Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0147/2010 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.06.2010 | ||
Betreff: | Gewährung von Pauschalzuschüssen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 96 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für soziale
Angelegenheiten empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss
beschließt,
den in der Liga der freien
Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbänden die nachstehenden
Förderbeträge zu bewilligen:
a) Caritasverband für
Saarbrücken und Umgebung e.V., 4.500,00
€
b) Diakonisches Werk an
der Saar 3.960,00
€
c) Arbeiterwohlfahrt,
Landesverband Saarland e.V. 3.420,00
€
d) Deutsches Rotes Kreuz,
Landesverband Saarland e.V. 2.700,00
€
e) Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Landesverband
Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. 2.520,00
€
f) Synagogengemeinde
Saar, Saarbrücken 900,00 €
18.000,00
€
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 2 SGB XII sollen die Träger der
Sozialhilfe mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten und
dabei deren Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben
achten. Nach § 5 Abs.3 SGB XII soll die Zusammenarbeit darauf gerichtet sein,
dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum
Wohle des Hilfesuchenden wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen
die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der
Sozialhilfe angemessen unterstützen.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage gewährt der
Regionalverband Saarbrücken als örtlicher Träger der Sozialhilfe den in der
Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbänden
Pauschalzuschüsse zur Durchführung ihrer allgemeinen - nicht Einzelprojekt
bezogenen - wohlfahrtspflegerischen Aufgaben im Regionalverbandsgebiet.
Die Aufteilung des Zuschussbetrages erfolgt nach einem
von der Liga landesweit einheitlich festgelegten Verteilerschlüssel. Nach
diesem Schlüssel werden auch die Globalzuschüsse des Landes als überörtlichen
Träger der Sozialhilfe vergeben.
Im
Haushalt 2010 sind unter Konto 31200/531820 Mittel in Höhe von 18.000 € für
diesen Zweck eingeplant.
Für die einzelnen Verbände ergeben sich demnach die
nachstehend errechneten Zuschussbeträge:
a) Caritasverband 25 % von
18.000,00 € 4.500,00 €
b) Diakonisches Werk 22 % von 18.000,00
€ 3.960,00 €
c) Arbeiterwohlfahrt 19 % von
18.000,00 € 3.420,00 €
d) Deutsches Rotes Kreuz 15
% von 18.000,00 € 2.700,00
€
e) Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband 14
% von 18.000,00 € 2.520,00
€
f) Synagogengemeinde Saar 5 % von 18.000,00 € 900,00 €
100
% 18.000,00
€
Als Verwendungsnachweis für ihre
Tätigkeit auf dem Gebiet der allgemeinen Wohlfahrtspflege und in der
Sozialhilfe werden von den Trägern die gegenüber dem Ministerium für Arbeit,
Familie, Prävention, Soziales und Sport vorzulegenden Verwendungsnachweise auch
dem Regionalverband eingereicht.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise
erfolgt durch das Land, der Regionalverband erhält eine Kopie des Prüfberichtes.
Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der unter Konto
31200/531820 eingeplanten Zuschussbeträge.
gez.
Peter Gillo