Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0154/2013 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 02.05.2013 | ||
Betreff: | Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | 0154/2013/1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 101 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss erhebt gegen den Wahlvorschlag keinen
Widerspruch
Die Regionalversammlung wählt
die Kandidaten, wie seitens der Fraktionen vorgeschlagen, als Vertrauenspersonen. Für die Wahl der Schöffen im Jahr 2013 in den Schöffenwahlausschuss gem. §40 Abs.3 Gerichtsverfassungsgesetz ist eine 2/3-Mehrheit notwendig, mindestens aber mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Regionalversammlung.
Vorschlagsliste
der Fraktionen:
I. Amtsgerichtsbezirk
Saarbrücken
Klaus Funck, Riegelsberg CDU
Friedel Trouvain, Quierschied SPD
II. Amtsgerichtsbezirk
Völklingen
Peter Walz, Völklingen CDU
Helmut Heins, Großrosseln CDU
Anna-Maria Lück, Püttlingen CDU
Iris Steuer, Großrosseln SPD
Klaus Hippchen, Püttlingen SPD
Monika Brück, Völklingen SPD
Sigurd Gilcher, Püttlingen DIE LINKE
Sachverhalt:
Mit
Ablauf des Jahres 2013 endet gemäß § 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die
Wahlperiode der im Jahre 2008 gewählten Schöffen. Dadurch werden Neuwahlen
notwendig.
Die Schöffen werden durch einen Ausschuss (Schöffenwahlausschuss) gewählt, dem nach § 40 Abs. 2 und 3 GVG unter anderem auch 7 (sieben) aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes gewählte Vertrauenspersonen angehören.
Gemäß der Allgemeinen Verfügung zur Wahl der Schöffen im Wahljahr 2013 des Ministers der Justiz vom 29. Oktober 2012 (J 3221-002#001) ist der Tag, bis zu dem die Vorschlagslisten aufzustellen sind, auf den 15.10.2013 festgesetzt worden.
Es obliegt der Regionalversammlung, die Wahl der Vertrauenspersonen für die im Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken bestehenden Amtsgerichtsbezirke vorzunehmen.
Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 6 und 10 des Gerichtsorganisationsgesetzes (SGerOG) vom 23.10.1974 (ABl. 1974, Seite 1003), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.6.1998 (ABl. S. 518), umfasst
a) der Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken
die Gemeinden Friedrichsthal, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg, Saarbrücken und Sulzbach (die Aufgaben des Amtsgerichtes Sulzbach als Schöffengericht sind auf das Amtsgericht Saarbrücken übergegangen ohne Erhöhung der Mitgliederzahl des Schöffenwahlausschusses).
b) der Amtsgerichtsbezirk Völklingen
die Gemeinde Großrosseln und die Städte Püttlingen und Völklingen.
Sowohl der Regionalverband Saarbrücken als auch die Stadt Saarbrücken sind untere Verwaltungsbezirke im Sinne des § 40 (3) Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, in Verbindung mit §§ 9 und 198 KSVG.
Dies bedeutet für den Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken, dass sich Teile mehrerer Verwaltungsbezirke überschneiden.
In diesem Fall bestimmt nach § 40 (3) Satz 2 GVG die oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind.
Gemäß Schreiben des Amtsgerichts Saarbrücken vom 15.04.2012 hat das zuständige Ministerium des Innern die auf die Landeshauptstadt und den Regionalverband Saarbrücken entfallende Anzahl der Vertrauensperson im Vergleich zur letzten Wahl nicht geändert.
Demnach sind für den Amtsgerichtsbezirk Völklingen 7 Vertrauenspersonen und für den Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken 2 Vertrauenspersonen durch die Regionalversammlung zu wählen.
Seitens der Fraktionen wurden folgende Vertrauensleute vorgeschlagen.
I. Amtsgerichtsbezirk
Saarbrücken
Klaus Funck, Riegelsberg CDU
Friedel Trouvain, Quierschied SPD
II. Amtsgerichtsbezirk
Völklingen
Peter Walz, Völklingen CDU
Helmut Heins, Großrosseln CDU
Anna-Maria Lück, Püttlingen CDU
Iris Steuer, Großrosseln SPD
Klaus Hippchen, Püttlingen SPD
Monika Brück, Völklingen SPD
Sigurd Gilcher, Püttlingen DIE LINKE
Peter Gillo