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Name:0338/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:26.10.2012  
Betreff:Förderung des St. Jakobus Hospiz gGmbH
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des Zuschusses in Höhe von 24.542,00 € für das St. Jakobus Hospiz gGmbH.

 


Sachverhalt:

 

Das St. Jakobus Hospiz wurde 1994 in Saarbrücken gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt.  Das ambulante Hospiz bietet eine ganzheitliche Betreuung in Abstimmung mit den betreuenden Angehörigen, Pflegekräften und Ärzten mit dem Ziel, den Schwerstkranken oder Sterbenden möglichst bis zum Tod zu Hause zu versorgen und eine Möglichkeit zu schaffen, in Würde und in gewünschter Umgebung zu sterben. Knapp zwei Drittel der betreuten Personen sterben zu Hause.

 

Damit nimmt das St. Jakobus Hospiz eine wichtige Schlüsselposition im ambulanten Versorgungsnetz ein. In dem es Schwerstpflegebedürftige zu Hause versorgt, stützt es die grundsätzliche Anforderung im Bereich der Hilfe zur Pflege ambulant vor stationär.

 

Seit dem Jahr 2000 wird das St. Jakobus Hospiz mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von  24.542,00 €  gefördert.

 

Der demnach vom Regionalverband Saarbrücken zu erbringende Förderanteil für das Jahr 2012 beträgt somit  24.542,00 €.  Diese Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung.

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von  24.542,00 €.