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Name:0329/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.10.2012  
Betreff:Förderung der Freiwilligenagentur Völklingen unter der Trägerschaft des Diakonischen Werks an der Saar gGmbH, Finanz- und Rechnungswesen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 38.716,00 € für die Freiwilligenagentur Völklingen unter der Trägerschaft des Diakonischen Werks an der Saar gGmbH.

 


Sachverhalt:

 

Freiwilliges Engagement stellt einen individuellen und aktiven Beitrag zur Mitgestaltung unserer Gesellschaft dar und trägt zur Verbesserung des sozialen Klimas bei. Um dieses freiwillige/ehrenamtliche Engagement als wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft ausüben zu können, ist es notwendig, Rahmenbedingungen zu setzen und es damit zu fördern und zu stärken. Menschen, die sich gerne freiwillig engagieren möchten, suchen nach Möglichkeiten ihre Lebenserfahrung, ihre individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse sinnvoll einbringen zu können. Die Engagementmöglichkeiten sind dabei vielseitig und erstrecken sich von den Bereichen Soziales, Kirche, Kultur, Sport, Natur- und Tierschutz bis hin zur Tätigkeit in einzelnen Projekten.

 

Grundlage der Förderung ist die Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2010 zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH (DWSAAR).

 

 

 

 

Danach ist die Förderung wie folgt geregelt:

Der Regionalverband Saarbrücken fördert die Freiwilligenagentur je nach Haushaltslage im RVS mit den Personalkosten einer Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden (TVÖD VKA EG 8). Die Sachkosten zum Betreiben der Freiwilligenagentur werden vom Regionalverband Saarbrücken übernommen. Das DWSAAR übernimmt die Kosten der zentralen Verwaltung einschließlich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, des Finanz- und Rechnungswesens und der allgemeinen Verwaltung sowie die Kosten für den Leitungsbereich.

 

Finanzierung 2011

 

In dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis sind folgende Kosten ausgewiesen:

 

Personalkosten                                                                                                  30.295,66 €

+  Sachkosten                                                                                                     16.573,15 €

=  Gesamtkosten                                                                                                46.868,81 €

./. Eigenmittel und sonstige Einnahmen                                                          13.067,71 €

=  Restkosten                                                                                                      33.801,10 €

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom

01.09.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                            37.976,00 €

wodurch sich eine Überzahlung ergibt in Höhe von                                          4.174,90 €

die mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  31.630,00 €

+  Sachkosten                                                                                                     21.200,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                                52.830,00 €

./. Eigenmittel und sonstige Einnahmen                                                          14.114,00 €

=  Restkosten (Zuschuss RVS)                                                                         38.716,00 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                                 35.000,00 €

sowie die Überzahlung 2011 in Höhe von                                                         4.174,90 €

in Abzug zu bringen;

somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung

in Höhe von                                                                                                              458,90 €

die mit dem Zuschuss 2013 zu verrechnen ist.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 38.716,00 €.