Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0122/2010 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.05.2010 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in Quierschied, Planbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 337 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Kooperationsrat beschließt den Flächennutzungsplan im u.g. Bereich mit "Gewerbliche Baufläche" und "Wald" statt "Fläche für die Landwirtschaft
Sachverhalt:
Die Gemeinde Quierschied beantragt mit Schreiben vom
05.06.09 die Änderung des Flächennutzungsplans im unten dargestellten Bereich.
Die Gemeinde möchte ein KFZ-Abschlepp- und –reparaturbetrieb auf der insgesamt
ca. 0,8 ha großen Fläche ansiedeln. Die Fläche liegt unmittelbar an der
Gemeindegrenze zur Gemeinde Merchweiler in Nachbarschaft zu einem dort östlich
gelegenen Gewerbegebiet. Für die Ansiedlung des Betriebes wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan für die gesamte Fläche aufgestellt. Obwohl die
gewerbliche Nutzung einen geringen Teil der Fläche beanspruchen und durch den
Bebauungsplan auch das bestehende Waldareal gesichert wird, berührt die
Änderung in diesem Bereich die Grundzüge der Planung, weil wegen der
Siedlungszäsur, die die Autobahn dort darstellt, kein Zusammenhang mit der
Ortlage Göttelborns besteht.
Ergebnis der Bürgeranhörung
und Offenlegung:
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger wurde auf der Grundlage des Bebauungsplans von der Gemeinde Quierschied zwischen dem 15.07.09 und dem 07.08.09 durch Auslegung der Planunterlagen im Rathaus Quierschied durchgeführt.
Die Offenlegung der Änderungsabsicht erfolgte vom 08.02.2010 bis 12.03.2010. Es gingen keine Anregungen und Bedenken ein.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte zwischen dem 24.08.09 und dem 10.09.09 sowie parallel zur Offenlegung vom 08.02.2010 bis 12.03.2010.
Nachdem die Gemeinde Merchweiler, das Oberbergamt des Saarlandes, das Ministerium für Umwelt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen formulierten, die mit dem Änderungs- und Offenlegungsbeschluss durch den Kooperationsrat aufgegriffen wurden, wurden von Seiten des Ministeriums sowie des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz während der Offenlegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen mehr gegeben. Das Oberbergamt wiederholte seine Anregungen aus dem vorausgegangenen Beteiligungsverfahren.
Die befürchteten Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft wurden durch eine Festsetzung im Bebauungsplan planerisch bewältigt, die besagt, dass durch ein Lärmgutachten die Einhaltung der Immissionswerte gegenüber der Nachbarschaft nachzuweisen ist, wenn gegenüber den angegebenen maximal zwei Fahrten pro Nacht das nächtliche Verkehrsaufkommen der Firma dennoch steigen sollte. Mit dieser Regelung werden gleichzeitig die Anregungen der Gemeinde Merchweiler aus dem Beteiligungsverfahren aufgenommen. Das Oberbergamt für das Saarland zielte in seiner Anregung auf die Ebene des Bebauungsplans und die erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen ab. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird davon nicht berührt. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bestätigt, dass durch Pflanzmaßnahmen auf dem Grundstück die Eingriffsregelung ausreichend planerisch bearbeitet wird.
Es wird empfohlen, den Planbeschluss zu fassen.