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Name: | 0182/2013 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.05.2013 | ||
Betreff: | Schulentwicklungsplan 2013 - 2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 98 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Werksausschuss GBS empfiehlt/
Die Regionalversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan 2013 – 2016
in der vorgestellten Form.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulentwicklungsplan 2013 – 2016 gem. § 3 Abs. 1 der Schulentwicklungsplanungsverordnung unverzüglich an das Ministerium für Bildung und Kultur weiterzuleiten.
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz,
SchoG), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1771 vom 20.06.2012, überträgt nach §
37 SchoG den kommunalen Schulträgern die Erstellung von
Schulentwicklungsplänen, wobei sie im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung
auf der Ebene der Gemeindeverbände die planerischen Grundlagen für die
Entwicklung eines ausgewogenen Bildungsangebotes abstimmen sollen.
Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die
Entwicklung eines regional gleichwertigen und ausgewogenen Bildungsangebotes im
Land und den Planungsrahmen für das wirtschaftliche Vorhalten der
erforderlichen Schulgebäude und sonstigen sächlichen Ausstattung bilden.
§ 2 der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im
Saarland (Schulentwicklungsplanungsverordnung) vom 21.12.2012 beschreibt die
darzulegenden Grundlagen der Schulentwicklungsplanung.
Hiernach sind folgende Aspekte darzustellen:
1.
das
gegenwärtige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
(auch hinsichtlich der Organisation der gymnasialen Oberstufen im allgemein
bildenden Bereich ggf. unter Berücksichtigung vorhandener gymnasialer
Oberstufen an Berufsbildungszentren) einschließlich der bestehenden Schulen in
staatlicher und in freier Trägerschaft
2.
die
mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens einschließlich des ermittelten
und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens (ausgenommen im Bereich der
Grundschulen) der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten
3.
die
mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes
4.
die
verschiedenen an diesen Schulen vorhandenen gebundenen und freiwilligen
Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote
5.
der
mittelfristige Bedarf an allgemein bildenden Schulen der verschiedenen
Schulformen und Schularten
Unter der Federführung des Fachdienstes 71 wurde im vergangenen Jahr
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Erhebung, Darstellung und dem
Zusammentragen der o.g. Daten sowie mit Trend- bzw. Prognoseszenarien
beschäftigte.
Vertreten sind in dieser Arbeitsgruppe der Leiter des Fachbereiches 2,
die Fachdienste 71 und 72, die
Stabsstelle Bildungsmanagement sowie das Büro des Regionalverbandsdirektors.
Die in der Regionalversammlung vertretenen Fraktionen haben auf Anregung der
Verwaltung im Februar 2013 zusätzlich jeweils ein Mitglied aus dem Werksausschuss
GBS in die Arbeitsgruppe entsandt.
Der nun vorliegende Schulentwicklungsplan des Regionalverbandes
Saarbrücken enthält alle in § 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung
geforderten Aspekte. Er beschränkt sich jedoch nicht auf den vorgegebenen Planungszeitraum
von drei Jahren bis 2016, sondern stellt in Teilen Betrachtungen bis ins
Schuljahr 2019/20 an.
Abweichend von der Mindestforderung der Verordnung werden einführend
Aussagen zur Demografie im Regionalverband Saarbrücken und in einigen Abschnitten
zu den Förderschulen und den Beruflichen Schulen gemacht.
Da der Schulentwicklungsplan als Arbeitspapier und Grundlage für
Entscheidungen und Verhandlungen verstanden wird, ist beabsichtigt, eine
möglichst breit gefächerte Betrachtung der Schulentwicklungsräume und
Schulstandorte zu ermöglichen. So wurden z.B. die Fremdsprachenfolge und eine
Betrachtung der räumlichen Gegebenheiten jeder Schule eingefügt und manche
Teilbereiche eingehender als gefordert beleuchtet.
Nach der Vorschrift des § 57 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG)
unterbreitet die Schulregionkonferenz den zuständigen Stellen Empfehlungen und
Anträge u.a. auch zur Schulentwicklungsplanung in der Schulregion.
Die Sitzung der Schulregionkonferenz ist für den 28.05.2013 terminiert.
Erläuterungen über das Ergebnis erfolgen in der Sitzung.
Die Gemeindeverbände sind nach § 3 Abs. 1 der
Schulentwicklungsplanungs-verordnung verpflichtet, ihren Schulentwicklungsplan
erstmals zum 31.05.2013 dem Ministerium für Bildung und Kultur vorzulegen.
Eine Fristverlängerung auf einen Zeitpunkt nach der Beschlussfassung durch die Regionalversammlung wurde mündlich vereinbart.