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Name:0323/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.10.2012  
Betreff:Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in alleiniger Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V.
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 30.850,00 € für die psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V.

 


Sachverhalt:

 

Die vorbezeichnete Beratungsstelle ist in der Nebenstelle des Caritasverbandes in der Kreppstraße 1, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Städte Völklingen und Püttlingen sowie auf die Gemeinde Großrosseln.

Die Einrichtung wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen mit süchtigem Verhalten, wobei der zahlenmäßig größte Teil der Klienten Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt häufig noch eine Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren Angehörigen bzw. Bezugs- und Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der Betroffene selbst Hilfe sucht, können sich ihre Angehörigen, Partner und Freunde an die Beratungsstelle wenden, ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.

Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:

Von den anerkannten Personalkosten zuzüglich max. 10% davon als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von min.  . An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit einem Festbetrag i. H. v. 10.226,00 €, die Stadt Völklingen mit einem Festbetrag i. H. v. 15.000,00 € und der Regionalverband Saarbrücken übernimmt den Rest.

 

Finanzierung 2011

 

Unter Berücksichtigung des jährlich zu führenden Verwendungsnachweises ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  80.280,62 €

+  Sachkosten (max. 10% der PK)                                                                     8.028,06 €

=  Gesamtkosten                                                                                                88.308,68 €

./. Trägeranteil (min. der Ges.-Ausg.)                                                          34.693,12 €

=  Restkosten                                                                                                      53.615,56 €

./. Zuschuss Land (Festbetrag)                                                                         10.226,00 €

./. Zuschuss Stadt Völklingen (Festbetrag)                                                     15.000,00 €

=  Zuschuss Regionalverband  (Rest)                                                              28.389,56 €

 

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausausschusses vom 01.12.11

wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                                                 30.987,67 €

wodurch sich eine Überzahlung ergibt in Höhe von                                           2.598,11 €

der mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  78.000,00 €

+  Sachkosten (max. 10% der PK)                                                                     7.800,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                                85.800,00 €

./. Trägeranteil (min. der Ges.-Ausg.)                                                          29.724,00 €

=  Restkosten                                                                                                      56.076,00 €

./. Zuschuss Land (Festbetrag)                                                                         10.226,00 €

./. Zuschuss Stadt Völklingen (Festbetrag)                                                     15.000,00 €

=  Zuschuss Regionalverband  (Rest)                                                              30.850,00 €

 

Von diesem Zuschussbetrag ist die bereits

geleistete Abschlagszahlung in Höhe von                                                       30.000,00 €

ebenso die Überzahlung 2011 in Höhe von                                                      2.598,11

in Abzug zu bringen.

Somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung in Höhe von                               1.748,11 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 30.850,00 €.