.826,99 €
./. Anteil Land (35%) 35.639,45 €
= Restfinanzierung 66.187,54 €
./. Anteil Stadt Völklingen (Festbetrag) 15.000,00 €
= Anteil Regionalverband (Rest) 51.187,54 €
Gesamtanteil 2011 des RVS zu a + b 193.657,59 €
Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom 01.12.2011
wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von 199.713,14 €
wodurch eine Überzahlung in Höhe von 6.055,55 €
entstanden ist, die mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.
Finanzierung 2012 zu a)
Laut Kosten- und Finanzierungsplan für das Jahr 2012 ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten 287.134,88 €
+ Sachkosten 48.220,19 €
= Gesamtkosten 335.355,07 €
./. Einnahmen 4.589,86 €
= Finanzierungsbedarf 330.765,21 €
./. Anteil Land (35%) 115.767,82 €
= Restfinanzierung 214.997,39 €
Anteil Landeshauptstadt (30%) 64.499,22 €
Anteil
Regionalverband (70%) 150.498,17
€
Finanzierung 2012 zu b)
Laut Kosten- und Finanzierungsplan für das Jahr 2012 ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten 93.807,48 €
+ Sachkosten 15.865,13 €
= Gesamtausgaben 109.672,61 €
./. Anteil Land (35%) 38.385,41 €
= Restkosten 71.287,20 €
Anteil Stadt Völklingen (Festbetrag) 15.000,00 €
Anteil Regionalverband (Rest) 56.287,20 €
Gesamtanteil 2012 des RVS zu a + b 206.785,37 €
Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits
geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 190.000,00 €
in Abzug zu bringen, ebenso die Überzahlung
2011 in Höhe von 6.055,55 €
Die Restzahlung 2012 beträgt demnach 10.729,82 €
Im Zuge der
Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung
der AGD eingeplant. Die Verwaltung
beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 206.785,37
€.