Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0329/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 25.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung der Freiwilligenagentur Völklingen unter der Trägerschaft des Diakonischen Werks an der Saar gGmbH, Finanz- und Rechnungswesen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 97 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 38.716,00 € für die Freiwilligenagentur Völklingen unter der Trägerschaft des Diakonischen Werks an der Saar gGmbH.
Sachverhalt:
Freiwilliges Engagement stellt einen individuellen und
aktiven Beitrag zur Mitgestaltung unserer Gesellschaft dar und trägt zur
Verbesserung des sozialen Klimas bei. Um dieses freiwillige/ehrenamtliche
Engagement als wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft ausüben zu können,
ist es notwendig, Rahmenbedingungen zu setzen und es damit zu fördern und zu
stärken. Menschen, die sich gerne freiwillig engagieren möchten, suchen nach
Möglichkeiten ihre Lebenserfahrung, ihre individuellen Fähigkeiten und
Kenntnisse sinnvoll einbringen zu können. Die Engagementmöglichkeiten sind
dabei vielseitig und erstrecken sich von den Bereichen Soziales, Kirche,
Kultur, Sport, Natur- und Tierschutz bis hin zur Tätigkeit in einzelnen
Projekten.
Grundlage der Förderung ist die Kooperationsvereinbarung
vom 29.06.2010 zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Diakonischen
Werk an der Saar gGmbH (DWSAAR).
Danach ist die Förderung wie folgt geregelt:
Der Regionalverband Saarbrücken fördert die Freiwilligenagentur je nach Haushaltslage im RVS mit den Personalkosten einer Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden (TVÖD VKA EG 8). Die Sachkosten zum Betreiben der Freiwilligenagentur werden vom Regionalverband Saarbrücken übernommen. Das DWSAAR übernimmt die Kosten der zentralen Verwaltung einschließlich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, des Finanz- und Rechnungswesens und der allgemeinen Verwaltung sowie die Kosten für den Leitungsbereich.
Finanzierung
2011
In
dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis sind folgende Kosten ausgewiesen:
Personalkosten
30.295,66
€
+ Sachkosten 16.573,15
€
= Gesamtkosten 46.868,81
€
./. Eigenmittel und sonstige Einnahmen 13.067,71
€
= Restkosten 33.801,10
€
Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom
01.09.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von 37.976,00 €
wodurch sich eine Überzahlung ergibt in Höhe von 4.174,90 €
die mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.
Finanzierung
2012
Laut
Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten
31.630,00
€
+ Sachkosten 21.200,00
€
= Gesamtkosten 52.830,00
€
./. Eigenmittel und sonstige Einnahmen 14.114,00
€
= Restkosten (Zuschuss RVS) 38.716,00
€
Von
diesem Zuschussbetrag sind die bereits
geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 35.000,00
€
sowie die Überzahlung 2011 in Höhe von 4.174,90 €
in Abzug zu bringen;
somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung
in Höhe von 458,90 €
die
mit dem Zuschuss 2013 zu verrechnen ist.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 38.716,00 €.