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Name:0333/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.10.2012  
Betreff:Förderung von proMensch Betreuungsverein Saarland e.V., Geschäftsstelle Saarbrücken
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsauschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des errechneten Zuschusses i. H. v. 20.429,00 € für den proMensch Betreuungsverein Saarland e.V.

 


Sachverhalt:

 

Der vorgenannte Betreuungsverein wird seit 1992 gemeinsam vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die Zuwendungen sollen den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage versetzen, sich mit Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie zu beaufsichtigen, fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden.

 

Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:

Nach den “Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von Betreuungsvereinen vom 28.06.1993“ können die Betreuungsvereine eine Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im vorliegenden Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendungen mindestens in Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro 100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa 350.000 Einwohnern im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5 hauptamtliche Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel ist seit 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

 

Im vorliegenden Fall wurde für die Querschnittsarbeit eine ¾-Planstelle genehmigt.

 

Finanzierung 2011

 

Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Betreuungsbehörde ergab folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  38.296,59 €

+  Sachkosten-/höchstbetrag                                                                             7.500,00 €

=  Gesamtkosten                                                                           45.796,59 €

 

Daraus ergeben sich die

·        zuwendungsfähigen Personalkosten

Höchstbetrag in Höhe von                                                           15.318,64 €

·        zuwendungsfähigen Sachkosten

Höchstbetrag in Höhe von                                                             1.917,35 €

·        zuwendungsfähigen Gesamtkosten

in Höhe von                                                                                    17.235,99 €

 

Der Verein hat eine Eigenleistung zu erbringen

in Höhe von                                                                                                         11.324,39 €

erzielt wurden Einnahmen in Höhe von                                                            10.824,00 €

die Mehreinnahmen in Höhe von                                                                           500,39 €

vermindern den Zuwendungsbetrag entsprechend

der Finanzierungsanteile um jeweils                                                                     188,30 €

somit ergibt sich ein verminderter Zuwendungsbetrag

in Höhe von                                                                                                         17.170,12 €

 

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses

vom 01.12.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                   19.632,15 €

wodurch sich eine Überzahlung ergibt in Höhe von                                          2.462,03 €

der mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  46.279,00 €

+  Sachkosten                                                                                                      7.500,00 €

=  Gesamtkosten                                                                           53.779,00 €

 

 

 

 

 

 

Daraus ergeben sich die

·        zuwendungsfähigen Personalkosten

      in Höhe von                                                                                    18.511,65 €

·        zuwendungsfähigen Sachkosten

Höchstbetrag in Höhe von                                                             1.917,35 €

·        zuwendungsfähigen Gesamtkosten

(RVS-Zuschuss) in Höhe von                                                      20.429,00 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                                 18.000,00 €

sowie die Überzahlung 2011 in Höhe von                                                         2.462,03 €

in Abzug zu bringen;

somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung

in Höhe von                                                                                                                33,03 €

die mit dem Zuschuss 2013 zu verrechnen ist.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 20.429,00 €.