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Name:0147/2010  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:14.06.2010  
Betreff:Gewährung von Pauschalzuschüssen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2010
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt,

 

den in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbänden die nachstehenden Förderbeträge zu bewilligen:

 

           a) Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.,               4.500,00 €

           b) Diakonisches Werk an der Saar                                                   3.960,00 €

           c) Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Saarland e.V.                        3.420,00 €

           d) Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Saarland e.V.            2.700,00 €

           e) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

                 Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.                          2.520,00 €

            f) Synagogengemeinde Saar, Saarbrücken                                        900,00 €

                                                                                                                        18.000,00 €

 


Sachverhalt:

 

Nach § 5 Abs. 2 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten und dabei deren Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben achten. Nach § 5 Abs.3 SGB XII soll die Zusammenarbeit darauf gerichtet sein, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle des Hilfesuchenden wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen.

 

Auf dieser gesetzlichen Grundlage gewährt der Regionalverband Saarbrücken als örtlicher Träger der Sozialhilfe den in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbänden Pauschalzuschüsse zur Durchführung ihrer allgemeinen - nicht Einzelprojekt bezogenen - wohlfahrtspflegerischen Aufgaben im Regionalverbandsgebiet.

 

Die Aufteilung des Zuschussbetrages erfolgt nach einem von der Liga landesweit einheitlich festgelegten Verteilerschlüssel. Nach diesem Schlüssel werden auch die Globalzuschüsse des Landes als überörtlichen Träger der Sozialhilfe vergeben.

 

Im Haushalt 2010 sind unter Konto 31200/531820 Mittel in Höhe von 18.000 € für diesen Zweck eingeplant.

Für die einzelnen Verbände ergeben sich demnach die nachstehend errechneten Zuschussbeträge:

 

a) Caritasverband                                    25 % von 18.000,00 €                 4.500,00 €

b) Diakonisches Werk                             22 % von 18.000,00 €                 3.960,00 €

c) Arbeiterwohlfahrt                                  19 % von 18.000,00 €                 3.420,00 €

d) Deutsches Rotes Kreuz                      15 % von 18.000,00 €                 2.700,00 €

e) Deutscher Paritätischer

    Wohlfahrtsverband                               14 % von 18.000,00 €                  2.520,00 €

f) Synagogengemeinde Saar                    5 % von 18.000,00 €                    900,00 €

                                                                 100 %                                            18.000,00 €

 

 

 

Als Verwendungsnachweis für ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der allgemeinen Wohlfahrtspflege und in der Sozialhilfe werden von den Trägern die gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport vorzulegenden Verwendungsnachweise auch dem Regionalverband eingereicht.

 

Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch das Land, der Regionalverband erhält eine Kopie des Prüfberichtes.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der unter Konto 31200/531820 eingeplanten Zuschussbeträge.

 

 

 

gez.

Peter Gillo