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Name:0331/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.10.2012  
Betreff:Förderung des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsauschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 29.275,58 € für den Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar.

 


Sachverhalt:

 

Der vorgenannte Betreuungsverein wird seit 1992 gemeinsam vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die Zuwendungen sollen den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage versetzen, sich mit Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie zu beaufsichtigen, fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden.

 

Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:

Nach den “Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von Betreuungsvereinen vom 28.06.1993“ können die Betreuungsvereine eine Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im vorliegenden Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendungen mindestens in Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro 100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa 350.000 Einwohnern im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5 hauptamtliche Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel ist seit 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

 

Im vorliegenden Fall wurden für die Querschnittsarbeit 1,25 Planstellen genehmigt.

 

Finanzierung 2011

 

Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Betreuungsbehörde ergab folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  63.257,85 €

+  Sachkosten-/höchstbetrag                                                                           12.500,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                    75.757,85 €

 

Daraus ergeben sich die

·        zuwendungsfähigen Personalkosten

Höchstbetrag in Höhe von                                                           25.303,14 €

·        zuwendungsfähigen Sachkosten

Höchstbetrag in Höhe von                                                             3.195,58 €

·        zuwendungsfähigen Gesamtkosten

in Höhe von                                                                                    28.498,72 €

Der Verein hat eine Eigenleistung zu erbringen

in Höhe von                                                                                                         18.760,42 €

erzielt wurden Einnahmen in Höhe von                                                            13.168,15 €

die Mindereinnahmen in Höhe von                                                                     5.592,27 €

erhöhen den Zuwendungsbetrag entsprechend

der Finanzierungsanteile um jeweils                                                                  2.103,25 €

somit ergibt sich ein erhöhter Zuwendungsbetrag

in Höhe von                                                                                                         30.601,97 €

 

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses

vom 01.12.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                   28.635,58 €

wodurch sich ein Fehlbetrag ergibt in Höhe von                                               1.966,39 €

der mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  65.200,00 €

+  Sachkosten                                                                                                    12.450,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                    77.650,00 €

 

 

 

 

 

 

Daraus ergeben sich die

·        zuwendungsfähigen Personalkosten

      in Höhe von                                                                                    26.080,00 €

·        zuwendungsfähigen Sachkosten

Höchstbetrag in Höhe von                                                             3.195,58 €

·        zuwendungsfähigen Gesamtkosten

(RVS-Zuschuss) in Höhe von                                                      29.275,58 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                                 26.400,00 €

in Abzug zu bringen;

hinzuzurechnen ist der Fehlbetrag 2011

in Höhe von                                                                                                           1.966,39 €

somit ergibt sich für 2012 eine Restzahlung

in Höhe von                                                                                                           4.841,97 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 29.275,58 €.