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Name: | 0346/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 29.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung des ambulanten Hospiz St. Michael Völklingen, unter Trägerschaft des St. Jakobus Hospiz gGmbH, Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 96 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Gesundheit empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss beschließt
die vorgeschlagene
Gewährung des Zuschusses in Höhe von 15.490,00 € für das ambulante Hospiz St.
Michael Völklingen, unter Trägerschaft des St. Jakobus Hospiz gGmbH,
Saarbrücken.
Sachverhalt:
Das St. Jakobus Hospiz wurde
1994 in Saarbrücken gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Das ambulante Hospiz bietet eine
ganzheitliche Betreuung in Abstimmung mit den betreuenden Angehörigen,
Pflegekräften und Ärzten mit dem Ziel, den Schwerstkranken oder Sterbenden
möglichst bis zum Tod zu Hause zu versorgen und eine Möglichkeit zu schaffen,
in Würde und in gewünschter Umgebung zu sterben. Knapp zwei Drittel der
betreuten Personen sterben zu Hause.
Damit nimmt das St. Jakobus
Hospiz eine wichtige Schlüsselposition im ambulanten Versorgungsnetz ein. In
dem es Schwerstpflegebedürftige zu Hause versorgt, stützt es die grundsätzliche
Anforderung im Bereich der Hilfe zur Pflege ambulant vor stationär.
Das St. Jakobus Hospiz stand für das gesamte Einzugsgebiet des RVS zur
Verfügung. Die hohe Auslastung und die weiten Wege machten eine
Regionalisierung notwendig. Für den Großraum Völklingen, Warndt und Köllertal
bis Heusweiler wurde im Jahr 2004 das ambulante Hospiz St. Michael gegründet.
Im Kern des ambulanten Hospiz
St. Michael steht die Aufgabe, die ehrenamtliche Sterbebegleitung der vier
unterschiedlichen Hospizgruppen im Raum Völklingen zu koordinieren, die
palliativpflegerische Beratung von Patienten und Angehörigen zu erbringen sowie
die unterschiedlichen Hilfen für Sterbende und ihre Angehörige der
verschiedenen Leistungsträger unter hospizlich-palliativen Gesichtspunkten zu
vernetzen.
Seit 2004 wird das St.
Jakobus Hospiz für das Projekt “Ambulantes Hospiz St. Michael Völklingen“ mit
einem jährlichen Sachkostenzuschuss entsprechend dem jeweils aktuellen
Fehlbedarf gefördert.
Finanzierung 2011
In dem jährlich zu führenden
Verwendungsnachweis sind folgende Kosten ausgewiesen:
Personalkosten
95.683,41 €
+ Sachkosten 23.773,68
€
= Gesamtkosten 119.457,09
€
./. Gesamteinnahmen 106.647,09
€
= Fehlbedarf 12.810,00
€
Gemäß Beschluss des
Regionalverbandsausschusses vom
01.12.2011 wurde ein
Förderbetrag gewährt in Höhe von 12.810,00
€
wodurch sich keine
Differenz ergibt, die mit
dem Zuschuss 2012 zu
verrechnen wäre.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und
Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten
111.900,00
€
+ Sachkosten 24.080,00
€
= Gesamtkosten 135.980,00
€
./. Gesamteinnahmen 120.490,00
€
= Fehlbedarf 15.490,00
€
Im Zuge der Haushaltsberatungen
wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung
beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 15.490,00 €.