Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0338/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 26.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung des St. Jakobus Hospiz gGmbH |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 93 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die vorgeschlagene Gewährung des Zuschusses in Höhe von 24.542,00 € für
das St. Jakobus Hospiz gGmbH.
Sachverhalt:
Das St. Jakobus
Hospiz wurde 1994 in Saarbrücken gegründet und ist als gemeinnützig
anerkannt. Das ambulante Hospiz bietet
eine ganzheitliche Betreuung in Abstimmung mit den betreuenden Angehörigen,
Pflegekräften und Ärzten mit dem Ziel, den Schwerstkranken oder Sterbenden
möglichst bis zum Tod zu Hause zu versorgen und eine Möglichkeit zu schaffen,
in Würde und in gewünschter Umgebung zu sterben. Knapp zwei Drittel der
betreuten Personen sterben zu Hause.
Damit nimmt das
St. Jakobus Hospiz eine wichtige Schlüsselposition im ambulanten
Versorgungsnetz ein. In dem es Schwerstpflegebedürftige zu Hause versorgt,
stützt es die grundsätzliche Anforderung im Bereich der Hilfe zur Pflege
ambulant vor stationär.
Seit dem Jahr
2000 wird das St. Jakobus Hospiz mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe
von 24.542,00 € gefördert.
Der demnach vom
Regionalverband Saarbrücken zu erbringende Förderanteil für das Jahr 2012
beträgt somit 24.542,00 €. Diese Zuwendung erfolgt in Form einer
Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung.
Im Zuge der
Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel
eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
Zuschussbetrages in Höhe von 24.542,00
€.