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Name: | 0332/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 25.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung der Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der Regionalverbandsauschuss beschließt
die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 40.858,00 €. für die Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken e.V.
Sachverhalt:
Der vorgenannte Betreuungsverein wird
seit 1992 gemeinsam vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die
Zuwendungen sollen den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage
versetzen, sich mit Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung
ehrenamtlicher Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie
zu beaufsichtigen, fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger
Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht
werden.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Nach den “Verwaltungsvorschriften des
Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von
Betreuungsvereinen vom 28.06.1993“ können die Betreuungsvereine eine
Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer
hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich
vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im
vorliegenden Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendungen
mindestens in Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro
100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa
350.000 Einwohnern im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5
hauptamtliche Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel
ist seit 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Im vorliegenden Fall wurden für die
Querschnittsarbeit 1,5 Planstellen
genehmigt.
Finanzierung 2011
Die Prüfung des Verwendungsnachweises
durch die Betreuungsbehörde ergab folgende Kosten:
Personalkosten
97.858,09 €
+
Sachkosten 13.578,06 €
=
Gesamtkosten
111.436,15 €
Daraus ergeben sich die
·
zuwendungsfähigen Personalkosten
Höchstbetrag in
Höhe von 39.143,24
€
·
zuwendungsfähigen Sachkosten
Höchstbetrag in
Höhe von 3.834,69 €
·
zuwendungsfähigen Gesamtkosten
in Höhe von 42.977,93
€
Der Verein hat eine Eigenleistung
zu erbringen
in Höhe von 25.480,30
€
erzielt wurden Einnahmen in Höhe
von 29.533,86
€
die Mehreinnahmen in Höhe von 4.053,56 €
vermindern den Zuwendungsbetrag
entsprechend
der Finanzierungsanteile um
jeweils 1.563,46 €
somit ergibt sich ein verminderter
Zuwendungsbetrag
in Höhe von 41.414,47
€
Gemäß Beschluss des
Regionalverbandsausschusses
vom 01.12.2011 wurde ein
Förderbetrag gewährt in Höhe von 40.274,34
€
wodurch sich ein Fehlbetrag ergibt
in Höhe von 1.140,13 €
der mit dem Zuschuss 2012 zu
verrechnen ist.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und Finanzierungsplan
ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten
100.708,66
€
+
Sachkosten 14.222,00 €
=
Gesamtkosten
114.930,66 €
Daraus ergeben sich die
·
zuwendungsfähigen Personalkosten
in Höhe von 37.023,31
€
·
zuwendungsfähigen Sachkosten
Höchstbetrag in
Höhe von 3.834,69 €
·
zuwendungsfähigen Gesamtkosten
(RVS-Zuschuss) in
Höhe von 40.858,00
€
Von diesem Zuschussbetrag sind die
bereits
geleisteten
Abschlagszahlungen in Höhe von 37.500,00
€
in Abzug zu
bringen;
hinzuzurechnen
ist der Fehlbetrag 2011
in Höhe von 1.140,13 €
somit ergibt sich
für 2012 eine Restzahlung
in Höhe von 4.498,13
€
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im
Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt
die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 40.858,00 €.