Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0376/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.11.2012 | ||
Betreff: | Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf i. S. der §§ 45 b und c SGB XI |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 128 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt,
im Haushaltsjahr 2012 folgenden Anträgen auf Förderung im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 c SGB XI zuzustimmen.
Träger |
Art der Maßnahme |
Beantragte
Förderung insgesamt |
hälftige
Förderung Regionalverband Saarbrücken |
Malteser
Hilfsdienst |
Café Malta |
25.826,00 € |
12.913,00 € |
Lebenshilfe
Saarbrücken |
Familienentlastender
Dienst |
6.520,50 € |
3.260,25 € |
Lebenshilfe
Saarbrücken |
Café Lebenshilfe |
16.090,50 € |
8.045,25 € |
Deutsches Rotes
Kreuz LV Saarland |
Café
Vergissmeinnicht |
12.000,00 € |
6.000,00 € |
Deutsches Rotes
Kreuz LV Saarland |
Häusliche
Betreuung |
5.500,00 € |
2.750,00 € |
Demenz Verein
Köllertal |
Betreuungsgruppe |
6.000,00 € |
3000,00 € |
Diakonisches Werk an der Saar |
Kontakttreff Seniorenberatung Eschberg |
890,00 € |
445,00 € |
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten
des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit,
gem. § 45c SGB XI Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern.
Niedrigschwellige
Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helfer/innen unter pflegefachlicher
Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an
allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich
übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.
Für die Anerkennung
sog. niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI ist gemäß der Rechtsverordnung
über die Anerkennung und Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote nach dem SGB
XI vom 23.06.2005 der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Um eine
Anerkennung wirksam werden zu lassen und eine Förderung zu bewilligen, ist das
Einvernehmen der Pflegekassen zwingend erforderlich.
Der Regionalverband
Saarbrücken hat hierzu Richtlinien zur Verordnung über die Anerkennung und
Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote nach dem SGB XI erlassen.
Danach haben
folgende Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Betreuungsangeboten eine
Anerkennung durch den Regionalverband Saarbrücken erhalten und eine Förderung
für das Jahr 2012 beantragt:
a)
Malteser Hilfsdienst – häusliche
Betreuungsgruppe – Café Malta
Die Malteser in Saarbrücken haben ihre Angebote für Senioren mit einem
Entlastungsdienst für Angehörige von Menschen mit Demenz erweitert. Dieses
widmet sich der Betreuung und Begleitung demenzkranker Menschen zur Entlastung
von Angehörigen. Ziel ist die praktische und emotionale Unterstützung und
Entlastung, sowie die Stärkung der Betreuungskompetenz der pflegenden
Angehörigen. Vorhandene Ressourcen der Erkrankten sollen erhalten und wenn
möglich gestärkt werden. Neben einer häuslichen Betreuung wurde auch das Café
Malta eingerichtet, das 14tägig geöffnet ist.
Das Angebot der häuslichen Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen
des Erkrankten und dessen Angehörigen. Aktivitäten können u. a. sein:
ü
Gespräche
ü
Spaziergänge,
Ausflüge
ü
Begleitung
zum Arzt oder Therapie
ü
Hobbies
und Interessen aufgreifen
Im Café Malta wird u. a. angeboten:
ü
Freies
Malen
ü
Basteln
ü
Handarbeiten
ü
Vorlesen
ü
Bewegungsspiele
ü
Singen
b)
Deutsches Rotes Kreuz –– Café
Vergissmeinnicht ( 2 Gruppen)
Das DRK unterhält in Saarbrücken, Deutschherrenstr. Im Wichernhaus und
in Sbr. Dudweiler 2 Betreuungsgruppen für Demenzkranke, die sich unter dem
Namen Café Vergissmeinnicht regelmäßig wöchentlich trifft. Darüber hinaus
treffen sich in Dudweiler einmal monatlich Angehörige demenzkranker Menschen zu
einem Gesprächskreis. Angebote dort sind u. a.:
ü
Gymnastische
Aktivitäten
ü
Musik
ü
Tanz
ü
Spiele
ü
Spaziergänge
ü
Biografisches
Arbeiten mit Geschichten, Materialien etc.
ü
Projekt
„Klänge der Erinnerung“
c)
Deutsches Rotes Kreuz – häusliche Betreuung
–
Das DRK hat bereits im Herbst 2007 einen Besuchsdienst für demenzkranken
Menschen eingerichtet. Dieser soll durch ein häusliches Betreuungs- und
Beschäftigungsangebot die Angehörigen entlasten und gleichzeitig der Isolation
der erkrankten Menschen entgegenwirken. Dieses Angebot fand bisher großen
Zuspruch von Seiten der erkrankten Menschen und deren Angehörigen.
Darüber hinaus bietet die häusliche Betreuung u. a. folgende Tätigkeiten
an:
ü
Gespräche
ü
Lesen,
Vorlesen
ü
Musik
hören
ü
Spaziergänge,
Ausflüge
ü
Malen
ü
Basteln
d)
Demenzverein im Köllertal e.V. – häusliche
Betreuung –
Der Demenzverein im Köllertal baut einen ehrenamtlichen Helferkreis zur
Entlastung pflegender Angehöriger von Demenzkranken in häuslicher Einzelbetreuung
auf. Hauptbaustein der Aktivitäten stellt die Anwerbung, Schulung und
Begleitung ehrenamtlicher Helfer/innen dar. Diese werden anschließend in der
häuslichen Betreuung von Demenzkranken tätig und entlasten somit die pflegenden
Angehörigen.
Die Schulung hat folgende Inhalte:
§
Basiswissen
über Krankheitsbilder, Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen
§
Situation
der pflegenden Person
§
Umgang
mit den Erkrankten, Erwerb von Handlungskonzepten im Umgang mit
Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen und Widerständen
§
Methoden
und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung (z.B. Reminiszenstherapie,
Kunst- und Musiktherapie, Spaziergänge, Vorlesen etc.)
§
Kommunikation
und Gesprächsführung
§
Reflexion
der eigenen Rolle/Selbstmanagement
Die Anleitung erfolgt durch eine examinierte Fachkrankenschwester mit
gerontopsychiatrischer Erfahrung.
e)
Lebenshilfe Saarbrücken
Die Lebenshilfe Saarbrücken hat auf dem Eschberg ein neues
Betreuungsangebot geschaffen, das Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige mit
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder mit geistigen Behinderungen bietet.
Ehrenamtliche Helferkreise zur Entlastung der Angehörigen können in Gruppen
oder in Einzelbetreuung zusammenkommen. Eingebunden in dieses Angebot ist ebenfalls
der familienentlastende Dienst der Lebenshilfe Saarbrücken.
Das „Café Lebenshilfe“ bietet Angehörigen die Möglichkeit, Demenzkranke
zweimal wöchentlich für 3 Stunden betreuen zu lassen. Das Angebot trägt zur
Förderung sozialer und körperlicher Fähigkeiten bei. Konzentrations- und
Erinnerungsfähigkeiten werden trainiert und wiedererweckt im Rahmen der
Möglichkeiten jedes Einzelnen.
Den Angehörigen stehen Gesprächskreise zum Austausch mit anderen
Betroffenen offen.
Folgende Inhalte werden bei der Betreuung angeboten:
o
Gemeinsamer
Nachmittagskaffee
o
Musik
hören, Gedichte lesen
o
Malen,
kreatives Gestalten, Handarbeiten
o
Sitzgymnastik
o
Gesellschaftsspiele
o
Spaziergänge
Die Anleitung erfolgt durch eine Fachkraft, die die notwendige
berufliche Qualifikation ( Diplom-Sozialpädagogin) besitzt.
f)
Diakonisches Werk an der Saar
Das Diakonische Werk an der Saar hat im Februar 2012 den Antrag auf
Anerkennung und Förderung für den neu gegründeten Kontakttreff „Seniorenberatungsstelle
Eschberg“ als niedrigschwelliges Betreuungsangebot gemäß § 45 c SGB XI
gestellt. Das Projekt begann erst nach der Sommerpause mit der konkreten
Planung, so dass der ursprüngliche Inhalt der Finanzierungsplanung obsolet war.
Die Schulung von ehrenamtlichen Kräften durch entsprechend
qualifiziertes Fachpersonal wurde zum 09.11 2012 begonnen. Weitere
Schulungstermine werden in den nächsten Wochen folgen.
Die Projektverantwortliche geht davon aus, dass die
Seniorenberatungsstelle Eschberg wie ursprünglich konzipiert ab 2013 die
Leistungen, wie sie vorgesehen waren, anbieten wird.
Dies hat das Diakonische Werk mit Schreiben vom 12.11.2012 mitgeteilt
und gebeten, einen Zuschuss für das Jahr 2012 für anteilige Personal- und
Sachkosten in Höhe von 890,00 € zu gewähren.
Die Zielgruppe des Projektes sind Pflegebedürftige mit demenzbedingten
Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen
Behinderungen/Erkrankungen UND deren Angehörige.
Ziele:
o
Möglichst
langer Verbleib in der gewohnten Umgebung/Wohnung
o
Schaffung
von Kontaktmöglichkeiten sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Angehörigen
o
Entlastung
von Angehörigen
Die Antragsteller a), b), c) wurden bereits in den letzten Jahren für
ihre Projekte gefördert.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der
Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung,
Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen
Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der gewährte Zuschuss setzt sich zu gleichen Teilen aus Mitteln der
sozialen und privaten Pflegeversicherung und den zur Verfügung gestellten
Mitteln der Landkreise und dem Regionalverband Saarbrücken zusammen.
Im Haushalt 2012 des Regionalverbandes Saarbrücken sind entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Finanzierung:
Übersicht über die
beantragten Fördersummen
Anträge auf Förderung
im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungsangebote gemäß
§ 45c SGB XI für 2012
Träger |
Art der Maßnahme |
Beantragte
Förderung insgesamt |
hälftige
Förderung Regionalverband Saarbrücken |
Malteser
Hilfsdienst |
Café Malta |
25.826,00 € |
12.913,00 € |
Lebenshilfe
Saarbrücken |
Familienentlastender
Dienst |
6.520,50 € |
3.260,25 € |
Lebenshilfe
Saarbrücken |
Café Lebenshilfe |
16.090,50 € |
8.045,25 € |
Deutsches Rotes
Kreuz LV Saarland |
Café
Vergissmeinnicht |
12.000,00 € |
6.000,00 € |
Deutsches Rotes
Kreuz LV Saarland |
Häusliche
Betreuung |
5.500,00 € |
2.750,00 € |
Demenz Verein
Köllertal |
Betreuungsgruppe |
6.000,00 € |
3.000,00 € |
Diakonisches Werk an der Saar |
Kontakttreff Seniorenberatung Eschberg |
890,00 € |
445,00 € |
gez. Peter Gillo