Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0323/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 16.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in alleiniger Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 141 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 30.850,00 € für die psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V.
Sachverhalt:
Die vorbezeichnete Beratungsstelle ist in der Nebenstelle
des Caritasverbandes in der Kreppstraße 1, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr
Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Städte Völklingen und Püttlingen sowie auf
die Gemeinde Großrosseln.
Die Einrichtung wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen
mit süchtigem Verhalten, wobei der zahlenmäßig größte Teil der Klienten
Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt häufig noch eine Abhängigkeit von
mehreren Suchtmitteln.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren
Angehörigen bzw. Bezugs- und Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der
Betroffene selbst Hilfe sucht, können sich ihre Angehörigen, Partner und
Freunde an die Beratungsstelle wenden, ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.
Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern
wie folgt vereinbart:
Von den anerkannten Personalkosten zuzüglich max. 10% davon
als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von min. ⅓. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit einem
Festbetrag i. H. v. 10.226,00 €, die Stadt Völklingen mit einem Festbetrag i.
H. v. 15.000,00 € und der Regionalverband Saarbrücken übernimmt den Rest.
Finanzierung
2011
Unter
Berücksichtigung des jährlich zu führenden Verwendungsnachweises ergeben sich
folgende Kosten:
Personalkosten
80.280,62
€
+ Sachkosten (max. 10% der PK) 8.028,06 €
= Gesamtkosten 88.308,68
€
./. Trägeranteil (min. ⅓
der Ges.-Ausg.) 34.693,12
€
= Restkosten 53.615,56
€
./. Zuschuss Land (Festbetrag) 10.226,00
€
./. Zuschuss Stadt Völklingen (Festbetrag) 15.000,00 €
= Zuschuss Regionalverband (Rest) 28.389,56
€
Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausausschusses vom 01.12.11
wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von 30.987,67 €
wodurch sich eine Überzahlung ergibt in Höhe von 2.598,11 €
der mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.
Finanzierung
2012
Laut
Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten
78.000,00
€
+ Sachkosten (max. 10% der PK) 7.800,00 €
= Gesamtkosten 85.800,00
€
./. Trägeranteil (min. ⅓
der Ges.-Ausg.) 29.724,00
€
= Restkosten 56.076,00
€
./. Zuschuss Land (Festbetrag) 10.226,00
€
./. Zuschuss Stadt Völklingen (Festbetrag) 15.000,00 €
= Zuschuss Regionalverband (Rest) 30.850,00
€
Von
diesem Zuschussbetrag ist die bereits
geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 30.000,00
€
ebenso die Überzahlung 2011 in Höhe von 2.598,11
in
Abzug zu bringen.
Somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung in Höhe von 1.748,11 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im
Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs-
und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in
Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
Zuschussbetrages in Höhe von 30.850,00 €.