BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0193/2013  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:28.05.2013  
Betreff:Verträge für die vier Kinderhäuser Alt-Saarbrücken, Malstatt, Brebach und Völklingen
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 100 KB Vorlage 100 KB
Dokument anzeigen: 2014 Vertrag Kinderhaus Alt_Saarbruecken Dateigrösse: 106 KB 2014 Vertrag Kinderhaus Alt_Saarbruecken 106 KB
Dokument anzeigen: 2014 Vertrag Kinderhaus Brebach Dateigrösse: 74 KB 2014 Vertrag Kinderhaus Brebach 74 KB
Dokument anzeigen: 2014 Vertrag Kinderhaus Malstatt Dateigrösse: 74 KB 2014 Vertrag Kinderhaus Malstatt 74 KB
Dokument anzeigen: 2014 Vertrag Kinderhaus Völklingen Dateigrösse: 93 KB 2014 Vertrag Kinderhaus Völklingen 93 KB

Beschlussvorschlag:

Der JHA empfiehlt/

Der  Regionalverbandsausschuss beschließt

den Abschluss der Verträge mit dem Diakonischen Werk an der Saar, dem Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung  und der Paritätischen Gesellschaft für Gemeinwesenarbeit für die Kinderhäuser Alt-Saarbrücken, Malstatt, Brebach und Völklingen für den Zeitraum 01.01. 2014 – 31.12.2018

 

 


Sachverhalt:

Für die Jugendhilfe im Regionalverband Saarbrücken sind die vier Kinderhäuser wesentliches Element einer präventiven Jugendhilfe und ein positives Beispiel für die Kooperation zwischen freien Trägern und Jugendamt.

Es ist gelungen zu zeigen: Prävention ist möglich und wirkungsvoll und eine echte Zukunftsinvestition. Diese Arbeit soll mit den neuen Kooperationsverträgen für die nächsten fünf Jahre abgesichert werden.

 

Für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 soll das vorhanden Angebot und die notwendige Weiterentwicklung mit einer Personalausstattung von 1,5 Stellen an allen Standorten gesichert werden. Die Miet- und Mietnebenkosten werden im Rahmen eines ausgehandelten Budgetplanes finanziert. Jährliche Tarifsteigerungen, Miet- und Energiekostensteigerungen werden übernommen, soweit sie sich aus den bestehenden Arbeits- Miet- oder Energielieferverträgen ergeben. Für variable Sachkosten, Sachkosten der päd. Arbeit, und sonstige Kosten wurden Festbeträge vereinbart.

 

Die Budgets für 2014 haben folgende Volumina:

Kinderhaus Alt-Saarbrücken   112.200,- Euro

Kinderhaus Brebach                112.316,- Euro

Kinderhaus Malstatt                  112.853,- Euro

Kinderhaus Völklingen             114.945,- Euro

 

Die Entwicklung der Kinderhaus-Projekte

 

Das Projekt „Freiraum für Prävention“ begann 2003 an den Standorten Malstatt und Alt-Saarbrücken als ein zunächst auf drei Jahre befristetes Modellvorhaben des Landes. Nach einer Übergangszeit im Jahr 2006 wurde es ab 2007 um weitere drei Jahre verlängert, indem sich der Stadtverband bzw. der Regionalverband Saarbrücken als örtlicher Jugendhilfeträger mit zwei Dritteln der Kosten an der Finanzierung beteiligte.

 

Noch vor Ende der Laufzeit entschied der Regionalverband, zwei weitere Standorte, nämlich Brebach und die Innenstadt Völklingens, mit in das Programm aufzunehmen und - in Völklingen gemeinsam mit der Stadt Völklingen als Partner - zu finanzieren.

 

Ein grundlegend wichtiger Schritt für die Zukunft des Projektes wurde - nach  intensiven fachlichen, politischen und wirtschaftlichen Diskussionen in konstruktiver und partnerschaftlicher Atmosphäre - zu Beginn des Jahres 2010 gemacht: Zwischen dem Regionalverband Saarbrücken, der Stadt Völklingen für den dort liegenden Standort und den drei beteiligten Trägern der freien Wohlfahrtspflege wurden Verträge über die Arbeit im „Freiraum für Prävention“ mit einer Laufzeit bis Ende 2013 verhandelt und von den Gremien der beteiligten Partner beschlossen.

 

Die Kinderhäuser waren im Projektzeitraum 2011 bis 2013 mit jeweils mindestens einer Stelle personalisiert. Es wurde jedoch in der Projektlaufzeit festgestellt, dass sie mit dieser Personalisierung den vielfältigen Anforderungen z. B. auch im Bereich der Frühen Förderung und Bildung nicht ausreichend gerecht werden konnten. Schwierig erwies sich beim bisherigen Personalschlüssel Auch die Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeit bei Krankheit oder Urlaub. Um eine kontinuierliche, nachhaltige Arbeit dauerhaft sicherzustellen wurde daher eine Erhöhung um 0,5 Stellen notwendig.

 

Die Aufgaben und Wirkungen der Kinderhäuser

 

Die Kinderhäuser haben als niedrigschwellige Anlaufstellen die Kinder und ihre Eltern erreicht. Sie leisten wertvolle partnerschaftliche Hilfen und Angebote. Es gibt eine gewachsene und belastbare Vertrauensbasis zu den Mitarbeiter/-innen im Kinderhaus. Darüber hinaus fühlen sich viele Eltern entlastet. Auch die Verbesserung der Kommunikation  und  Kooperation zwischen Eltern und Schule sowie zwischen Eltern, Schule und Schulsozialarbeit ist ein Erfolg der Kinderhausarbeit. Der Standort im Stadtteil, mit Bezug zur Gemeinwesenarbeit und außerhalb anderer offizieller Institutionen, wie z.B. Schule, war und ist wichtig.

 

Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Kinderhausarbeit ist der Aufbau und die Pflege einer sogenannten Präventionskette. Kinder sollen  von Anfang an bis womöglich zum Eintritt ins Berufsleben eine gute Angebotspalette haben und die Übergänge sollten gestaltet sein. Hier hat das Kinderhaus seinen Ort und seine Rolle gefunden.

 

Die MitarbeiterInnen in den Kinderhäusern sind sozusagen „Brückenbauer“ zwischen den guten fachlichen Angeboten der Jugendhilfe und den schwierigen Lebenslagen der Familien vor Ort. Sie bilden  gleichsam ein Scharnier zwischen dem Jugendamt und den Menschen im Stadtteil. Das jeweilige Kinderhaus ist der Ort, an dem sich die gelingende Kooperation zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe vom theoretischen Anspruch in eine wirksame Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien wandelt.

 

Ein besonderes Merkmal der Kinderhausarbeit ist, dass Projektmitarbeiter/-innen  und Mitarbeiter/-innen  des Sozialen Dienstes des Jugendamtes  gemeinsam insgesamt 12 Einzelfälle intensiv bearbeiten. Hierbei werden insbesondere dann, wenn im Normalfall eine Hilfe zur Erziehung  eingerichtet werden müsste, zunächst Lösungen im Sozialraum gesucht. Dabei sind  die sogenannten  drei “Präventionsplätze“ im jeweiligen Kinderhaus von großer Bedeutung.

 

Die Kinderhäuser werden extern fachlich begleitet. Durch Berichterstattung und Fachdiskussionen in einem Koordinierungskreis wird die Projektarbeit strukturell begleitet. Die Wirksamkeit der in den Kinderhäusern geleisteten Arbeit im beabsichtigten Sinne einer Stärkung der Kinder und ihrer Familien steht aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung außer Zweifel. Die Jahresberichte geben Hinweise darauf, dass durch die Arbeit der Kinderhäuser Hilfen zur Erziehung vermieden werden konnten. Auch konnten Kinder früher aus Tagesgruppen entlassen werden weil eine Unterstützung durch das Kinderhaus und eine dort angesiedelte Hausaufgabenhilfe möglich war. Die wichtigsten beobachtbaren unmittelbaren Wirkungen auf die Kinder im Sozialraum sind insbesondere die Verbesserung der sozialen Kompetenz, die Verbesserung der schulischen Leistungen und die bessere und schnellere Vernetzung von verschiedenen Förderangeboten vor Ort. Die Kinderhäuser haben sich als Anlaufstellen für Eltern und Kinder im Sozialraum etabliert und stellen mit ihrer Arbeit einen wichtigen Baustein in der Prävention im Kinderschutz dar. So erschließen die Kinderhäuser für  Kinder und Eltern auch neue Aktionsräume in ihrem sozialen Umfeld mit ihren Angeboten wie zum Beispiel Elternkursen, Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, kreatives und musisches Gestalten.