Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0190/2013 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 28.05.2013 | ||
Betreff: | Erhöhung des Pflegegeldes ab 01.04.2013. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB | ||
Erhöhung Pflegegeld ab 01.04.2013 757 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossene Erhöhung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 14 Absatz 1 AGKJHG ist das Landesjugendamt zuständig für die Festsetzung der Pauschalbeträge gemäß § 39 Abs. 4 SGB VIII zum Unterhalt von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2013 die Erhöhung des Pflegegeldes ab 01.04.2013 beschlossen.
Die Pauschalsätze in der Vollzeitpflege (Unterhalt für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien einschließlich der Kosten für Erziehung) betragen monatlich:
Altersgruppe Materielle Aufwendungen Kosten der Erziehung
von 0 bis 5 Jahre 496,00 € (487,00 €) plus 231,00 € (227,00 €)
von 6 bis 11 Jahre 574,00 € (564,00 €) plus 231,00 € (227,00 €)
von 12 bis 18 Jahre 660,00 € (648,00 €) plus 231,00 € (227,00 €)
Die bisherigen Beträge stehen in Klammern.
Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.04.2012.
Die Erstattungsbeträge für Unfallversicherung erhöhen sich auf 137,13 € pro Jahr (bisher 136,00 €) und Alterssicherung bleibt bei 40,00 € monatlich.