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Name: | 0347/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 29.10.2012 | ||
Betreff: | Förderung der Wissensbörse für Alt und Jung im Regionalverband Saarbrücken e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 96 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss beschließt
die vorgeschlagene
Gewährung des Zuschusses in Höhe von 5.210,00 €
für die Wissensbörse für Alt und Jung im Regionalverband Saarbrücken
e.V.
Sachverhalt:
Die Wissensbörse für Alt und
Jung im Regionalverband Saarbrücken e.V. wurde 1994 von der Saarbrücker
Akademie für Ältere und dem Seniorenbüro des RVS initiiert und 1999 gegründet.
Die Ziele des Vereins bestehen in der kostenlosen Vermittlung zwischen
Menschen, die ihr Wissen aus Beruf, Familie oder Hobby anderen Menschen, die
etwas wissen, erfahren und kennen lernen wollen, zur Verfügung stellen möchten.
Die Anpassung der Vereinsarbeit an die veränderten Bedürfnisse älterer Menschen
führte zur Schaffung neuer Austauschmöglichkeiten. Neben dem direkten
Vermittlungsdienst wurden Interessensgruppen gebildet, die sich um ein Thema
bemühen. Die Pflege der Gemeinschaft erfolgt insbesondere durch offene Treffs,
Fahrten, Besichtigungen, Vorträge, Wanderungen und jahreszeitliche
Veranstaltungen.
Der Ursprungsgedanke der
Wissensbörse, Fähigkeiten im Wechsel mit anderen Menschen auszutauschen, steht
heute nicht mehr im Vordergrund sondern die Geselligkeit und die Begegnung. Die
Vermittlungen im ehrenamtlichen Bereich finden wegen mangelndem Interesse so
gut wie nicht mehr statt.
Bisher wurde die Wissensbörse
mit einem jährlichen Sachkostenzuschuss entsprechend dem jeweils aktuellen
Fehlbedarf gefördert.
Finanzierung 2011
In dem jährlich zu führenden
Verwendungsnachweis sind folgende Kosten ausge-wiesen:
Miet- und
Nebenkosten
5.144,83 €
+ sonstige Sachkosten 2.775,27 €
+ Kosten für Maßnahmen 5.962,26 €
= Gesamtkosten 13.882,36 €
./. Einnahmen 6.958,84 €
= Fehlbedarf 6.923,52 €
Gemäß Beschluss des
Regionalverbandsausschusses vom
01.12.2011 wurde ein
Förderbetrag gewährt in Höhe von 6.400,00 €
wodurch sich ein
Fehlbetrag ergibt
in Höhe von 523,52 €
der mit dem Zuschuss
2012 zu verrechnen ist.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und
Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:
Miet- und
Nebenkosten
5.210,00 €
+ sonstige Sachkosten 3.090,00 €
+ Kosten für Maßnahmen 6.000,00 €
= Gesamtkosten 14.300,00 €
./. Einnahmen 7.300,00 €
= Fehlbedarf 7.000,00 €
Am 11.10.2012 wurde
mit einem Vertreter der Wissensbörse
einvernehmlich
vereinbart, dass für 2012 nur
noch die Miet- und
Nebenkosten übernommen werden = 5.210,00 €
die bereits
geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 3.000,00 €
ist in Abzug zu bringen,
hinzuzurechnen ist
der Fehlbetrag 2011 in Höhe von 523,52 €
sodass sich für 2012
eine Restzahlung ergibt
in Höhe von 2.733,52 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen
wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung
beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 5.210,00 €.