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Name: | 0331/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 25.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der Regionalverbandsauschuss beschließt
die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 29.275,58 € für den Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar.
Sachverhalt:
Der vorgenannte Betreuungsverein wird
seit 1992 gemeinsam vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die
Zuwendungen sollen den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage
versetzen, sich mit Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung
ehrenamtlicher Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie
zu beaufsichtigen, fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger
Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht
werden.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Nach den “Verwaltungsvorschriften des
Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von
Betreuungsvereinen vom 28.06.1993“ können die Betreuungsvereine eine
Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer
hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich
vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im
vorliegenden Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendungen
mindestens in Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro
100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa
350.000 Einwohnern im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5
hauptamtliche Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel
ist seit 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Im vorliegenden Fall wurden für die
Querschnittsarbeit 1,25 Planstellen genehmigt.
Finanzierung 2011
Die Prüfung des Verwendungsnachweises
durch die Betreuungsbehörde ergab folgende Kosten:
Personalkosten
63.257,85 €
+
Sachkosten-/höchstbetrag 12.500,00 €
=
Gesamtkosten
75.757,85 €
Daraus ergeben sich die
·
zuwendungsfähigen Personalkosten
Höchstbetrag in
Höhe von 25.303,14
€
·
zuwendungsfähigen Sachkosten
Höchstbetrag in
Höhe von 3.195,58 €
·
zuwendungsfähigen Gesamtkosten
in Höhe von 28.498,72
€
Der Verein hat eine Eigenleistung
zu erbringen
in Höhe von 18.760,42
€
erzielt wurden Einnahmen in Höhe
von 13.168,15
€
die Mindereinnahmen in Höhe von 5.592,27 €
erhöhen den Zuwendungsbetrag
entsprechend
der Finanzierungsanteile um
jeweils 2.103,25 €
somit ergibt sich ein erhöhter
Zuwendungsbetrag
in Höhe von 30.601,97
€
Gemäß Beschluss des
Regionalverbandsausschusses
vom 01.12.2011 wurde ein
Förderbetrag gewährt in Höhe von 28.635,58
€
wodurch sich ein Fehlbetrag ergibt
in Höhe von 1.966,39 €
der mit dem Zuschuss 2012 zu
verrechnen ist.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und Finanzierungsplan
ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten
65.200,00 €
+
Sachkosten 12.450,00 €
=
Gesamtkosten
77.650,00 €
Daraus ergeben sich die
·
zuwendungsfähigen Personalkosten
in Höhe von 26.080,00
€
·
zuwendungsfähigen Sachkosten
Höchstbetrag in
Höhe von 3.195,58 €
·
zuwendungsfähigen Gesamtkosten
(RVS-Zuschuss) in
Höhe von 29.275,58
€
Von diesem Zuschussbetrag sind die
bereits
geleisteten
Abschlagszahlungen in Höhe von 26.400,00
€
in Abzug zu
bringen;
hinzuzurechnen
ist der Fehlbetrag 2011
in Höhe von 1.966,39 €
somit ergibt sich
für 2012 eine Restzahlung
in Höhe von 4.841,97
€
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im
Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt
die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 29.275,58 €.