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Name:0071/2012/1  
Art:Informationsvorlage  
Datum:24.10.2012  
Betreff:Einrichtung zweier Behindertenparkplätze auf dem Schlossplatz
Referenzvorlage: 0071/2012
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Einrichtung von Behindertenparkplätzen auf dem Schlossplatz Dateigrösse: 10 KB Einrichtung von Behindertenparkplätzen auf dem Schlossplatz 10 KB

Sachverhalt:

 

1).

Regionalverbandsausschuss am 08.03.2012:

In der Sitzung des Regionalverbandsausschusses vom 08.03.2012 wurde der Antrag der FDP-Fraktion auf Umsetzung der Sprechanlage Schlossplatz zurückgestellt.

 

Vereinbarung:

Vororttermin zur Verlegung der Rufsäule am Schlossplatz mit Vertretern der Fraktionen, der ASS und  des FD01 sowie dem RV-Direktor

 

2).

Vororttermin am 05.06.2012:

Gegen eine Verlegung der Rufsäule sprechen bereits jetzt schon nicht unerhebliche Probleme für Anlieferer, d.h. große LKW`s haben jetzt schon wenig Rangierfläche.

Alternative:

Neuplanung der kompletten Einfahrt mit Verlegung von Pollern.

Dagegen stehen hohe Kosten (ca. 31.000,- €) und sowie ein Verfahren bezüglich Denkmalschutz und etwaiger Urheberrechte.

 

Vorschläge:

Mit den an der Rufsäule befestigten Hinweisschildern solle Erfahrungen gesammelt werden.

Alternativ könnten zusätzliche Parkplätze auf dem Schlossplatz ausgewiesen werden, die außerhalb der Poller liegen. Geeignet dafür ist die Fläche am Alten Brunnen an der Talstraße Ecke Schlossstraße. Dazu muss die Genehmigung der Landeshauptstadt eingeholt werden, da die Fläche in deren Eigentum steht.

 

 

Vereinbarung:

Die Verwaltung spricht mit der Landeshauptstadt und berichtet über die Erfahrungen der Beschilderung an der Rufsäule Ende des Jahres.

 

3.)

Termin mit Vertretern der Landeshauptstadt

LHS hält den Vorschlag zur Einrichtung auf der vom Regionalverband vorgeschlagenen Fläche für ungeeignet (Stichwort: kein gesicherter Übergang über die Straße). Zudem wird auf die 6 Behindertenparkplätze hinter dem Alten Rathaus verwiesen. Für 2013/2014 sei die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle am Soz. Dienstleistungszentrum mit der Einrichtung von Behindertenparkplätzen vorgesehen.

 

Vorschlag LHS:

Einrichtung der Parkplätze durch Rücksetzung von Pollern gegenüber dem Alten Rathaus.

Problem: Pollerbegrenzung ist zu niedrig für Parkplätze. Denkmalschutz bzw. Urheberrechte sind zu beachten. Kosten unklar.

Falls diese Maßnahme nicht umzusetzen sei, besteht das Angebot der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Alten Rathaus (hier Einbindung der Behindertenbeauftragten, da nicht alle DIN-Normen eingehalten werden können).

 

4.)

Erfahrungen mit der Beschilderung an der Rufsäule

Aufzeichnungszeitraum Juni - Mitte Oktober

Außer einer regelmäßig an VHS-Kursen Teilnehmenden hat bis dato niemand das Angebot genutzt.

 

5.)

Fazit

Bei der Einrichtung eines öffentlichen Behindertenparkplatzes ist es derzeit sehr wahrscheinlich, dass Nichtberechtigte diese Möglichkeit nutzen werden. Diese Einschätzung wurde auch von den Vertretern der LHS geteilt. Indiz dafür ist, dass vor dem Alten Rathaus oft unberechtigt geparkt wird.

Aus Sicht der Verwaltung sollten am Schlossplatz keine Veränderungen vorgenommen werden.