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Name:0347/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:29.10.2012  
Betreff:Förderung der Wissensbörse für Alt und Jung im Regionalverband Saarbrücken e.V.
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die vorgeschlagene Gewährung des Zuschusses in Höhe von 5.210,00 €  für die Wissensbörse für Alt und Jung im Regionalverband Saarbrücken e.V.

 


Sachverhalt:

 

Die Wissensbörse für Alt und Jung im Regionalverband Saarbrücken e.V. wurde 1994 von der Saarbrücker Akademie für Ältere und dem Seniorenbüro des RVS initiiert und 1999 gegründet. Die Ziele des Vereins bestehen in der kostenlosen Vermittlung zwischen Menschen, die ihr Wissen aus Beruf, Familie oder Hobby anderen Menschen, die etwas wissen, erfahren und kennen lernen wollen, zur Verfügung stellen möchten. Die Anpassung der Vereinsarbeit an die veränderten Bedürfnisse älterer Menschen führte zur Schaffung neuer Austauschmöglichkeiten. Neben dem direkten Vermittlungsdienst wurden Interessensgruppen gebildet, die sich um ein Thema bemühen. Die Pflege der Gemeinschaft erfolgt insbesondere durch offene Treffs, Fahrten, Besichtigungen, Vorträge, Wanderungen und jahreszeitliche Veranstaltungen.

 

Der Ursprungsgedanke der Wissensbörse, Fähigkeiten im Wechsel mit anderen Menschen auszutauschen, steht heute nicht mehr im Vordergrund sondern die Geselligkeit und die Begegnung. Die Vermittlungen im ehrenamtlichen Bereich finden wegen mangelndem Interesse so gut wie nicht mehr statt.

Bisher wurde die Wissensbörse mit einem jährlichen Sachkostenzuschuss entsprechend dem jeweils aktuellen Fehlbedarf gefördert.

 

Finanzierung 2011

 

In dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis sind folgende Kosten ausge-wiesen:

 

Miet- und Nebenkosten                                                                                       5.144,83 €

+  sonstige Sachkosten                                                                                       2.775,27 €

+  Kosten für Maßnahmen                                                                                   5.962,26 €

=  Gesamtkosten                                                                                               13.882,36 €

./. Einnahmen                                                                                                       6.958,84 €

=  Fehlbedarf                                                                                                        6.923,52 €

 

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom

01.12.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                              6.400,00 €

wodurch sich ein Fehlbetrag ergibt

in Höhe von                                                                                                              523,52 €

der mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Miet- und Nebenkosten                                                                                       5.210,00 €

+  sonstige Sachkosten                                                                                       3.090,00 €

+  Kosten für Maßnahmen                                                                                   6.000,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                               14.300,00 €

./. Einnahmen                                                                                                       7.300,00 €

=  Fehlbedarf                                                                                                        7.000,00 €

 

Am 11.10.2012 wurde mit einem Vertreter der Wissensbörse

einvernehmlich vereinbart, dass für 2012 nur

noch die Miet- und Nebenkosten übernommen werden =                              5.210,00 €

die bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von                                     3.000,00 €

ist in Abzug zu bringen,

hinzuzurechnen ist der Fehlbetrag 2011 in Höhe von                                         523,52 €

sodass sich für 2012 eine Restzahlung ergibt

in Höhe von                                                                                                           2.733,52 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von  5.210,00 €.