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Name:0346/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:29.10.2012  
Betreff:Förderung des ambulanten Hospiz St. Michael Völklingen, unter Trägerschaft des St. Jakobus Hospiz gGmbH, Eisenbahnstraße 18, 66117 Saarbrücken
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des Zuschusses in Höhe von 15.490,00 € für das ambulante Hospiz St. Michael Völklingen, unter Trägerschaft des St. Jakobus Hospiz gGmbH, Saarbrücken.

 


Sachverhalt:

 

Das St. Jakobus Hospiz wurde 1994 in Saarbrücken gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt.  Das ambulante Hospiz bietet eine ganzheitliche Betreuung in Abstimmung mit den betreuenden Angehörigen, Pflegekräften und Ärzten mit dem Ziel, den Schwerstkranken oder Sterbenden möglichst bis zum Tod zu Hause zu versorgen und eine Möglichkeit zu schaffen, in Würde und in gewünschter Umgebung zu sterben. Knapp zwei Drittel der betreuten Personen sterben zu Hause.

 

Damit nimmt das St. Jakobus Hospiz eine wichtige Schlüsselposition im ambulanten Versorgungsnetz ein. In dem es Schwerstpflegebedürftige zu Hause versorgt, stützt es die grundsätzliche Anforderung im Bereich der Hilfe zur Pflege ambulant vor stationär.

 

Das St. Jakobus Hospiz stand für das gesamte Einzugsgebiet des RVS zur Verfügung. Die hohe Auslastung und die weiten Wege machten eine Regionalisierung notwendig. Für den Großraum Völklingen, Warndt und Köllertal bis Heusweiler wurde im Jahr 2004 das ambulante Hospiz St. Michael gegründet.

Im Kern des ambulanten Hospiz St. Michael steht die Aufgabe, die ehrenamtliche Sterbebegleitung der vier unterschiedlichen Hospizgruppen im Raum Völklingen zu koordinieren, die palliativpflegerische Beratung von Patienten und Angehörigen zu erbringen sowie die unterschiedlichen Hilfen für Sterbende und ihre Angehörige der verschiedenen Leistungsträger unter hospizlich-palliativen Gesichtspunkten zu vernetzen.

 

Seit 2004 wird das St. Jakobus Hospiz für das Projekt “Ambulantes Hospiz St. Michael Völklingen“ mit einem jährlichen Sachkostenzuschuss entsprechend dem jeweils aktuellen Fehlbedarf gefördert.

 

Finanzierung 2011

 

In dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis sind folgende Kosten ausgewiesen:

 

Personalkosten                                                                                                  95.683,41 €

+  Sachkosten                                                                                                     23.773,68 €

=  Gesamtkosten                                                                                             119.457,09 €

./. Gesamteinnahmen                                                                                      106.647,09 €

=  Fehlbedarf                                                                                                      12.810,00 €

 

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom

01.12.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                            12.810,00 €

wodurch sich keine Differenz ergibt, die mit

dem Zuschuss 2012 zu verrechnen wäre.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                111.900,00 €

+  Sachkosten                                                                                                     24.080,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                             135.980,00 €

./. Gesamteinnahmen                                                                                      120.490,00 €

=  Fehlbedarf                                                                                                      15.490,00 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von  15.490,00 €.