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Name:0334/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.10.2012  
Betreff:Gewährung von Zuschüssen an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken für das Jahr 2012
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss des Kultur- und Bildungswerkes empfiehlt, /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt,

an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken für das Jahr 2012 folgende Zuschüsse zu gewähren.

 

1.         Volkshochschule Sulzbach                                                     8.076,88 €

2.         Volkshochschule Völklingen                                                51.910,36 €

3.         Evgl. Akademie                                                                     2.305,47 €

4.         Evgl. Familienbildungsstätte                                                    5.159,76 €

            -   Diakonisches Werk -

5.         KEB im Bistum Trier

            -   Fachstelle Saarbrücken –

                 (früher: Kath. Bildungswerk                                              4.818,18 €

                 - Region Saarbrücken -)

 

6.                  Kath. Familienbildungsstätte                                                  1.604,10 €

            Saarbrücken e.V. Ursulinenstr.

7.                  Arbeit und Leben                                                                     642,58 €

8.                  Landfrauenbildungseinrichtung des

            Landesverbandes SaarlandFrauen e.V.                                     482,67 €

                                                                                                       75.000,00 €       

                                                                                                                     

 


Sachverhalt:

Gem. § 8 Abs. 3 des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) in der Fassung vom 10. Februar 2010 sollen Gemeinden und Gemeindeverbände die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ihres Bereichs finanziell zusätzlich zu den Zuwendungen des Landes unterstützen.

Die Anträge der acht staatlich anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie die zugehörigen Abrechnungsunterlagen liegen dem Ministerium für Bildung zur Prüfung vor. Aufgrund der von dort mitgeteilten Zahlen ergeben sich entsprechend des 1984 vom Stadtverbandsausschuss gebilligten Verteilungsschlüssels die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsbeträge.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt des Regionalverbandes Saarbrücken, Produkt Kultur, sind für das Rechnungsjahr 2012 bei Fibukonto 25000.531806 „Zuschüsse zu Erwachsenenbildungseinrichtungen Dritter“ Mittel in Höhe von 75.000,00 € veranschlagt.