BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0355/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.11.2012  
Betreff:Vertrag zur Übernahme des Bereitschaftsdienstes für unbegleitete minderjähriger Flüchtlinge (§§ 76, 42 SGB VIII)
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 95 KB Vorlage 95 KB
Dokument anzeigen: Vertrag_Trägerverbund_19.11.2012 Dateigrösse: 144 KB Vertrag_Trägerverbund_19.11.2012 144 KB

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt den Vertragsabschluss zwischen dem Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Jugend, und der Diakonisches Werk gGmbH-Jugendhilfeverbund, der Partnerschaftlichen Erziehungshilfe e.V. und SOS Kinderdorf Saarbrücken, Jugendhilfe, Ausbildung und Beratung zur Durchführung des Bereitschaftsdienstes des Regionalverbandes Saarbrücken - Fachdienst Jugend – im Bereich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.


Sachverhalt:

Bereits seit 13 Jahren übernimmt das Theresienheim den Bereitschaftsdienst zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung außerhalb der Dienstzeiten des Sozialen Dienstes im Fachdienst Jugend. Aufgrund erhöhter Sensibilität in Fragen des Kinderschutzes und einer zunehmenden Notwendigkeit der Einschätzung von Gefährdungsrisiken für Kinder und Jugendliche ist die Zahl der Einsätze des Theresienheimes stark angestiegen. Hinzu kommt, dass seit dem 01.10.2010 auch die 16- und 17-jährigen unbegleiteten Flüchtlinge (UMF) in Obhut genommen werden müssen.

 

Summa summarum hat sich die Zahl der Einsätze des Theresienheimes von 115 im Jahr 2007 auf 336 im Jahr 2011 nahezu verdreifacht. Dabei waren von den 183 im vergangenen Jahr durchgeführten Inobhutnahmen 103 im Bereich UMF. Diese signifikante Erhöhung führte zu der Überlegung, den Bereitschaftsdienst des Theresienheimes durch eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Inobhutnahme von UMF auf einen anderen Träger zu entlasten.

 

Der Trägerverbund, bestehend aus dem Diakonischen Werk an der Saar,  dem SOS-Kinderdorf Saarbrücken und der Partnerschaftlichen Erziehungshilfe, betreibt seit September 2011 in enger Kooperation mit dem Regionalverband ein Clearinghaus zur Erstaufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Völklingen. Aus Sicht des Fachdienstes ist es daher naheliegend, diesen Träger mit der Durchführung des spezialisierten Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

 

Abweichend von der Regelung mit dem Theresienheim soll der Bereitschaftsdienst des Trägerverbundes eine komplette Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft vorhalten. Dem Regionalverband Saarbrücken entsteht hierdurch keine finanzielle Mehrbelastung, da die Kosten für die Durchführung dieses spezialisierten Bereitschaftsdienstes erstattungsfähig im Sinne des § 89 d SGB VIII sind.

 

Durch die Änderung der Ablauforganisation ergibt sich zudem eine gewisse Arbeitserleichterung für die bezüglich der Inobhutnahme UMF spezialisierten Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes. Sie müssen künftig die Flüchtlinge nicht mehr in den Dienststellen der Bundespolizei im Hauptbahnhof oder an der Goldenen Bremm abholen und können die Inaugenscheinnahme zu planbaren Terminen im Clearinghaus durchführen.

 

Die Zahl der Einsätze des Theresienheimes wird sich im Jahre 2012 gegen 360 entwickeln. Insofern stellt die Aufteilung dieser Zuständigkeit auf verschiedene Träger die sachgerechte und nachhaltige Wahrnehmung dieser Aufgabe sicher.

 

Der vorliegende Vertrag trägt diesen Anforderungen Rechnung, wurde im Vorfeld mit den Vertragspartnern abgestimmt und ist als Anlage beigefügt.