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Name:0182/2013  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:23.05.2013  
Betreff:Schulentwicklungsplan 2013 - 2016
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss GBS empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan 2013 – 2016 in der vorgestellten Form.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulentwicklungsplan 2013 – 2016 gem. § 3 Abs. 1 der Schulentwicklungsplanungsverordnung unverzüglich an das Ministerium für Bildung und Kultur weiterzuleiten.

 


Sachverhalt:

Das Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz, SchoG), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1771 vom 20.06.2012, überträgt nach § 37 SchoG den kommunalen Schulträgern die Erstellung von Schulentwicklungsplänen, wobei sie im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung auf der Ebene der Gemeindeverbände die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines ausgewogenen Bildungsangebotes abstimmen sollen.

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional gleichwertigen und ausgewogenen Bildungsangebotes im Land und den Planungsrahmen für das wirtschaftliche Vorhalten der erforderlichen Schulgebäude und sonstigen sächlichen Ausstattung bilden.

 

§ 2 der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im Saarland (Schulentwicklungsplanungsverordnung) vom 21.12.2012 beschreibt die darzulegenden Grundlagen der Schulentwicklungsplanung.

Hiernach sind folgende Aspekte darzustellen:

 

1.      das gegenwärtige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten (auch hinsichtlich der Organisation der gymnasialen Oberstufen im allgemein bildenden Bereich ggf. unter Berücksichtigung vorhandener gymnasialer Oberstufen an Berufsbildungszentren) einschließlich der bestehenden Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft

 

2.      die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens (ausgenommen im Bereich der Grundschulen) der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten

 

3.      die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes

 

4.      die verschiedenen an diesen Schulen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote

 

5.      der mittelfristige Bedarf an allgemein bildenden Schulen der verschiedenen Schulformen und Schularten

 

Unter der Federführung des Fachdienstes 71 wurde im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Erhebung, Darstellung und dem Zusammentragen der o.g. Daten sowie mit Trend- bzw. Prognoseszenarien beschäftigte.

Vertreten sind in dieser Arbeitsgruppe der Leiter des Fachbereiches 2, die Fachdienste 71 und 72,  die Stabsstelle Bildungsmanagement sowie das Büro des Regionalverbandsdirektors. Die in der Regionalversammlung vertretenen Fraktionen haben auf Anregung der Verwaltung im Februar 2013 zusätzlich jeweils ein Mitglied aus dem Werksausschuss GBS in die Arbeitsgruppe entsandt.

 

Der nun vorliegende Schulentwicklungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken enthält alle in § 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung geforderten Aspekte. Er beschränkt sich jedoch nicht auf den vorgegebenen Planungszeitraum von drei Jahren bis 2016, sondern stellt in Teilen Betrachtungen bis ins Schuljahr 2019/20 an.

Abweichend von der Mindestforderung der Verordnung werden einführend Aussagen zur Demografie im Regionalverband Saarbrücken und in einigen Abschnitten zu den Förderschulen und den Beruflichen Schulen gemacht.

Da der Schulentwicklungsplan als Arbeitspapier und Grundlage für Entscheidungen und Verhandlungen verstanden wird, ist beabsichtigt, eine möglichst breit gefächerte Betrachtung der Schulentwicklungsräume und Schulstandorte zu ermöglichen. So wurden z.B. die Fremdsprachenfolge und eine Betrachtung der räumlichen Gegebenheiten jeder Schule eingefügt und manche Teilbereiche eingehender als gefordert beleuchtet.

 

Nach der Vorschrift des § 57 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unterbreitet die Schulregionkonferenz den zuständigen Stellen Empfehlungen und Anträge u.a. auch zur Schulentwicklungsplanung in der Schulregion.

Die Sitzung der Schulregionkonferenz ist für den 28.05.2013 terminiert. Erläuterungen über das Ergebnis erfolgen in der Sitzung.

 

Die Gemeindeverbände sind nach § 3 Abs. 1 der Schulentwicklungsplanungs-verordnung verpflichtet, ihren Schulentwicklungsplan erstmals zum 31.05.2013 dem Ministerium für Bildung und Kultur vorzulegen.

 

Eine Fristverlängerung auf einen Zeitpunkt nach der Beschlussfassung durch die Regionalversammlung wurde mündlich vereinbart.